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Thailänderin mit Schengen Visa in Zürich eingereist-Wie berechnet sich Aufenthaltsdauer? (Gelesen: 7.780 mal)
T.P.2013
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Antwort #15 - 15.12.2017 um 21:11:25
 
Erlaubt sind 90 Tage innerhalb des, mit dem letzten Aufenthaltstag mitziehenden und von dort berechneten, rückwärts gerechneten 180-Tage-Zeitraums.

Vom 11.02.2018, dem letzten Tag des Aufenthalts zurückgerechnet, berechnet sich der maßgebliche 180-Tage-Aufenthalts-Bezugszeitraum vom 19.08.2017 bis 11.02.2018.

In diesem Zeitraum verbraucht wurden / werden:
19.08.2017 - 10.09.2017 = 23 Tage
15.12.2017 - 11.02.2018 = 59 Tage,
verbraucht also 82 Tage.

Entgegen des Aufenthaltsrechners (85 Tage) steckt zwar in meiner Berechnung irgendwo der (mathematische) Wurm, ich bin aber zu faul zum Gegenrechnen.
Übereinstimmend jedoch ist mein Ergebnis mit dem des Aufenthaltsrechners:
GRÜN
, alles gut.

Und so, siehe Anhang, sieht das der Aufenthaltsrechner.
So sehe ich das auch.

Gruß
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Thoma68
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Antwort #16 - 15.12.2017 um 21:14:18
 
T.P.2013 schrieb am 15.12.2017 um 21:09:10:
Erlaubt sind 90 Tage innerhalb des, mit dem letzten Aufenthaltstag mitziehenden und von dort berechneten, rückwärts gerechneten 180-Tage-Zeitraums.

Vom 11.02.2018, dem letzten Tag des Aufenthalts zurückgerechnet, berechnet sich der maßgebliche 180-Tage-Aufenthalts-Bezugszeitraum vom 19.08.2017 bis 11.02.2018.

In diesem Zeitraum verbraucht wurden / werden:
19.08.2017 - 10.09.2017 = 23 Tage
15.12.2017 - 11.02.2018 = 59 Tage,
verbraucht also 82 Tage.

Entgegen des Aufenthaltsrechners (85 Tage) steckt zwar in meiner Berechnung irgendwo der (mathematische) Wurm, ich bin aber zu faul zum gegenrechnen.
Übereinstimmend jedoch ist mein Ergebnis mit dem des Aufenthaltsrechners: GRÜN, alles gut.

Und so, siehe Anhang, sieht das der Aufenthaltsrechner.
So sehe ich das auch.

Gruß


Man muss doch jeden Tag einzeln betrachten. Ich komme ab 7. Januar 2018 auf 86 Tage.  Also ähnlich. An dem Tag 180 Tage zurück ist die erste Einreise gewesen. Wäre ja auch noch ok.
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« Zuletzt geändert: 15.12.2017 um 21:28:14 von Thoma68 »  
 
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Antwort #17 - 15.12.2017 um 21:16:37
 
Thoma68 schrieb am 15.12.2017 um 21:10:19:
Possible stay until 14/03/18

Ist jetzt klar was mit den 31 Tagen gemeint ist.
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Antwort #18 - 15.12.2017 um 21:19:15
 
Rechner EU:

Die bisherigen Aufenthalte eintragen,
den geplanten Aufenthalt eintragen.

"Control".

Als "Date of entry/Control" dann den nächsten Tag nach den "bisherigen Aufenthalten", also den 12.02.2018 eintragen.
Dann wird angezeigt, wie lange am fiktiven dritten Einreisedatum 12.02.2018 ein anschließender Aufenthalt dauern dürfte. Hier dann: "Possible stay until 14/03/18", soll heißen, am 12.02.2018 wären noch 33 Tage "frei". Also auch nach EU-Rechner alles im
grünen
Bereich.
Siehe Anhang.

Gruß
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Antwort #19 - 15.12.2017 um 21:20:15
 
Der fehlende Anhang mit dem AA-Rechner:

Gruß
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Antwort #20 - 15.12.2017 um 21:31:32
 
17 Tage im Februar plus 14 Tage im März ergibt dann die 31 Tage.
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Antwort #21 - 15.12.2017 um 21:45:09
 
Die einzige zulässige Vereinfachung zur 90-180-Tage-Regel lautet:
Wenn zwei aufeinanderfolgende Aufenthalte summarisch 90 Tage überschreiten, dann müssen 90 Tage "Schengen-Abwesenheit" dazwischenliegen.

