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bitte um Hilfe besuchvisum meiner Eltern abgelehnt (Gelesen: 7.448 mal)
lily777
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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15.12.2017 um 09:22:12
 
morgen, ich brauche Hilfe. meine Eltern aus china hatte Besuchvisum beantragt, es wurde abgeleht. meine  Mutter war schon 5 mal hier zum besuchen und mein Papa war schon 4 mal hier, sie hatten sie problem bei der Visum gehabt und sind jedesmal rechtzeitig zurueckgegangen. nun moechten sie gerne januar wieder Enkelkinder und mich besuchen, sie haben abgeleht.
der Unterschied ist dass dieses mal habe ich keine Verpflichtungserklaerung gemacht, sie wollen selber die Finazirung uebernehmen, und sie sind dieses mal nicht direkt nach Beijing zur Botschaft gegangen, sonder ueber visum contact center den Antrag gemacht.
die Begruedung war 1. sie haben nicht den Nachweis erbracht, dass sie ueber ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts fuer die Dauerdes Aufenthals. -- also  Flugticket haben meine Eltern schon gekauft, ich habe bei der Einladung geschrieben,, dass meine Eltern bei mir in der Wohnung wohnen duerfen, meine Eltern haben Rentenachweiss abgegeben, sie habe kopie von Immobilienachweiss, und Kopie von Sparbuch mit ca.22000Euro . was muss man noch abgeben ?
Gruend 2. die vorgelegten Info. ueber den Zweck undie Bedingungen des Aufenthalts waren nicht glaubhaft.-- ich habe in der Einladung geschrieben, meine Eltern moechten gerne ueber Fruehlingsfest (Feb.) mit uns verbringen. sie moechten auche gerne die Enkelkinder sehen. meine beide Kinder haben auch deutsch staatsangehoerigheiten.   Urkunden fuer die Nachweiss der Beziehung haben meine Eltern abgegeben. was is daran nicht richtig?
ich bin sprachlos. es ist mir zu komisch.
ich bitte um Hilfe. und wie kann ich an der Botschaft kontaktieren.

danke

lily
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Antwort #1 - 15.12.2017 um 09:39:00
 
lily777 schrieb am 15.12.2017 um 09:22:12:
hatten sie problem 

ich meine Nie Problem
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Antwort #2 - 15.12.2017 um 11:13:35
 

lily777 schrieb am 15.12.2017 um 09:22:12:
, und sie sind dieses mal nicht direkt nach Beijing zur Botschaft gegangen, sonder ueber visum contact center den Antrag gemacht.

Die Frage ist halt ob nicht irgendwas im Visum Contact Center falsch angegeben wurde, wodurch die ganze Sache zerplatzt ist. Bspw. keine Voraufenthalte angegeben sodass keine positive Visahistorie gesehen wurde.

lily777 schrieb am 15.12.2017 um 09:22:12:
ich bitte um Hilfe. und wie kann ich an der Botschaft kontaktieren.

Was steht denn auf dem Ablehnungsbescheid? Da steht dann geschrieben wo man die Remonstration richten kann.
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Antwort #3 - 15.12.2017 um 11:20:23
 
Aras schrieb am 15.12.2017 um 11:13:35:
Die Frage ist halt ob nicht irgendwas im Visum Contact Center falsch angegeben wurde, wodurch die ganze Sache zerplatzt ist. Bspw. keine Voraufenthalte angegeben sodass keine positive Visahistorie gesehen wurde.


danke fuer die Rueckmeldung. meine Eltern haben auch die alte Visusm kopiert und abgegeben. die sollten normaleweise mitgegeben an der Botschaft sein.

Änderung:
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« Zuletzt geändert: 15.12.2017 um 12:14:28 von Tippi »  
 
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Antwort #4 - 15.12.2017 um 11:22:46
 
Aras schrieb am 15.12.2017 um 11:13:35:
Was steht denn auf dem Ablehnungsbescheid? Da steht dann geschrieben wo man die Remonstration richten kann.


die Ablehnungsbescheid ist ein Formular, die 2Begruedung wurdeangekreuzt.
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Antwort #5 - 15.12.2017 um 11:29:22
 
Ja, aber es ist ja nicht nur das Ankreuzformular sondern es geht ja weiter. Darunter ist ja auch ein Stempel, eine Unterschrift und eine Rechtsmittelbelehrung.

