mgb schrieb am 13.12.2017 um 22:15:35:Soll jetzt das deine öffentliche Erklärung sein das du hier im Forum Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetz erbringst?
Nein, ich würde einfach erzählen wie ich es machen würde. Warum soll ich mich mit der
ABH wegen des §39 Abs 6 anlegen, wenn das ganze doch Problemlos aus den NL geht und mich die Verlobte auch noch 90 Tage innerhalb von 180 Tagen besuchen kann und dabei auch einen Sprachkurs machen kann.
Als wie ich es machen würde: (mag andere Lösungen geben)
1. Schnellstmöglich zum örtlichen Standesamt um das Merkblatt zur Eheschließung mit einen Ehepartner in Viertnam zu besorgen.
2. Verlobte oder Bekannter dort besorgt die Urkunden
3. Urkunden + Unterlagen beim Standesamt abgeben. Dieses beantragt eine UP in Amtshilfe beim deutschen Konsulat in Vietnam
4. Freundin reist in die NL ein beginnt zu studieren und macht nebenbei schon mals deutschen Sprachkurs an der Uni
5. In den Semesterferien besucht einen die Freundin und macht vor Ort einen Vollzeitsprachkurs mit Abschluss
A16. Danach wieder Studieren und weiter mit Sprachkurs A2 an der Uni
7. Irgendwann ist die UP abgeschlossen, das OLG hat die Befreiuung vom Ehefähigkeitszeugnis gemacht und das Standesamt gibt eine Bescheingung das die Eheschließung bevorsteht.
8. Man geht stolz mit der Verlobten zur
ABH und macht eine Verpflichtungserklärung, damit sie in der NL eine Visum zur Eheschließung beantragen kann (Sie kann direkt heiraten und wieder ausreisen, aber ich würde die Chance nutzen mal zur
ABH zu gehen und dabei ganz nebenbei um
Vorabzustimmung zu bitten, außerdem muss sie dann nicht mehr nach Eheschließung ausreise)
9. Man fragt mal dabei unverbindlich nach
Vorabzustimmung, zeigt wie gut sie schon deutsche Sprichts. Mehr als nein kann die
ABH nicht sagen
10. Sie beantragt ein Visum zur
FZF oder zur Eheschließung in den NL (je nachdem wie lange man mit der Ehe warten will)
11. Da alle Voraussetzungen zur Erteilung vorliegen (Bescheingung Standesamt der deutsche Eheurkunde, A1) geht das relativ schnell.
Endet das Studium bevor das Standesamt fertig ist macht man den Antrag halt von Vietnam (Terminvergabesystem rechtzeitig machen).
Der Zeitfresser an euren Vorhaben ist die Urkundenüberprüfung und ggf.
A1, nicht das Visum.