11.09. - 14.12. sind definitiv mehr als 90 Tage, damit könnte Deine Bekannte auch 90 Tage am Stück bleiben.
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Antwort #22 - 16.12.2017 um 09:21:01
 
Vielen Dank für die vielen Antworten.

Da niemand auf die Schweiz eingegangen ist, denke ich mal, dass hier die gleichen Bestimmungen gelten.

Wie ich das jetzt so sehe, habe ich wohl mit meiner Berechnung Recht.
Meine Bekannte meinte auch, dass der Polizist bei der Passkontrolle schon sehr alt gewesen wäre (ca. 60 Jahre, was für sie sehr alt bedeutet,  Ärgerlich Smiley
Vielleicht kannte er die neue Regelung ja nicht und ist noch von der alten Regelung 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ab Tag der ersten Einreise ausgegangen.

Um ganz sicher zu gehen, werde ich, wenn wir aus der Schweiz nach Hause nach Deutschland fahren, an der Grenze einen anderen Grenzpolizisten fragen.
Da ist meine Bekannte dabei und es wird sie beruhigen.
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Antwort #23 - 16.12.2017 um 10:10:18
 
Thoma68 schrieb am 16.12.2017 um 09:21:01:
Da niemand auf die Schweiz eingegangen ist, denke ich mal, dass hier die gleichen Bestimmungen gelten.

Richtig, die Schweiz ist ein Schengen-Vollanwender.
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Antwort #24 - 16.12.2017 um 10:43:43
 
Thoma68 schrieb am 16.12.2017 um 09:21:01:
m ganz sicher zu gehen, werde ich, wenn wir aus der Schweiz nach Hause nach Deutschland fahren, an der Grenze einen anderen Grenzpolizisten fragen.
Da ist meine Bekannte dabei und es wird sie beruhigen.


Da wirst du nicht unbedingt einen finden. Bundespolizei und der Migrationsarm des Grenzwachtkorps werden die Schengenbinnengrenzen wohl nur stichpunktartig überprüfen, während der Zoll dir die Frage sicherlich nicht sicher beantworten kann.
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Thoma68
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Antwort #25 - 01.01.2018 um 14:36:35
 
Erstmal wünsche ich allen ein gesundes neues Jahr.

Jetzt geht es weiter:

Und ich verstehe jetzt gar nichts mehr. Habe gerade ganz viele Fragezeichen im Kopf.

Um ganz sicher zu gehen, habe ich heute in Basel beim Grenzübertritt einen Beamten gefragt. Wie schon erwartet, kurzes gestammel, dann hat er mich an die Bundepolizei nach Lörrach verwiesen.

Dort wurde auch auf meine Frage hin freundlich reagiert und der Pass mitgenommen.

Hier mal alle Aufenthalte, die in dem Pass vermerkt sind. Die stehen jetzt auch hier auf dem Ausdruck der Bundespolizei vom "Berechnung Aufenthaltsdauer", die mir übergeben wurde.

Aufenthalt1        03.11.16 bis  29.01.17
Aufenthalt 2       11.07.17 bis 10.09.17
Aufenthalt 3       15.12.17 bis 01.02.18

Kontrolldatum 10092017
Beginn Bezugszeitraum 15/03/2017
Ende Bezugszeitraum 10/09/2017
Verbrauch 62

Im Bezugszeitraum stehen noch 28 Tage zur Verfügung.

Der Beamte der Grenzwacht hätte Recht und sie müsse nach 28 Tagen ausgereist sein.
Auf meine Frage, ob man beim Kontrolldatum nicht den heutigen Tag angeben müsse, meinte er es muss immer der Tag der letzten Kontrolle bei der Ausreise angegeben werden. Da ich damit immer noch nicht zufrieden war, meinte er, es wäre meine Entscheidung, sie am 11.02.2018 erst fliegen zu lassen. Dann würde sie die nächste Zeit kein Visum erhalten.
Ich könne mich auch gerne an die Hotline des Auswärtigen Amtes wenden.

Dort sagte mir der Mitarbeiter nach kurzer Schilderung, wenn die Schweizer Grenzwacht sagt, sie dürfe nur 28 Tage, dann kann ich mich zu 100% darauf verlassen, dass es stimmt. Wenn ich dann noch bei der Bundespolizei war, deren tägliche Arbeit diese Kontrollen sind, warum rufe ich an.