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Antwort #6 - 15.12.2017 um 11:33:47
 
Aras schrieb am 15.12.2017 um 11:13:35:
Was steht denn auf dem Ablehnungsbescheid? Da steht dann geschrieben wo man die Remonstration richten kann.


ich will auf jeden fall remonstration machen. ich weiss nur nicht wie. per mail oder per fax?die Botschaft in Peking gibt sich nur wenige Kontakt Information. ich will auch die wichtige person erreichen, nicht ueber 5 verschiede Mitarbeiter. kann jd. mir hierbei helfen?
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Antwort #7 - 15.12.2017 um 11:34:05
 
Ok, du kannst direkt bei der Botschaft in Peking eine Remonstration einreichen.

http://www.china.diplo.de/Vertretung/china/de/01-Visa-und-Konsularservice/01-vis...

So wie ich das lese kann man die Remonstration per E-Mail einreichen.

Zitat:
Sie können helfen, die Bearbeitungsdauer zu verkürzen, indem Sie Ihre Unterlagen nur auf einem Weg in die Visastelle schicken und somit unnötige Doppelarbeit vermeiden. Wenn Sie Ihr Schreiben per Fax schicken, verzichten Sie bitte auf eine weitere Übersendung per Post oder E-Mail und umgekehrt.


Apropos:

Soll das unlesbare Gekrakel eine Unterschrift sein? Oder soll das ein chinesischer Name sein?
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Antwort #8 - 15.12.2017 um 11:37:18
 
Aras schrieb am 15.12.2017 um 11:34:05:
Soll das unlesbare Gekrakel eine Unterschrift sein? Oder soll das ein chinesischer Name sein?


ich gehe davon aus dass ist eine Unterschrift. ich bin auch nicht begeistert.

Aras schrieb am 15.12.2017 um 11:34:05:
Ok, du kannst direkt bei der Botschaft in Peking eine Remonstration einreichen.


danke.
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« Zuletzt geändert: 15.12.2017 um 12:13:41 von Tippi » 
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Antwort #9 - 15.12.2017 um 11:42:33
 
Aras schrieb am 15.12.2017 um 11:34:05:
Soll das unlesbare Gekrakel eine Unterschrift sein?

Die Paraphe des Entscheiders.

Meine Paraphe kann auch niemand lesen ...
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Antwort #10 - 15.12.2017 um 11:44:41
 
Ich mach mal nen anderen Thread des Wegen auf...
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Antwort #11 - 15.12.2017 um 11:51:36
 
Also remonstrieren müssen die Eltern. Die sind die Antragsteller. Das ist hoffentlich klar! Wenn Du von ihnen eine Vollmacht hast kannst Du das auch machen. Aber dann auch die Vollmacht beim Remonstrationsschreiben dazulegen.
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Antwort #12 - 15.12.2017 um 12:03:03
 
sorry , noch eine Frage zu Remonstration.das steht auf der Botschaftseite:
Das Schreiben muss in jedem Fall eigenhändig vom Antragsteller unterschrieben sein!Wenn eine andere Person für Sie remonstrieren soll, müssen Sie für diese Person eine Vollmacht ausstellen.
wenn ich per email anreichen will, wie unterschreibt man?
was ist ihre Erfahrungen nach, besser.

lottchen schrieb am 15.12.2017 um 11:51:36:
Also remonstrieren müssen die Eltern. Die sind die Antragsteller. Das ist hoffentlich klar! Wenn Du von ihnen eine Vollmacht hast kannst Du das auch machen. Aber dann auch die Vollmacht beim Remonstrationsschreiben dazulegen.



danke, dass ist mir klar. meine Frage ist wie lege ich die Vollmacht bei email?als Anhang Datei?
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« Zuletzt geändert: 15.12.2017 um 12:15:44 von Tippi » 
Grund: Folgepost eingefügt. 
 
