Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Daueraufenthalt-EU und die notwendigen Unterlagen... (Gelesen: 1.143 mal)
samsam2005
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Daueraufenthalt-EU und die notwendigen Unterlagen...
13.12.2017 um 09:20:53
 
Guten Tag zusammen

Person XY (NRW) ist seit über 15 Jahre im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und möchte jetzt Daueraufenthalt-EU beantragen.
Der Sachbearbeiter nannte folgende Unterlagen:

Pass Kopie
60 Monate Pflichtbeiträge Rentenkasse
Krankenkassenbescheinigung
3 Monate Lohnabrechnungen   kopie
Arbeitsbescheinigung kopie
Mietvertrag kopie
Kontoauszüge der letzten 3 Monate für sämtliche Konten
Passbild

Bei 60 Monate Pflichtbeiträge bin ich mir nicht sicher ob dies wirklich sein muss, denn es liegt über 15 Jahre bereits eine NE vor. Es ist normal das hier die Kontoauszüge der letzten 3 Monate gefordert werden und wie liegt man diese vor? Kopie oder nur zur Einsicht?

Vielen Dank für die Antworten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU und die notwendigen Unterlagen...
Antwort #1 - 13.12.2017 um 09:37:31
 
Die Erteilungsvoraussetzungen müssen geprüft werden. Und eine Niederlassungserlaubnis, damals unbefristete Aufenthaltserlaubnis, konnte ja bis vor kurzem gem. § 26 Abs. 3 AufenthG a.F. (keine Ahnung wie es in AuslG 1965 war) ohne Rentenbeiträge erworben werden.

Ob Kopie oder Einsicht... Keine Ahnung. Ist ja nicht SGB II. Erscheint aber ohne weitere Begründung warum Kontoauszüge benötigt werden ohne Ermächtigungsgrundlage => vermutlich rechtswidrig.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU und die notwendigen Unterlagen...
Antwort #2 - 13.12.2017 um 11:23:14
 
Wobei § 104 Abs. 2 AufenthG zu beachten ist, zumal nach der Systematik des AuslG die Aufenthaltserlaubnis eben befristet oder unbefristet war. M.E. müssten also bei Besitz einer unbefristete AE VOR dem 1. Januar 2005 keine Rentenbeiträge nachgewiesen werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
samsam2005
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalt-EU und die notwendigen Unterlagen...
Antwort #3 - 13.12.2017 um 11:52:11
 
Aras schrieb am 13.12.2017 um 09:37:31:
Die Erteilungsvoraussetzungen müssen geprüft werden. Und eine Niederlassungserlaubnis, damals unbefristete Aufenthaltserlaubnis, konnte ja bis vor kurzem gem. § 26 Abs. 3 AufenthG a.F. (keine Ahnung wie es in AuslG 1965 war) ohne Rentenbeiträge erworben werden.

Ob Kopie oder Einsicht... Keine Ahnung. Ist ja nicht SGB II. Erscheint aber ohne weitere Begründung warum Kontoauszüge benötigt werden ohne Ermächtigungsgrundlage => vermutlich rechtswidrig.


Das würde mich stark interessieren,leider hab ich hierzu noch nichts finden können. Vielleicht meldet sich noch jemand der genauere Informationen hat...danke schonmal für die Antworten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema