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Familienzusammenführung (Gelesen: 1.800 mal)
Sania
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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04.12.2017 um 18:17:50
 
Hey alle miteinander  Smiley

Vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen  unentschlossen
Mein Mann hat am 12.11.2017 seinen Antrag zur Familienzusammenführen in Algier gestellt, und seit dem heißt es warten. Ich habe vor einer Woche der zuständigen ABH eine e-mail geschrieben, und welch Wunder ich bekam eine Antwort.  Laut lachend
In der E-mail hieß es, "Leider haben wir von der Botschaft noch nicht alle Unterlagen erhalten." Was ist wohl damit gemeint hä?

LG
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.12.2017 um 18:22:46
 
Die Papierakte ist wohl noch unterwegs.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 05.12.2017 um 13:59:19
 
Die Unterlagen werden von der Botschaft durchgesehen, auch im Hinblick auf die für Algerien vorgeschriebene "Sicherheitsüberprüfung": Das ist die Anfrage bei verschiedenen Sicherheitsbehörden (Polizei, Geheimdienst) nach Verbindungen der Person zum Terrorismus, z.B. GIA.

Dann werden die Unterlagen, zusammen mit den Unterlagen von vielen anderen Antragstellern sowie der Post der Botschaftsangestellten in einen großen Behälter gepackt und per Kurier an das Auswärtige Amt in Deutschland geschickt.

Dort wird alle Post aller Botschaften sortiert: Was für inländische Behörden bestimmt ist, dazu gehören Ausländerbehörde, wird an das Bundesverwaltungsamt geschickt. Dort (in Köln) werden die Visum-Unterlagen durchgesehen, registriert und danach an die zuständige Ausländerbehörde geschickt.

Sobald die die Unterlagen haben, gucken sie, ob noch etwas vom hier lebenden Partnerin oder Partner benötigt wird, und schicken entsprechend einen Brief (oder lassen es).

Sobald (1) die Ausländerbehörde dem Visum zustimmt und (2-5) alle Sicherheitsbehörden mitteilen, dass sie die Person nicht kennen, kann das Visum gegeben werden.
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DerRalf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 05.12.2017 um 14:23:49
 
Ich hab mal eine Frage: Wie oft schicken die Botschaften den Sachen nach Deutschland?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 05.12.2017 um 14:26:37
 
DerRalf schrieb am 05.12.2017 um 14:23:49:
Wie oft schicken die Botschaften den Sachen nach Deutschland? 

Das wird sich von Botschaft zu Botschaft wahrscheinlich unterscheiden. In größeren Vertretungen sicher öfters als in kleineren.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Petersburger
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RUS, Russia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 05.12.2017 um 16:29:46
 
DerRalf schrieb am 05.12.2017 um 14:23:49:
Wie oft schicken die Botschaften den Sachen nach Deutschland? 

Je nach Vertretung wöchentlich oder zweiwöchentlich.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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SimoneNacer
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 05.12.2017 um 16:31:32
 
Mein Mann ist auch Algerier. Meine ABH hat mir schon einen Termin gegeben als erst mal der elektronische Antrag bei denen war.
Von Abgabe bis erteilung zum Visum hat 3 Wochen gedauert.
Allerdings arbeitet jede ABH anders.

Weis viele die warten schon 2 Monate und noch nichts.
Einfach Gedulden
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Sania
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch/algerisch
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Antwort #7 - 07.12.2017 um 19:25:17
 
Hey @SimoneNacer,

ja da arbeiten die ABH wirklich sehr unterschiedlich. Mittlerweile habe ich auch beim BVA in Köln anferufen mit der Auskunft, dass die Unterlagen aus Algier nach 4 Wochen immer noch nicht versendet wurden. Da jetzt Weihnachten ist wird sich das ganze sowieso in die Länge ziehen.
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