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Besuchsvisum für indonesischen Freund (Gelesen: 2.202 mal)
flora.123
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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08.12.2017 um 16:45:53
 
Hallo liebes Forum,

ich lese schon seit längerer Zeit passiv mit, jetzt habe ich aber doch mal einige Fragen.
Also, ich bin dieses Jahr einige Zeit durch Südostasien gereist und habe jemanden in Indonesien kennengelernt.
Wir haben dann einige Zeit zusammen verbracht (insgesamt leider nur zwei Wochen), sind für kurze Zeit gemeinsam nach Bangkok und Kuala Lumpur gereist, bis ich wieder zurück nach Deutschland geflogen bin. Er würde mich gerne für sechs Wochen besuchen kommen und wir würden versuchen, das Schengen-Visum zu beantragen, haben uns darüber auch schon informiert.
Ich kann leider keine VE abgeben, da ich nur einen Nebenjob habe. Ansonsten sieht es auch eher schlecht aus, da ich die Verantwortung gerne selbst tragen würde bzw. einige Personen aus meinem nahen Umfeld nicht dazu bereit sind.
Im Prinzip ist es ja auch möglich, dass er die Reise selbst finanziert. Mir war es nicht möglich, im Internet etwas über die Summe herauszufinden, die er vorweisen muss. Er hat umgerechnet ca. 1000€ auf dem Konto und die gleiche Summe noch mal in bar. Meint ihr, dass das ausreicht? Wenn er nun das Bargeld auf einmal auf sein Konto einzahlt, kommt das bei der Botschaft bestimmt auch merkwürdig rüber.
Er müsste auch nur für Essen aufkommen, da er bei mir wohnen würde (würde das im Einladungsschreiben auch erklären).
Eine weitere Frage: wenn er die Reise selbst finanziert, muss er die Krankenversicherung dann abschließen oder kann ich das auch für ihn tun?
Und allgemein würde ich euch gerne um eure Einschätzung bitten, da mir die Rückkehrbereitschaft ein wenig Sorgen bereitet (ich weiß, letzten Endes kann nur die Botschaft entscheiden):
Also, wir sind beide Mitte zwanzig, ledig, keine Kinder.
Er hat sein Studium abgeschlossen, hat sich jedoch selbstständig gemacht und bietet Touren für Reisende an. Aus diesem Grund kann er auch kein geregeltes Einkommen nachweisen und wird bar bezahlt. Er besitzt keine Grundstücke, aber ein Auto.
Er hat keine Eltern oder Geschwister, um die er sich kümmern muss.
Meint ihr, wir haben eine Chance auf ein sechswöchiges Besuchsvisum?

Ich danke euch schon mal, für eure Antworten!
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Holzer
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i4a rocks!


Beiträge: 167

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 08.12.2017 um 16:55:43
 
flora.123 schrieb am 08.12.2017 um 16:45:53:
Meint ihr, wir haben eine Chance auf ein sechswöchiges Besuchsvisum?

Ehrliche Antwort erwünscht???

Nein, ich halte die Chance für unter 1%


flora.123 schrieb am 08.12.2017 um 16:45:53:
Meint ihr, dass das ausreicht? Wenn er nun das Bargeld auf einmal auf sein Konto einzahlt, kommt das bei der Botschaft bestimmt auch merkwürdig rüber.

Die Botschaft möchte Kontoauszüge der letzten 3 Monate sehen

http://www.jakarta.diplo.de/contentblob/4035216/Daten/7790098/C1_dt__Schengenvis...

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planloser
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i4a rocks!


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irgendwo, Austria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.12.2017 um 17:44:26
 
Ich teile die Einschätzung bezüglich der Erfolgsaussichten, jung, unverheiratet, keine Familie, da ist die Wahrscheinlichkeit eines Visums für sechs Wochen sehr nahe an Null.
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flora.123
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 08.12.2017 um 18:45:49
 
Ich danke euch schonmal für eure Antworten.
Wäre es denn um einiges wahrscheinlicher, wenn er ein Visum für drei oder vier Wochen beantragen würde?

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DerRalf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 08.12.2017 um 19:06:40
 
Also erstmal denke ich ist eine kürzere Zeit besser. 3 Wochen kling logischer als 6.