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Antwort #13 - 15.12.2017 um 12:08:35
 
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Antwort #14 - 15.12.2017 um 12:57:41
 
danke . ich hoffe nur dass die Remotration irgendwas bringt. aber person gegen Behoerde ist immer schwierig. aber danke alle.
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Antwort #15 - 21.12.2017 um 20:07:58
 
hallo, ich wollte nur mal mich melden. ich habe meine Remonstration bei der Botschaft gestellt. sie haben auch nun geantwortet. gezielte auf meine Frage (warum die Eingenfinanzierung von meiner Eltern nicht ausreichend;welche Nachweis haette noch gefehlt?) haben sie nicht geantwortet. aber sie haben folgene geschrieben:
[
i][u]Angesichts der Tatsache, dass Ihre Eltern bereits mehrfach zu Ihnen gereist sind, möchten Ihnen die Möglichkeit einräumen, innerhalb dieses Remonstrationsverfahrens geeignete Nachweise für ausreichende Finanzierung nachzureichen – wie oben beschrieben. Sie könnten auch bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnorts eine[/u]
Verpflichtungserklärung beantragen. [/i]

ich denke , es waere sicher fuer alle wenn ich VE von hier bei der Botschaft abgebe.nun sind die Frage:
1.Frage:bedeutet es dass wenn ich eine Verpflichtungserklaerung von DE nachreichen, wuerden Sie meine Eltern die Visa erteilen?
2. Frage: es ist kein Problem eine VE zu bekommen, aber die orginal nach china zu schicken dauert ca. 10 Tage oder mehr. es waere zu knapp mit der Reise , da die Reise am ende Jan . geplant ist. wuerd es auch gehen, wenn ich VE in der Remonstationsverfahren eingescannt per Email zu senden?

danke !
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Antwort #16 - 21.12.2017 um 20:19:57
 
zu 1. Ja so klingt es

zu 2. Die VE muss im Original vorliegen. Das braucht keine 10 Tage zum schicken. DHL Express ist die Lösung. Zumindestens von Deutschland auf die Philippinen war es bei mir in nicht mal 48 Stunden da. Ist natürlich sehr teuer. https://www.mydhl.dhl.com/mydhl/appmanager/smep/customerDesktop?_nfpb=true&_wind...
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Antwort #17 - 21.12.2017 um 20:32:02
 
Sorry der Link zu DHL Express ist irgendwie Mist. Nutze den hier https://www.dhl.de/de/geschaeftskunden/express.html

Geh dann zu "Ohne Kundenummer versenden". Das ganze kannst du in einer Postfiliale abgeben. Aber dies nur solange es wirklich nur Dokumente sind.
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Antwort #18 - 21.12.2017 um 20:44:15
 
DerRalf schrieb am 21.12.2017 um 20:19:57:
zu 1. Ja so klingt es

zu 2. Die VE muss im Original vorliegen. Das braucht keine 10 Tage zum schicken. DHL Express ist die Lösung. Zumindestens von Deutschland auf die Philippinen war es bei mir in nicht mal 48 Stunden da. Ist natürlich sehr teuer. https://www.mydhl.dhl.com/mydhl/appmanager/smep/customerDesktop?_nfpb=true&_wind....


danke fuer die Antworten. gut zu wissen. ich bekomme erst Termin der ABH hier erst Anfang Januar.  ich hoffe dass es alles so klappt.  wie geht es so weiter. ich schicke VE zu meiner Eltern, sie schicken VE mit Paesse zu Botschaft ?oder schicke ich  VE direkt in die Botschaft?
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Antwort #19 - 21.12.2017 um 20:59:59
 
lily777 schrieb am 21.12.2017 um 20:44:15:
danke fuer die Antworten. gut zu wissen. ich bekomme erst Termin der ABH hier erst Anfang Januar.  ich hoffe dass es alles so klappt.  wie geht es so weiter. ich schicke VE zu meiner Eltern, sie schicken VE mit Paesse zu Botschaft ?oder schicke ich  VE direkt in die Botschaft?


Wenn du von deinen Eltern für das Remonstrationsverfahren bevollmächtigt bist, würde ich die VE per DHL Express direkt an die Botschaft schicken. Natürlich unter Angabe des Geschäftszeichens und unter Bezugnahme auf deren letzte Nachricht. So ist es schneller dort.

Sobald die Botschaft dem Visum zugestimmt hat, ist erst die Einreichung der Pässe erforderlich.

