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Abschiebung und Ausweisung ? (Gelesen: 4.163 mal)
Themen Beschreibung: Über selbstauskunft
rocco
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i4a rocks!


Beiträge: 10

antalya, Turkey
antalya
Turkey
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung und Ausweisung ?
04.12.2017 um 09:28:43
 
guten morgen
erst tut mir leid wegen mein deutsch.

im jahr 1999 wegen dıebstahl  36 monate haft bekommen .18 monate  spater  haben sie mich aus der haft in die türkei abgeschoben   , habe selbstauskunft gestellt  und antwort kam

drin steht   jahr 2000 abgeschoben landramtamt nurberg .usw.
                  jahr 2000 ausgewiesen (keine erklarung)
sperre war bis 2015

meine frage ist; abschıebung  und ausweısung ist das gleich ? und warum steht bei abschiebung  ,erklarung und bei ausweisung  gar nichts?

danke euch allen
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DerRalf
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Beiträge: 246

Northeim, Niedersachsen, Germany
Northeim
Niedersachsen
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.12.2017 um 09:54:15
 
Ausweisung ist der Verwaltungsakt, wo gesagt wird, du hast das Land zu verlassen. Dies sollte man dann freiwillig tun. Geschieht dies nicht, erfolgt die Abschiebung. Sprich du wirst ins Flugzeug gesetzt und aus dem Land gebracht

Da mehr dazu: https://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/301804-ausweisung-oder-abschie...
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planloser
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i4a rocks!


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irgendwo, Austria
irgendwo
Austria
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: XXX
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Antwort #2 - 04.12.2017 um 12:04:46
 
DerRalf schrieb am 04.12.2017 um 09:54:15:
Ausweisung ist der Verwaltungsakt, wo gesagt wird, du hast das Land zu verlassen. Dies sollte man dann freiwillig tun. Geschieht dies nicht, erfolgt die Abschiebung. Sprich du wirst ins Flugzeug gesetzt und aus dem Land gebracht


Nachdem sich der TE zum Zeitzpunkt der Ausweisung in Haft befand ist eine Abschiebung der Regelfall.
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Maria1983
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 23.12.2018 um 09:39:10
 
Hallo, bin 34 Jahre alt und seit 1 Jahr in einer Beziehung. Mein Freund ist Aramäer und lebt mit seiner Familie seit 40 Jahren in Deutschland. Sie sind aus  einem kleinen Dorf das damals noch zu Syrien gezählt hat/heute zur Türkei geflohen, weil er Ihnen als Christen/syrisch orthodox nicht mehr möglich war dort in Frieden zu leben. Aufgrund einer Suchterkrankung ist er leider immer wieder straffällig geworden (Verstöße gegen das BTMG). Jedenfalls hat deshalb die ABH vor ca 8 Jahren seine Abschiebung beantragt, wogegen er dann geklagt hat und erst nach 4 Jahren und in 3. Instanz einen Abschiebestopp von 10 Jahren bekommen hat. Seinen deutscher Pass wurde ihm abgenommen und er hat gezwungener Maßen einen türkischen Pass bekommen und das obwohl er rein gar nichts mit den Türken zu tun hat.Der Hauptgrund für den Abschiebestopp war das es ihm als quasi nicht Türken unmöglich sei sich in der Türkei gegen seine Suchterkrankung behandeln zu lassen.Jetzt ist es so,das er im Mai 2017 von der ABH einen Brief bekommen hat das die eine Aufhebung des Abschiebestopp beantragen.Zu dem Zeitpunkt war er wieder einmal im Gefängnis weil er mit Drogen erwischt worden war,hat sich aber aus der Haft aus mit aller Kraft um einen Therapieplatz bemüht,welchen er dann auch bekommen hat und erfolgreich abgeschlossen hat. Jedenfalls hat sich die ABH erkundigt ob er irgendwelche Medikamente wie eventuel Methadon oder ähnlichliches bekommt,welches die JVA verneint hat. Das so eine Suchterkrankung psysische Ursachen hat und dauerhaft nicht mit Medikamenten behandelt werden kann hat die ABH bei der Beantragung nicht berücksichtigt.Mein Freund hat darauf eine Stellungsnahme geschrieben und seine Situation erklärt. Im Sebtember 2017 ist er dann aus der Haft entlassen worden und ist sofort auf Therapie.Hat das Bundesland gewechselt ist seitdem clean und arbeitet in seinem gelernten Beruf.Jetzt kam genau am 21.12.2018 ein Schreiben vom Bundesamt das sie der Aufhebung des Abschiebstopps zustimmen.Wir verstehen die Welt nicht mehr. Erstmal,warunm kann so eine gerichtliche Entscheidung des Abschiebestopps schon vorzeitig beendet werden . Wir haben Angst Das sie meinen er hat seine Therapie gemacht und muss deshalb jetzt gehen. Wss haben wir für Möglichkeiten eine Abschiebung zu verhindern. Würde es was bringen wenn wir heiraten.Ich bin deutsch und würde ihn sofort heiraten,aus Liebe und Angst ihn zu verlieren. Vielleicht hat hier jemand Erfahrung damit und kann mir irgendeinen Tipp geben.

