Folgender neuer Fall
Person (ohne Identitätspapiere) beantragte Asyl, aber der Asylantrag wurde abgelehnt,
jedoch ein Abschiebungsverbot nach §60 Abs 5 gegeben.
Der Bescheid und die Teilabschlussmitteilung kamen fast zeitgleich im Sommer.
Daraufhin wurde bei der
ABH der Aufenthaltstitel beantragt,
aber keine Klage eingereicht.
Danach war Funkstille (weder
ABH noch
BAMF reagierten)
Frage 1)Ist das normal, dass da keine Abschlussmitteilung kommt, auch nach mehr als 3 Monaten? Was könnten da noch fuer Überlegungen erwogen werden?Nach 3 Monaten wurde das
BAMF erneut angeschrieben
und plötzlich kam die Abschlussmitteilung, in der nichts Neueres steht (Rechtskraft trat im Sommer ein)
Von der
ABH hatten wir immer noch nichts gehört.
Aber das Sozialamt drohte die Zahlung einzustellen.
Jetzt haben wir endlich im Frühjahr 2018 einen Termin bei der
ABH bekommen um die Fingerabdrücke abgeben zu dürfen.
Frage 2
Ab welchem Zeitpunkt zahlt nicht mehr das Sozialamt, sondern das Jobcenter (Person befindet sich in Ausbildung)Danke wie immer...