Zitat von http://www.china.diplo.de/Vertretung/china/de/01-Visa-und-Konsularservice/01-vis...: Ist die erneute Überprüfung abgeschlossen, werden Sie im Falle der Erteilung des Visums zur Vereinbarung eines Erteilungstermins kontaktiert. Wird der Visumantrag nach der Überprüfung durch die Auslandsvertretung erneut abgelehnt, werden Ihnen die Gründe für die Ablehnung in einem Remonstrationsbescheid in deutscher Sprache detailliert mitgeteilt. Gegen den Remonstrationsbescheid kann dann Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden.
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Antwort #20 - 21.12.2017 um 21:27:24
 
danke. die Botschaft hat zu der 2.Ablehnungsgrund:
Gruend 2. die vorgelegten Info. ueber den Zweck undie Bedingungen des Aufenthalts waren nicht glaubhaft.
nicht erwähnt in diesem Mail. könnten Sie theoretisch nach der Erhalten von VE auf dem Grund noch mal ablehnen ?
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Antwort #21 - 21.12.2017 um 21:50:11
 
lily777 schrieb am 21.12.2017 um 21:27:24:
danke. die Botschaft hat zu der 2.Ablehnungsgrund:
Gruend 2. die vorgelegten Info. ueber den Zweck undie Bedingungen des Aufenthalts waren nicht glaubhaft.
nicht erwähnt in diesem Mail. könnten Sie theoretisch nach der Erhalten von VE auf dem Grund noch mal ablehnen ?


Natürlich könnte die Botschaft dies tun. Ich weiß aber nicht wie du den Zweck und die Bedingungen jetzt im Remonstrationsverfahren weiter begründet hast. Ich fände es natürlich echt ein Ding zu schreiben "wir wollen es ermöglichen, gib uns eine Ve" und dann zu sagen der Zweck ist nicht dargelegt.

Wie gesagt, natürlich könnte die Botschaft sagen der Zweck ist nicht dargelegt. Wir wissen nicht, wie der Zweck dargelegt wurde insbesondere im Remonstrationsverfahren. Und selbst wenn es für uns schlüssig ist, hat die Botschaft einen weiten Beurteilungsspielraum.

Wenn dir die weitere Investition von Geld (Gebühren VE und Express-Sendung) egal ist, würde ich es auf jeden Fall versuchen, weil das Zitat von dir klingt eigentlich sehr positiv. Aber eine positive Entscheidung kann dir keiner hier garantieren.
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Antwort #22 - 21.12.2017 um 22:16:47
 
Danke Ralf. zu diesem Punkt habe ich geschrieben:
Immerhin ist der Besuch von Kindern und Enkelkindern ein legitimer Grund eines Reisezwecks .ich weiss echt nicht was ich dazsagen soll.
nun sehe ich genau so wie du,ich wollte von Experte mal Hören. weil ich mit der Behörde Sprache teilweise Problem habe.  noch mal vielen vielen Dank.
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« Zuletzt geändert: 21.12.2017 um 22:29:21 von lily777 »  
 
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Antwort #23 - 21.12.2017 um 22:31:41
 
Lily ich bin kein Experte. Das sind eher die Mitarbeiter von Botschaften. Ich habe nur meine Schlüsse aus dem gezogen, was du geschrieben hast und meiner Meinung nach klingt dies positiv. Natürlich fehlt der gesamte Schriftverkehr. Aber das bezüglich der VE klingt für mich gut.

Ich wünsche dir viel Erfolg. Insbesondere hast du jetzt den Wettlauf gegen die Zeit. Lass uns das Ergebnis bitte wissen.
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Antwort #24 - 21.12.2017 um 22:44:40
 
Ich sage dir auf jeden Fall bescheid.  egal wie das  Ergebnis ist.  Smiley
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Antwort #25 - 22.12.2017 um 04:44:16
 
Als kleine Ergänzung zum Thema VE und Original:
Insbesondere in Fällen, wo wir eine VE nachfordern, akzeptieren wir auch Scans der VE per Email, WENN diese Mail direkt von der ausstellenden Behörde an uns, also die AV, geschickt werden.

Kostet deutlich weniger, geht schneller - aber, wie gesagt, akzeptieren wir nur in solchen Fällen.
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Antwort #26 - 22.12.2017 um 08:53:09
 
Petersburger schrieb am 22.12.2017 um 04:44:16:
Als kleine Ergänzung zum Thema VE und Original:
Insbesondere in Fällen, wo wir eine VE nachfordern, akzeptieren wir auch Scans der VE per Email, WENN diese Mail direkt von der ausstellenden Behörde an uns, also die AV, geschickt werden.

Kostet deutlich weniger, geht schneller - aber, wie gesagt, akzeptieren wir nur in solchen Fällen.


Also sollte sie bei der Botschaft nachfragen, ob sie das akzeptieren würden?