Fühl mich so hilflos und kann doch nicht einfach so rumsitzen und nichts tun.

Vielen Dank

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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 23.12.2018 um 12:24:36
 
In so einem komplexen Fall ist das einzig richtige sofort sich anwaltlich vertreten zu lassen.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 23.12.2018 um 18:28:32
 
Maria1983 schrieb am 23.12.2018 um 09:39:10:
Der Hauptgrund für den Abschiebestopp war das es ihm als quasi nicht Türken unmöglich sei sich in der Türkei gegen seine Suchterkrankung behandeln zu lassen.


Die Therapie hat er ja nun bekommen und abgeschlossen, also ist der Grund hinfällig und er muss ausreisen / wird abgeschoben! Da er immer wieder Straffällig wird, will man ihn hier nicht haben! Verständlich von Seite der ABH und vom Gesetz!
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nixwissen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 23.12.2018 um 23:13:42
 
Maria1983 schrieb am 23.12.2018 um 09:39:10:
Seinen deutscher Pass wurde ihm abgenommen und er hat gezwungener Maßen einen türkischen Pass bekommen und das obwohl er rein gar nichts mit den Türken zu tun hat.


Das kann so nicht stimmen.
Was stimmt an der Geschichte sonst noch nicht? (Als wenn es nicht schon übel genug wäre).
Wegen eines Drogenproblems geht man nicht immer wieder in den Knast. Das dürfte wohl Handel mit BTM gewesen sein und da gibt es dann eben irgendwann keine vierte oder fünfte Chance mehr.

Gruß,
Norbert
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 24.12.2018 um 04:12:15
 
Also ich möchte anmerken, dass es ziemlich schwer ist so ne Textwall zu lesen. Ein paar Einrückungen und Kommas können jeden Text lesbarer machen. Außerdem ist das hier ein Threadhijack, weil das Thema mit dem ursprünglichen Post nichts zu tun hat.

Maria1983 schrieb am 23.12.2018 um 09:39:10:
Sie sind aus  einem kleinen Dorf das damals noch zu Syrien gezählt hat/heute zur Türkei geflohen, weil er Ihnen als Christen/syrisch orthodox nicht mehr möglich war dort in Frieden zu leben. 


Die letzte Grenzänderung zwischen Syrien und der Türkei war im Jahr 1939. Wahrscheinlich meinst du dass es jetzt von der Türkei besetzt ist. Das heißt aber nicht, dass es jetzt Staatsgebiet der Türkei ist.

Maria1983 schrieb am 23.12.2018 um 09:39:10:
Jedenfalls hat deshalb die ABH vor ca 8 Jahren seine Abschiebung beantragt, wogegen er dann geklagt hat und erst nach 4 Jahren und in 3. Instanz einen Abschiebestopp von 10 Jahren bekommen hat. 

Gibt es denn überhaupt zeitlich begrenzte "Abschiebestopps"? Weiß das einer? Normalerweise werden Abschiebungshindernisse festgestellt, welche solange bestehen wie es die Hindernisse auch gibt.

Maria1983 schrieb am 23.12.2018 um 09:39:10:
Seinen deutscher Pass wurde ihm abgenommen und er hat gezwungener Maßen einen türkischen Pass bekommen und das obwohl er rein gar nichts mit den Türken zu tun hat

Was ist mit "deutscher Pass" gemeint? Ja wohl nicht die deutsche Staatsangehörigkeit sondern nen Flüchtlingspass oder? Und wer weiß. Vor 40 Jahren sind viele Türken nach Deutschland gekommen, haben gesagt sie seien Syrer, obwohl sie in Wahrheit Türken sind, haben Flüchtlingsanerkennung bekommen etc..

Maria1983 schrieb am 23.12.2018 um 09:39:10:
Der Hauptgrund für den Abschiebestopp war das es ihm als quasi nicht Türken unmöglich sei sich in der Türkei gegen seine Suchterkrankung behandeln zu lassen.

Also ich kenne den Begriff des faktische Inländers, aber nicht den Begriff des "quasi nicht Türken". Meinst du faktischer Inländer?

Maria1983 schrieb am 23.12.2018 um 09:39:10:
Jetzt ist es so,das er im Mai 2017 von der ABH einen Brief bekommen hat das die eine Aufhebung des Abschiebestopp beantragen.


Aha, also Feststellung, dass das Abschiebehindernis nicht mehr besteht. Nur kurz angemerkt: Mai 2017 ist 20 Monate her.

Maria1983 schrieb am 23.12.2018 um 09:39:10:
dem Zeitpunkt war er wieder einmal im Gefängnis weil er mit Drogen erwischt worden war,hat sich aber aus der Haft aus mit aller Kraft um einen Therapieplatz bemüht,welchen er dann auch bekommen hat und erfolgreich abgeschlossen hat. Jedenfalls hat sich die ABH erkundigt ob er irgendwelche Medikamente wie eventuel Methadon oder ähnlichliches bekommt,welches die JVA verneint hat. Das so eine Suchterkrankung psysische Ursachen hat und dauerhaft nicht mit Medikamenten behandelt werden kann hat die ABH bei der Beantragung nicht berücksichtigt.

Naja..

Maria1983 schrieb am 23.12.2018 um 09:39:10:
Mein Freund hat darauf eine Stellungsnahme geschrieben und seine Situation erklärt. Im Sebtember 2017 ist er dann aus der Haft entlassen worden und ist sofort auf Therapie.Hat das Bundesland gewechselt ist seitdem clean und arbeitet in seinem gelernten Beruf.Jetzt kam genau am 21.12.2018 ein Schreiben vom Bundesamt das sie der Aufhebung des Abschiebstopps zustimmen.

Ist doch nachvollziehbar. Dein Freund hat 9 Jahre Zeit gehabt sein Leben zu regeln.

Maria1983 schrieb am 23.12.2018 um 09:39:10:
Wir verstehen die Welt nicht mehr. Erstmal,warunm kann so eine gerichtliche Entscheidung des Abschiebestopps schon vorzeitig beendet werden . 

Wieso soll ein Abschiebehindernis zeitlich befristet sein? Hast du die Entscheidung des BVerwG gelesen? Oder wurde dir davon nur erzählt und du glaubst das ungeprüft?

Maria1983 schrieb am 23.12.2018 um 09:39:10:
Würde es was bringen wenn wir heiraten.Ich bin deutsch und würde ihn sofort heiraten,aus Liebe und Angst ihn zu verlieren. Vielleicht hat hier jemand Erfahrung damit und kann mir irgendeinen Tipp geben.

Dann heirate ihn doch, wenn er so ein toller Kerl ist.

Maria1983 schrieb am 23.12.2018 um 09:39:10:
Fühl mich so hilflos und kann doch nicht einfach so rumsitzen und nichts tun.

Wart ihr schon beim Anwalt? Ihr hattet ja 20 Monate Zeit.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Melanny
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Antwort #8 - 24.12.2018 um 06:58:14
 
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir: nicht heiraten. Ist aber nicht meine Entscheidung.

Lies dir nur einmal ein Antragsformular zum Aufenthalt durch, vor allem die unteren Abschnitte, und dann überlege, wie die Chancen für ein Zusammenleben als verheiratetes Paar in Deutschland stehen würden. Für mich liest sich das wie sehr, sehr schlecht bis gar nicht.
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