Ich weiß zwar nicht wieviel Geld man zur Absicherung haben muss. Du sagst er hat 2000 Euro. Nun davon muss er noch den Flug zahlen oder? Ich kenne zwar die Flugpreise von Indonesien nicht, aber ich denke mal mindestens 500 Euro. Dann wären wir bei 1500 Euro. Keine Ahnung ob das der Botschaft ausreicht. Aber vielleicht kann ja mal ein Botschaftsmitarbeiter sagen hier ab wann man ungefähr seinen Aufenhalt selbst absichern kann, sodass keine VE notwendig ist.

Auf jeden Fall müsst Ihr aber an dem Nachweis der Rückkehrbereitschaft arbeiten, weil die ist sehr mau.

Zur Krankversicherung: Ja die kannst du auch für ihn abschließen z.B. bei der HanseMerkur.
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Andiman
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 11.12.2017 um 10:28:15
 
Beispielmäßig sieht das in Berlin zum Beispiel so aus:
https://service.berlin.de/dienstleistung/120691/
Im Merkblatt steht, welches Nettogehalt erwartet wird:
https://www.berlin.de/labo/_assets/buergerdienste/flyer_fuer_verpflichtungserkla...

Die Wohnung musst du in der Verpflichtungserklärung eh nachweisen, wenn er bei dir wohnt.

Dein geringes Gehalt, das geringe Barvermögen deines Freundes und die liebreizende Bearbeiterin der Besuchsvisa an der deutschen Botschaft in Jakarta lassen euer Vorhaben für mich sehr unwahrscheinlich erscheinen.
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Seoman305
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Warum einfach, wenns kompliziert
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Antwort #6 - 12.12.2017 um 17:20:52
 
Ich würde hier auf Grund der eher unwahrscheinlichen Erfolgsaussicht wohl eher eine Reise von dir oder eine gemeinsame Reise an einen neutralen Ort wo er ohne Visum hin kann empfehlen.

Mal auf der Karte spielen:
https://en.wikipedia.org/wiki/Visa_requirements_for_Indonesian_citizens
erstaunlicherweise Serbien als nächstes Land aus Sicht BRD.

und klar: sechs Wochen kann er sich denke ich leichter frei nehmen als du... unentschlossen


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Die Grenzen meiner Sprache(n) bedeuten die Grenze(n) meiner Welt [i]nach Ludwig Wittgenstein[i]
 
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PerikleZ
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Antwort #7 - 13.12.2017 um 09:15:07
 
https://www.udiregelverk.no/en/documents/schengen/16202010/Annex_18/

bzw.

https://www.udiregelverk.no/PageFiles/3483/annex_18_30.3.2017.pdf
Seite 7

Zitat:
Pursuant to Article 15(2) of the Residence Act of 30 July 2004, an alien may be refused entry
at the border if he does not fulfil the conditions for entry into the territory of the Member
States in accordance with Article 5 of the Schengen Convention. This is the case if an alien
does not have the necessary financial means, or cannot lawfully acquire the necessary means,
to pay for his stay, including the return journey to his country of origin or a third country, for
which he holds a residence permit entitling him to return to that country.
Mandatory reference amounts per day have not been set. Instead, border control officials need
to examine each situation individually. Account should be taken of the alien's personal
circumstances, such as the nature and purpose of the journey, length of the stay, whether he is
staying with relatives or friends, and subsistence costs.
If the third-country national is unable to produce evidence of such circumstances or at least
make credible statements, he should have € 45 per day at his disposal. It is also necessary to
ensure that the third-country national's return or onward journey is possible. Proof may, for
example, take the form of an onward or return travel ticket.

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fab87
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 13.12.2017 um 11:35:38
 
PerikleZ schrieb am 13.12.2017 um 09:15:07:
. Instead, border control officials need
to examine each situation individually. Account should be taken of the alien's personal
circumstances, such as the nature and purpose of the journey, length of the stay, whether he is
staying with relatives or friends, and subsistence costs.


Trotz fett markierten 45EUR sollte man den Satz da vor (s.o.) auch nicht aus den Augen verlieren.
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