Müssten die Eltern aber nicht bei Einreise sowieso das Original dann mitführen? Wenn dem so ist müsste sie es ja sowieso hinschicken.
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Antwort #27 - 22.12.2017 um 09:05:59
 
Petersburger schrieb am 22.12.2017 um 04:44:16:
Insbesondere in Fällen, wo wir eine VE nachfordern, akzeptieren wir auch Scans der VE per Email, WENN diese Mail direkt von der ausstellenden Behörde an uns, also die AV, geschickt werden.


DerRalf schrieb am 22.12.2017 um 08:53:09:
Müssten die Eltern aber nicht bei Einreise sowieso das Original dann mitführen? Wenn dem so ist müsste sie es ja sowieso hinschicken.

Wäre es nicht vertretbar und ausreichend, wenn der Gastgeber bei der Abholung am deutschen Flughafen das Original der VE dabei hätte und es dem Kontrollierenden vorlegen könnte? Nachdem der Scan der VE bei der AV eingegangen ist?
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Antwort #28 - 22.12.2017 um 10:33:14
 
Saxonicus schrieb am 22.12.2017 um 09:05:59:
wenn der Gastgeber bei der Abholung am deutschen Flughafen das Original der VE dabei hätte und es dem Kontrollierenden vorlegen könnte


nun ja, an manchen Flughäfen muss man ca. 1/4h Stunde zu Fuss laufen, bis man von der Einerisekontrolle zum Ausgang kommt (wenn man sich nicht vorher verirrt).
Der Abholende kann nicht vom "Ausgang" zur Einreisekotrolle.
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Antwort #29 - 22.12.2017 um 10:45:08
 
DerRalf schrieb am 22.12.2017 um 08:53:09:
Müssten die Eltern aber nicht bei Einreise sowieso das Original dann mitführen? Wenn dem so ist müsste sie es ja sowieso hinschicken. 

1. Hat ja der Einlader und oft auch der Abholer das Original. Ausdruck eines Scans mit dem Hinweis, das Original ist beim Abholer am Ausgang sollte in vielen Fällen ausreichend sein.

2. Ich weiß nicht, wie die Kollegen anderswo das machen. Bei uns ist es kein Problem, einen Ausdruck mehr zu machen und den Konsulatsstempel draufzusetzen ...
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Antwort #30 - 22.12.2017 um 10:50:50
 
lily777 schrieb am 21.12.2017 um 20:07:58:
Sie könnten auch bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnorts eine Verpflichtungserklärung beantragen. [/i]

Die Remonstration ging superschnell---die Botschaft empfiehlt dir jetzt den leichten Weg:
Die Botschaft schreibt: Du kannst die VE auch bei deiner örtlichen ABH beantragen.

Wenn du Anfang Januar zur ABH gehst und die VE mit den nötigen Original-Dokumenten vorlegst, sollte es doch schnell gehen.
Die Botschaft zeigt euch Möglichkeiten auf.



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« Zuletzt geändert: 22.12.2017 um 11:08:02 von KaGe »  
 
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Antwort #31 - 22.12.2017 um 12:29:24
 
KaGe schrieb am 22.12.2017 um 10:50:50:
Du kannst die VE auch bei deiner örtlichen ABH beantragen.


Das ist logisch. Eine VE kann man nur bei der ABH abgeben. Trotzdem muß diese dann der AV auch vorgelegt werden und dies normal im Original, es sei den die AV läst sich auf den Weg ein, den Petersburger aufgezeigt hat.
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Saxonicus
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Antwort #32 - 22.12.2017 um 12:59:58
 
erne schrieb am 22.12.2017 um 10:33:14:
nun ja, an manchen Flughäfen muss man ca. 1/4h Stunde zu Fuss laufen, bis man von der Einerisekontrolle zum Ausgang kommt (wenn man sich nicht vorher verirrt).Der Abholende kann nicht vom "Ausgang" zur Einreisekotrolle.

Obwohl der Frankfurter Flughafen nun nicht gerade ein Muster des Flughafens der kurzen Wege darstellt, war es mir schon verschiedentlich vergönnt, von einem Grenzbediensteten aus der Abholerwarteposition direkt zur Kontrollstelle gelotst zu werden, um einige Unklarheiten bezüglich der Person meines Besuchers aufzuklären. Unter der Führung eines ortskundigen Beamten der Zoll- oder Grenzbehörde ist auch das kein großes Problem, die kennen im Flughafenlabyrinth meistens auch noch ein paar geheime Wege und Abkürzungen.
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