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Terminvereinbarung deutsche Botschaft Beirut ohne Reisepass (Gelesen: 1.054 mal)
Themen Beschreibung: Terminvereinbarung deutsche Botschaft Beirut ohne Reisepass
Marie77
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Beiträge: 1

Lünen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Lünen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Terminvereinbarung deutsche Botschaft Beirut ohne Reisepass
05.12.2017 um 10:07:50
 
Hallo zusammen,

ich beschäftige mich zur Zeit mit einem komplizierten Fall und bin nicht sicher ob es überhaupt eine Lösung gibt.

Also, es geht um eine Familie aus Syrien (hält sich in Beirut auf), welche mithilfe des Landesaufnahmeprogramms NRW nach Deutschland kommen sollte. Ein Anwalt hat sich dieser Sache angenommen aber hat es bisher nicht geschafft die Familie nach Deutschland zu holen. Da mir nicht alle Informationen vorliegen weiß ich nicht genau was da bisher schief gelaufen ist.

Der jetzige Stand ist, dass die Familie ein Visum beantragen könnte aber keinen Termin bei der deutschen Botschaft beantragen kann, da sie keine Reisepässe besitzen (und auch keine besorgen können auf Grund von Verfolgung).

Gibt es eine Möglichkeit an einen Termin zu kommen?

Besten Dank im Voraus für eure Hilfe.
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Petersburger
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Beiträge: 6.386

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.12.2017 um 10:23:52
 
Marie77 schrieb am 05.12.2017 um 10:07:50:
dass die Familie ein Visum beantragen könnte aber keinen Termin bei der deutschen Botschaft beantragen kann, da sie keine Reisepässe besitzen (und auch keine besorgen können auf Grund von Verfolgung)

Wie soll das im Standardverfahren gehen?
Ein Visum setzt ein gültiges und anerkanntes Reisedokument voraus.

Ausschließlich auf diese Frage bezogen
(nicht z.B. auf die Frage, wie denn die Identität ohne Reisedokument belastbar festgestellt werden kann)
:
Ohne Reisedokument ist eine Visumerteilung nur möglich, wenn der Ausländer von der Passpflicht befreit wird.
Dafür gibt es ein vorgeschriebenes Verfahren, das aber über das Terminbuchungssystem nicht zugänglich ist.
Hier sollte die Visastellenleitung angeschrieben werden mit plausibler Darstellung der Situation und der Bitte um Nennung einer Verfahrensvariante, die dann auch in der Visastelle akzeptiert wird.

Denkbar wäre beispielsweise, dass eine fiktive Passnummer vereinbart wird für den Eintrag im Terminbuchungssystem, die dann aber eben nur von dem einen Antragsteller genutzt werden kann.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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