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Schengenvisum meiner philippinischen Freundin abgelehnt (Gelesen: 5.054 mal)
Iceyy92
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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14.12.2017 um 04:16:50
 
Hi allerseits,

ich bin neu hier aus dem Grund da gestern der Visumantrag meiner Freundin abgelehnt wurde mit dem Grund: Rückkehrbereitschaft nicht gewährleistet

Ich war mir eigentlich absolut sicher, das das Visum ohne Probleme durchgeht, allerdings nachdem was ich hier so zu lesen bekommen habe ist das wohl bei weitem keine Selbstverständlichkeit.

Der geplante Zeitraum des Besuchs ist der 30.12-12.01

Ich fasse einmal kurz die Situation zusammen:
Ich bin 25 und lebe in Deutschland., meine Freundin ist 23 und lebt auf den Philippinen. Wir haben uns vor einem halben Jahr online kennengelernt und auch schon einen gemeinsamen Urlaub in Dubai gemacht. Da ich ihr gerne Deutschland zeigen wollte habe ich Sie für nach Weihnachten für 2 Wochen nach Deutschland eingeladen. Nach dem bekannten Dokumentenprozedere alles eingereicht in der Botschaft in Manila und prompt 3 Tage später die Ablehnung erhalten aus den oben bereits genannten Gründen.

Um mal alle Fakten aufzuzählen über meine Freundin aufzuzählen:
- seit 3 Jahren Vollzeitjob in einem internationalen Unternehmen
- nebenher Studium
- versorgt ihre 2 jüngeren Geschwister
- War bereits mehrfach außerhalb des Landes u.a mit mir in Dubai
- Alle Versicherungen und sonstige Verpflichtungserklärungen wurden mit eingereicht

Für mich als Laien sind dies eigentlich sehr gute Voraussetzungen für ein Schengenvisum.

Allerdings jetzt zu meiner Hauptsächlichen Frage:

Eine Remonstration würde zu lange dauern. Es besteht die Möglichkeit noch Dokumente nachzureichen und einen neuen Antrag zu stellen ( wie seht ihr die Erfolgschancen hier?)
Wir würden hier gerne zur Andeuten, das ein Besuch hier durchaus wichtig ist, da meiner Mutter schwerst Krebs erkrankt ist und wir beide gerne möchten das Sie meine Freundin einmal kennen lernt.
Diesen Grund haben wir beim ersten Antrag leider nicht aufgeführt.

Alternativ wäre ich für jegliche Tricks dankbar die denkbar wären. Was ich hier schon gelesen habe sind Touristenvisas in einem anderen EU Staat. Ich wäre für jegliche Ideen dankbar.

Ich bedanke mich schon vorab für eure Hilfe.

VG
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Antwort #1 - 14.12.2017 um 09:45:18
 
Iceyy92 schrieb am 14.12.2017 um 04:16:50:
wie seht ihr die Erfolgschancen hier?


kommt auf die neuen "nachgereichten" Dokumente an.
Ich tippe aber auf: ähnlich wie bei diesem abgelehnten Antrag.

Iceyy92 schrieb am 14.12.2017 um 04:16:50:
das ein Besuch hier durchaus wichtig ist, da meiner Mutter schwerst Krebs erkrankt ist und wir beide gerne möchten das Sie meine Freundin einmal kennen lernt.
Diesen Grund haben wir beim ersten Antrag leider nicht aufgeführt.


hmmm, was hat Deine Mutter mit der Frau zu tun? Kennen sie sich?
Ach, es geht darum die Schwiegertochter in spe kennenzulernen? Dann solltet Ihr noch darlegen, warum sie nicht während dieses Besuchsaufenthaltes heiraten und gleich hier ohne auszureisen eine AE ale Ehefrau beantragt. Ist das zu weit gedacht? Dann gibt es keinerlei Bezug zu Deiner Mutter.

Iceyy92 schrieb am 14.12.2017 um 04:16:50:
Was ich hier schon gelesen habe sind Touristenvisas in einem anderen EU Staat.

