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Thailänderin mit Schengen Visa in Zürich eingereist-Wie berechnet sich Aufenthaltsdauer? (Gelesen: 7.802 mal)
Thoma68
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15.12.2017 um 19:27:56
 
Meine Bekannte hat Multivisa Schengen von der Deutschen Botschaft für zwei Jahre vom Juni 2017-Juni 2019.

Ihr erster Besuch in D war vom 11.Juli bis 10. September 2017. Wie ich es eigentlich verstanden habe, darf sie sich innerhalb von 180 Tagen bis zu 90 Tagen in Schengen aufhalten. Jeder einzelne Tag wird rückwirkend 180Tage einzeln betrachtet. Es darf dann nie mehr als 90 Tage dabei sein.

Vorhin ist sie in Zürich gelandet. Wir haben geplant, dass Sie am 11. Februar 2018 zurück fliegt.
Bei der Einreisekontrolle in Zürich wurde kontrolliert. Bei der Kontrolle des Rückflugtickets sah der Polizist in seinen Computer und sagte, sie dürfe aber nur 26 Tage im Schengenraum sein. Sie muss unbedingt ihr Ticket tauschen und früher zurück fliegen, sonst bekommt sie ganz großen Ärger.

Hier meine Fragen:
Habe ich die 90/180 falsch verstanden?
Hat der Grenzpolizist Recht?
Bestehen vielleicht andere Regelungen in der Schweiz? Falls ja, bekommt sie dann Ärger, wenn sie am 10.Februar von FRA zurückfliegt?

Meine Bekannte ist nun richtig verängstigt. Wir möchten auch nichts falsch machen und das Visa aufs Spiel setzen wegen ein paar Tagen.

Vielen vielen Dank schon vorher.

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Antwort #1 - 15.12.2017 um 19:50:39
 
Der Grenzpolizist hat meines Erachtens Recht.

Siehe http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1280220533/3#3
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 15.12.2017 um 20:12:39
 
Aras schrieb am 15.12.2017 um 19:50:39:
Der Grenzpolizist hat meines Erachtens Recht.

Siehe http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1280220533/3#3



Ok. vielen Dank. Dann habe ich das ganze aber ganz falsch verstanden.

Nach meiner Rechnung hätte meine Bekannte ab 07.Januar 2018 dann 88 Tage innerhalb der letzten 180 Tage. Und bei jedem Tag mehr geht ja ein anderer vom letzten Besuch wieder ab.

Schade. Dann muss ich eben den Flug umbuchen.
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Antwort #3 - 15.12.2017 um 20:15:16
 
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Antwort #4 - 15.12.2017 um 20:26:54
 
Danke. Den kenne ich auch.

Aber mit dem Rechner bin ich noch nie zurecht gekommen. Der gibt mir immer Fehlermeldung wie z.B.

"The exit date 11/02/18 is later than the Entry/Control date 15/12/17
Calculation of stay is not possible"

Eigentlich sollte es auch so sein, dass ich erst ankomme und später abreise.

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Antwort #5 - 15.12.2017 um 20:29:14
 
Stell mal das control date auf das Ausreisedatum.
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Antwort #6 - 15.12.2017 um 20:38:12
 
Danke, jetzt klappt es.

"Start of 90 days period: 14/11/17
Start of 180 days period: 16/08/17
The stay may be authorised for up to: 31 day(s)"

Und das stimmt mit meiner Berechnung überein.

Ich werde den Flug umbuchen. nicht, dass wir Ärger bekommen.
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Antwort #7 - 15.12.2017 um 20:47:30
 
11.07.-10.09. sind doch 62 Tage. Von 90 abgezogen würden 28 Tage mögliche Restaufenthaltstage übrig bleiben. Warum sollen jetzt 26 richtig sein? Oder 31 ?
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Antwort #8 - 15.12.2017 um 20:49:13
 
Sorry, mein Fehler. Sie sagte twenty eight...
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Antwort #9 - 15.12.2017 um 20:52:36
 
Und wieso kommt der Rechner dann auf 31 Tage?
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Antwort #10 - 15.12.2017 um 20:56:39
 
Ich frag mich grad ob man mit einer technischen Ausreise und Rückreise ggf. doch den Aufenthalt in die gewünschte Länge kriegt. Also bspw. 3 Tage Trip in die Türkei und dann zurück.
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Antwort #11 - 15.12.2017 um 20:56:45
 
Stell mal den Rechner auf control. Was sagt dann der Rechner?
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Antwort #12 - 15.12.2017 um 21:08:46
 
lottchen schrieb am 15.12.2017 um 20:52:36:
Und wieso kommt der Rechner dann auf 31 Tage?



Ich sehe es so, dass sie mit dem jetzigen Aufenthalt noch 31 Tage bleiben könnte (59 Tage bis zur Ausreise).

Wenn vorher der Aufenthalt nicht gewesen wäre. Na ja, icch habe es halt falsch verstanden mit den 90/180. Meine Schuld.
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Antwort #13 - 15.12.2017 um 21:09:10
 
selbst gelöscht doppelt
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« Zuletzt geändert: 15.12.2017 um 21:22:31 von T.P.2013 »  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Thoma68
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Antwort #14 - 15.12.2017 um 21:10:19
 
mgb schrieb am 15.12.2017 um 20:58:29:
Stell mal den Rechner auf control.
Was sagt dann der Rechner?


"No overstay in the registration period.
Possible stay until 14/03/18
For holder of a short stay visa, remember to check the number of days on the visa sticker or in the VIS"
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