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Ehefähigkeitszeugnis für die Verlobte aus dem Iran (Gelesen: 2.582 mal)
hugo1007
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06.12.2017 um 19:43:33
 
Hallo!
Hat wer Erfahrung mit Ehefähigkeitszeugnis aus dem Iran?
Meine iranische Verlobte lebt seit über 4 Jahren in Wien. Aufenthaltstitel ist wegen Studium. Sie war im Iran verheiratet, ist aber seit 10 Jahren geschieden.
Wir haben auf den iranischen Konsulat in Wien einen Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis gemacht. Gesagt wurde uns, es wird zirka 4 Wochen dauern. Jetzt sind es fast 3 Monate...
Wir bekommen auf dem Konsulat keine weiteren Auskünfte dazu.
Kann wer sagen, wielang sowas dauert, oder dauern kann?

Danke und viele Grüße
Raimund
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DerRalf
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Antwort #1 - 06.12.2017 um 20:12:46
 
Also soweit ich es im Internet finde, gibt es im Iran keine Ehefähigkeitszeugnisse.

Daher würde in Deutschland dann ein Verfahren vorm zuständigen Oberlandesgericht durchgeführt, wodurch man von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses befreit würde. Was wir hier dazu brauchen, findest du hier: http://www.olg-stuttgart.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/OLG%20Stuttgart/...

Nun du bist ja in Österreich und willst da wahrscheinlich heiraten. Dann müsstest du mal klären wie es dort läuft und was du brauchst.
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hugo1007
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Antwort #2 - 08.12.2017 um 08:53:45
 
Hallo!
Es gibt vom Iran ein Ehefähigkeitszeugnis. Das hat mir auch die österreichische Botschaft in Teheran bestätigt. Und die sagten auch, dass dafür das Konsulat (Botschaft) in Wien zuständig sei.
Aber wir warten jetzt schon bald 3 Monate darauf und vom Konsulat gibt es dazu keine genauen Auskünfte....
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Antwort #3 - 08.12.2017 um 09:06:56
 
Wer hat dir das von der ÖB Teheran geschrieben?  Die sind nämlich Null kompetent.

Deine Verlobte soll beim Auslandsstandesamt in Teheran/Hasanabad anrufen: 0098-21-60902542 (Herr Moussavi)

Oder beim iranischen Außenministerium und nach Herrn Maghsoudi fragen, Leiter für iranisches Urkundenwesen im Ausland, Raum 229.

Die sind imho fähig, freundlich und können auch weiterhelfen.
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Antwort #4 - 08.12.2017 um 12:21:37
 
Meine Verlobte aus Tehran hat auch kein EFZ erhalten und wurde vom OLG Frankfurt befreit.
Für die Hochzeit in D wurde gebraucht:
- Wohnsitzbescheinigung (übersetzt)
- Shenasnameh (übersetzt und legalisiert)
- Standesregisterauszug (legalisiert)
- Reisepass (beglaubigt)
- Verdienstbescheinigung (übersetzt)


Schlimm finde ich die Wartezeit bei der dt. Botschaft in Tehran,
mittlerweile bis zu 10 Monaten für einen Termin für FZF oder Heiratsvisum.
Frage mich deshalb, wie ich das mit den ganzen Dokumenten machen soll, die nur 6 Monate gültig sind  Griesgrämig könnte heulen

http://www.teheran.diplo.de/contentblob/5098522/Daten/7970692/Wartezeit_Visa.pdf

Sorry. eben gesehen, dass es ja hier um Österreich geht...
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DerRalf
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Antwort #5 - 08.12.2017 um 13:12:42
 
Hugo warst du den schon mal bei deinem Standesamt in Wien und hast gefragt, was du brauchst um eine iranische Staatsbürgerin zu heiraten?

Die müssten eigentlich wissen, dass es kein Ehefähigkeitszeugnis im Iran gibt.

Auf jeden Fall ist die Auskunft der ÖB Theran falsch. Wenn es ein iranisches Ehefähigskeitszeugnis geben würde, dann würde in Deutschland kein Befreiungsverfahren durchgeführt.

Leider kann ich bei Google nichts finden, wie es in dem Fall in Österreich funktioniert. Vielleicht hast du bei Google mehr Chancen, weil du ja aus Österreich suchst.
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Aras
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Antwort #6 - 08.12.2017 um 13:20:54
 
Was wohl eher gemeint ist, ist wohl eine Familienstandsbescheinigung. Hierzu wird dann in die Personenstandsakte geguckt und der Familienstand festgestellt.
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Antwort #7 - 08.12.2017 um 13:26:05
 
Aras schrieb am 08.12.2017 um 13:20:54:
Was wohl eher gemeint ist, ist wohl eine Familienstandsbescheinigung. Hierzu wird dann in die Personenstandsakte geguckt und der Familienstand festgestellt.


Jo das mag sein, aber bisher spricht der TE nur von Ehefähigskeitszeugnis.

Laut OLG Stuttgart gibt es diese Familienstandsbescheinigung auch Zitat:
Aktuelle Ledigkeits- oder Familienstandsbescheinigung,
ausgestellt durch das iranische Konsulat in der Bundesrepublik Deutschland, im Original.

Sollte dieses Dokument nicht zu erhalten sein, bedarf es der Vorlage eines durch das zuständige iranische Registeramt ausgestellten
Standesregisterauszuges, der nicht älter als 6 Monate sein darf im Original mit Legalisation (*) und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache.
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Antwort #8 - 08.12.2017 um 13:31:07
 
Du kannst ja drüber philosophieren, wenn es dir irgendwas bringt.
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Antwort #9 - 08.12.2017 um 13:32:29
 
@DerRalf (und auch alle anderen): Schön wenn ihr hier Urteile des OLG Stuttgart zitiert, allerdings hilft das dem TE nicht wirklich weiter, die Zeit, in der Österreich ein Teil Deutschlands war, ist schon ein paar Tage vorbei!
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DerRalf
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Antwort #10 - 08.12.2017 um 13:36:58
 
Ich weiß dass es ein Österreicher ist, deswegen habe ich j ihm auch gesagt, er solle sich mal bei seinem Standesamt erkundigen, was er braucht. Fakt ist nur es gibt kein iranisches Ehefähigkeitszeugnis.
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hugo1007
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Antwort #11 - 10.12.2017 um 10:07:09
 
Danke für alle Antworten!
Auch laut Standesamt in Wien gibt es ein Ehefähigkeitszeugnis vom Iran und das müssen wir auch vorlegen.
Von Botschaftsrat Thomas Schmidt bekam ich die Information vom österreichischen Konsulat in Teheran.
Weiterer Ablauf - werde jetzt noch ein paar Wochen warten. Und wenn es dann vom iranischen Konsulat kein Ehefähigkeitszeugnis gibt, werden wir auf das Standesamt gehen und die dort damit konfrontieren. Geht es einvernehmlich, dann Ok. Wenn nicht, Klage auf Heirat einbringen!
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