Die Verwendung eines Visums, welches druch unwahre Angaben erschlichen wurde, ist strafbar. Auch di eUnterstützung, ein solches zu bekommen.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #2 - 14.12.2017 um 10:29:19
 
Iceyy92 schrieb am 14.12.2017 um 04:16:50:
allerdings nachdem was ich hier so zu lesen bekommen habe


Wenn das Visum erteilt wird, schreiben die wenigsten hier was dazu. Gibt ja keinen Grund.
Du kannst aber auch hier die Statistiken lesen, danach sind Bewilligungen zwar keine Selbstverständlichkeit, aber eben nicht die Ausnahme.

@erne hat schon alles Relevante geschrieben.


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Antwort #3 - 14.12.2017 um 11:18:38
 
Falls sie remonstrieren möchte, dann benötigt sie neue Gründe, die möglichst belegen, dass sie wieder in ihre Heimat zurück reist. Warum sie nach Deutschland möchte, scheint sie ja ausreichend erklärt zu haben.
Hat sie ein Schreiben ihres Arbeitgebers beigelegt in welcher Position sie seit wann dort arbeitet und was sie verdient und in welcher Zeit sie Urlaub bekommt? Hat sie Belege für die anderen Gründe beigefügt, die du aufzählst? Hat sie erklärt wer sich um die Geschwister kümmert während sie weg ist?

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Andiman
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Antwort #4 - 14.12.2017 um 11:34:32
 
Meine damalige indonesische Freundin (heute Frau) hat für ihre Visaanträge jeweils ein Schreiben ihres (ebenfalls) internationalen Arbeitgebers mit dem Visaantrag eingereicht, dass sie festangestellt ist und loyal und fest eingeplant ist für zukünftige Aufgaben usw.
Vielleicht spielt ihr Unternehmen da mit und es hilft.
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Iceyy92
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Antwort #5 - 14.12.2017 um 12:18:19
 
Um was für Schreiben handelt es sich hier genau?
Wir haben ein Schreiben vorgelegt, das
1. Belegt das Sie dort seit 3 Jahren arbeitet
2. Bescheinigt das Sie für den Zeitraum Urlaub bekommt

Grüße
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KaGe
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Antwort #6 - 14.12.2017 um 13:35:17
 
Punkt 1: Das sagt leider nichts zur Rückkehrbereitschaft aus.
Punkt 2: Das sagt leider auch nichts zur Rückkehrbereitschaft aus.
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Antwort #7 - 14.12.2017 um 13:45:48
 
Tut es doch. Eine dreijährige Arbeitsstelle weist eine gewisse wirtschaftliche Verwurzelung nach. Der Nachweis dass man x Tage Urlaub bekommt weist die (Un-)Abkömmlichkeit nach.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 14.12.2017 um 13:46:53
 
KaGe schrieb am 14.12.2017 um 13:35:17:
Punkt 1: Das sagt leider nichts zur Rückkehrbereitschaft aus.
Punkt 2: Das sagt leider auch nichts zur Rückkehrbereitschaft aus.


Expertenaussage............. Schockiert/Erstaunt

Die Rückkehrbereitschaft leitet sich von der Verwurzelung im Herkunftsland ab, ein auch nach einer Reise in den Schengen-Raum existenter Arbeitsplatz weist sehr wohl auf eine höhere Rückkehrbereitschaft hin, was soll deines Erachtens eine 23 jährige Pinay sonst nachweisen? (Immobilienbesitz kann auch aus dem Ausland verkauft werden, diverse "Selbstständigkeiten" = Microläden können von Verwandten weitergeführt werden, etc.)
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Antwort #9 - 14.12.2017 um 15:59:50
 
Wenn die Experten hier sagen, diese beiden Punkte (Arbeitsplatz seit 3 Jahren und 2 Wochen Urlaub) die Rückkehrbereitschaft ausreichend belegen, frage ich nach:
Warum wurde der Antrag dann trotzdem abgelehnt?

Welche Verwurzelung kann sie noch nachweisen? Andere Gründe, die mehr Gewicht bekommen könnten?
Vielleicht gibt es welche?
Hat sie im Visumsantrag ihr Studium angegeben? Seit wann und was?
Hat sie ihre Position im Unternehmen näher beschrieben?
Hat sie erläutert, warum sie auch wegen der Geschwister zurückkehren wird?
Weiss die DBM, dass sie mit dem TS in Dubai war?
Warum würde die Remonstration zu lange dauern?

Für ein Visum haben die beiden Punkte den Entscheidern der DBM jedenfalls nicht gereicht.