Also stimmt es doch nicht mit den 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen, bzw. es wird anders gehandhabt.

p.s. Flug ist nun umgebucht. 350 EUR für die Luft. Ist ja eigene Schuld. Hätte ich mich vorher mal richtig erkundigt.
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Antwort #26 - 01.01.2018 um 17:14:40
 
Thoma68 schrieb am 01.01.2018 um 14:36:35:
Also stimmt es doch nicht mit den 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen, bzw. es wird anders gehandhabt.

DOCH, es wird immer vom letzten Aufenthaltstag 180 Tage zurückgerechnet, benutze den
Aufenthaltsrechner xls      http://www.germania.diplo.de/contentblob/3987710/Daten/3782874/aufenthaltsrechne...
und gib ALLE Ein- und Aus-Reisedaten ein.
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Antwort #27 - 01.01.2018 um 17:27:46
 
HeFi schrieb am 01.01.2018 um 17:14:40:
DOCH, es wird immer vom letzten Aufenthaltstag 180 Tage zurückgerechnet, benutze den
Aufenthaltsrechner xls      http://www.germania.diplo.de/contentblob/3987710/Daten/3782874/aufenthaltsrechne...
und gib ALLE Reisedaten ein.



Genau das hat der Bundespolizist gemacht und mir danach den Ausdruck gegeben. Danach sagte er, sie muss vor Ablauf der 28 Tage ausgereist sein.  Wenn sie länger bleibt, bekommt sie das nächste mal kein Visum!!!

Ich mache mal ein Bild davon und setze es mit hier rein, wenn es klappt.


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Antwort #28 - 01.01.2018 um 18:37:14
 
Auch gebetsmühlenartiges Wiederholen falscher Ansichten macht diese nicht wahrer.

Nach 90 Tagen Pause - und die hatte sie nach dem 10.09. definitiv - sind wieder 90 Tage möglich.
Alles andere ist Unfug.

Wer den Unfug glaubt, dem ist, entschuldige, dann auch nicht mehr zu helfen.

Hätte der Kollege dort den 11.02. als letzten Tag angegeben, nicht den 29.01. , wäre klar geworden, dass die 90 Tage nicht erreicht geschweige denn überschritten werden.

Die Angabe des Bezugszeitraumes "10.09." ist blanker Unfug, ebenso wie die (korrekte) Angabe, dass in diesem Zeitraum noch 28 Tage noch unverbraucht sind.
Unfug, weil das für Zeiträume, die nach dem 10.09. enden, absolut keine Aussagekraft hat.

Die Aussage "dann gibt es keine Visa mehr" ist ebenso haltlos. Das ist keine Entscheidung der Bundespolizei. Schon gar nicht aufgrund falsch angestellter Berechnungen.

Wer nach klaren, nachprüfbaren Aussagen hier, immer noch fragen geht, der hätte auch nett zu uns sein können und uns gar nicht erst fragen.
Wer uns nicht glauben mag, kann wenigstens unsere Zeit sparen.

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Antwort #29 - 01.01.2018 um 19:37:48
 
Ok, Entschuldigung.

Genau das, was Du und auch einige andere hier geschrieben haben, war ja auch meine Meinung bisher dazu.

Mir ist aber auch bekannt, dass sich in Foren so manche "herumschleichen", die glauben, Ahnung zu haben.

Meine Berechnungen stimmten ja auch genau mit Deinen überein. Ich habe es so gesehen, dass. wenn sie am 11.09.2017 wieder eingereist wäre, hätte sie nur 28 Tage Aufenthalt gehabt.

Wenn dann ein Mitarbeiter der Grenzwacht bei der Einreise sagt, sie haben nur 28 Tage und man dann noch extra zur Bundespolizei geht, um sich abzusichern, und dieser die selbe Aussage trifft, wem glaubt man da mehr? Einigen Membern in einem Forum (einige waren ja auch der Meinung, sie darf nur 28 Tage)oder der Staatsgewalt, deren tägliche Arbeit es ja ist, Pässe zu kontrollieren und zu entscheiden, Du darfst oder nicht.

Falls ich wirklich nun doch mit meiner Ansicht Recht gehabt haben sollte, dann frage ich mich gerade, wie unser System überhaupt in dieser Sache so funktioniert, wenn selbst die "Kontrolleure" (Bundespolizei, Grenzwacht etc.) keine Ahnung von der Gesetzeslage haben und Falschaussagen treffen. Wie viele werden dann täglich wegen angeblichen unerlaubten Aufenthalts im Schengenraum festgesetzt? Bei einer Rückfrage in einem Forum ist die Mehrheit dann der Meinung, er darf ja doch hier sein. Also darf er wieder gehen?

Dann Danke Mama. Was ist aus Deutschland geworden.

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