Gefragt wurde aber, :
Es besteht die Möglichkeit noch Dokumente nachzureichen und einen neuen Antrag zu stellen
Ja, die Möglichkeit besteht.

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Antwort #10 - 14.12.2017 um 16:13:22
 
Niemand hat behauptet, dass damit die Rückkehrbereitschaft ausreichend nachgewiesen wurde. Es wurde nur erklärt, dass es eben doch geeignet ist die Prognose über die Rückkehrbereitschaft positiv zu beeinflussen.

Aber so wie du das darstellst ist es eben nicht: Du kannst nicht einfach Unterlagen entwerten, nur weil du nicht den Prüfungsgegenstand und -umfang verstanden hast.

Ich empfehle dir erstmal das Schengen-Visumhandbuch(Beschluss der Kommission K(2010) 1620 endgültig) paarmals zu durchzulesen und zu verstehen, bevor du Ratschläge bezüglich Schengen-Visa gibst 
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #11 - 14.12.2017 um 16:18:39
 
KaGe schrieb am 14.12.2017 um 15:59:50:
Wenn die Experten hier sagen, diese beiden Punkte (Arbeitsplatz seit 3 Jahren und 2 Wochen Urlaub) die Rückkehrbereitschaft ausreichend belegen, frage ich nach:
Warum wurde der Antrag dann trotzdem abgelehnt?


Sinnerfassendes Lesen zählt nicht gerade zu deinen Stärken, oder?

Niemand schreibt dass diese Punkte die Rückkehrbereitschaft ausreichend belegen, die erwähnten Punkte sind aber ein Indiz für die Rückkehrbereitschaft, nicht mehr und nicht weniger, nachdem ich aber nicht den gesamten Antrag kenne könnte ich nur mit einem Blick in die Glaskugel die Frage warum der Antrag abgelehnt wurde beantworten, blöderweise ist mein Glaskugel aktuell defekt.

BTW: Ich bin draußen aus diesem Thread, konkrete Hilfestellung ist hier nicht mehr zu erwarten, und für Diskussionen um der Diskussion Willen ist mir meine Zeit zu schade.

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Antwort #12 - 14.12.2017 um 17:23:39
 
Iceyy92 schrieb am 14.12.2017 um 04:16:50:
Wir haben uns vor einem halben Jahr online kennengelernt und auch schon einen gemeinsamen Urlaub in Dubai gemacht.


6 Monate kennen ist meist recht wenig, als Begründung! Auch schreibst du nichts über einen bisherigen Beusch bei ihr auf den Philippinen? Das will die DBM aber meist sehen,bein einem Besuchsvisum!

Iceyy92 schrieb am 14.12.2017 um 04:16:50:
Um mal alle Fakten aufzuzählen über meine Freundin aufzuzählen:
- seit 3 Jahren Vollzeitjob in einem internationalen Unternehmen
- nebenher Studium



Was für ein Job? Welcher verdienst? Was für ein Unternehmen? Hat Sie ein Schreiben über den urlaub beigelegt?

Iceyy92 schrieb am 14.12.2017 um 04:16:50:
Wir würden hier gerne zur Andeuten, das ein Besuch hier durchaus wichtig ist, da meiner Mutter schwerst Krebs erkrankt ist und wir beide gerne möchten das Sie meine Freundin einmal kennen lernt.


Der wird leider überhaupt nichts bringen

Iceyy92 schrieb am 14.12.2017 um 04:16:50:
Alternativ wäre ich für jegliche Tricks dankbar die denkbar wären.


Tricks wirst du hier keine bekommen

Iceyy92 schrieb am 14.12.2017 um 04:16:50:
Was ich hier schon gelesen habe sind Touristenvisas in einem anderen EU Staat. Ich wäre für jegliche Ideen dankbar. 


Mit einem bereits abgelhnten Schengenvisa wird auch das nichts helfen

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Antwort #13 - 14.12.2017 um 23:48:54
 
planloser schrieb am 14.12.2017 um 13:46:53:
Expertenaussage............. Schockiert/Erstaunt

Die Rückkehrbereitschaft leitet sich von der Verwurzelung im Herkunftsland ab, ein auch nach einer Reise in den Schengen-Raum existenter Arbeitsplatz weist sehr wohl auf eine höhere Rückkehrbereitschaft hin, was soll deines Erachtens eine 23 jährige Pinay sonst nachweisen? (Immobilienbesitz kann auch aus dem Ausland verkauft werden, diverse "Selbstständigkeiten" = Microläden können von Verwandten weitergeführt werden, etc.)


Das Frage ich mich auch. Meines Erachtens könnten die Voraussetzungen nicht besser sein.
Nunja ich habe mir heute Anwaltlichen Beistand genommen.
Dieser wird bis morgen eine Remonstration verfassen.

Viele Grüße
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Antwort #14 - 14.12.2017 um 23:53:07
 
KaGe schrieb am 14.12.2017 um 15:59:50:
Welche Verwurzelung kann sie noch nachweisen? Andere Gründe, die mehr Gewicht bekommen könnten?
Vielleicht gibt es welche?
Hat sie im Visumsantrag ihr Studium angegeben? Seit wann und was?
Hat sie ihre Position im Unternehmen näher beschrieben?
Hat sie erläutert, warum sie auch wegen der Geschwister zurückkehren wird?
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Sie hat alles oben erwähnte im Interview angegeben, allerdings nicht schriftlich. Wir haben auch beide unsere Visa Stempel für ein und Ausreise von Dubai als Unterlagen mit beigelegt.

Laut der Botschaft dauert eine Remonstration bis zu 3 Monaten. Um den geplanten Termin zu halten wäre dies Hochspekulativ, allerdings bleibt wohl nicht viel anderes übrig.
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Antwort #15 - 14.12.2017 um 23:55:06
 
Andiman schrieb am 14.12.2017 um 11:34:32:
Meine damalige indonesische Freundin (heute Frau) hat für ihre Visaanträge jeweils ein Schreiben ihres (ebenfalls) internationalen Arbeitgebers mit dem Visaantrag eingereicht, dass sie festangestellt ist und loyal und fest eingeplant ist für zukünftige Aufgaben usw.
Vielleicht spielt ihr Unternehmen da mit und es hilft.


Wir haben vom Unternehmen jeweils schriftlich im Original eingereicht:

- Eine Bestätigung der Arbeitsstelle und Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses
- Eine Bestätigung für den angepeilten Urlaubszeitraum

Viele Grüße
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DerRalf
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Antwort #16 - 15.12.2017 um 00:39:57
 
Also habt Ihr nichts über die Höhe ihres Einkommens eingereicht?
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Iceyy92
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Antwort #17 - 15.12.2017 um 01:12:41
 
DerRalf schrieb am 15.12.2017 um 00:39:57:
Also habt Ihr nichts über die Höhe ihres Einkommens eingereicht?


Doch dieses war auch in dem Schreiben vermerkt, welches von der Firma ausgestellt wurde. Ca 27.000 Pesos, was meinen Erachtens nicht das geringste Gehalt ist.

Grüße
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Antwort #18 - 15.12.2017 um 06:32:15
 
Bei den Parametern wie Job, Dauer des Urlaubes und Einkommen sollte es eigentlich passen....die einzigen beiden Parameter welche vermutlich stören sind eine nur 6 monatige Bekanntschaft (online) und kein besuch des TE bisher in den Philippinen bei der Dame! Darauf wird oft wert gelegt!

Ein gute Remonstration sollte erfolg haben. War bei uns damals ebenso. Dauert allerding im Moment bis zu 16 Wochen in Manila

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Antwort #19 - 15.12.2017 um 15:14:13
 
deerhunter schrieb am 15.12.2017 um 06:32:15:
Bei den Parametern wie Job, Dauer des Urlaubes und Einkommen sollte es eigentlich passen....die einzigen beiden Parameter welche vermutlich stören sind eine nur 6 monatige Bekanntschaft (online) und kein besuch des TE bisher in den Philippinen bei der Dame! Darauf wird oft wert gelegt!

Ein gute Remonstration sollte erfolg haben. War bei uns damals ebenso. Dauert allerding im Moment bis zu 16 Wochen in Manila



Das hoffe ich auch. Die 16 Wochen sind natürlich ärgerlich.

Grüße
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Antwort #20 - 06.09.2018 um 11:50:22
 
Was ist nun dabei raus gekommen? Wurde die Remonstration abgelehnt oder hat sie ihr Visum erhalten?
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