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Einbürgerung (Gelesen: 1.249 mal)
Themen Beschreibung: Integrationskurs
maura
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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04.12.2017 um 08:48:42
 
Ich frage für einen Bekannten Marokkaner.
Er lebt seit 7 Jahren in Deutschland, hat hier eine Ausbildung gemacht und Arbeitet im festen Arbeitsverhältnis als Berufskaftfahrer.
Die Frage ist, muss er zur Einbürgerung noch einen Integrationskurs machen?
Sein sprachnivou entspricht C2.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 04.12.2017 um 11:15:50
 
Er muss zumindest die Prüfungen bestehen bzw. die Bestätigung des BAMF dazu vorlegen.

Also B1-Niveau: Das muss er mündlich und schriftlich nachweisen durch Ablegen der Prüfung. Dein "entspricht" ist etwas unklar: Wenn er das C2-Zertifikat hat, reicht das natürlich.

Dann muss er den Test "Leben in Deutschland" (meistens Einbürgerungstest genannt) mit mindestens 17 Punkten bestehen.

Aber am einfachsten ist für ihn, er vereinbart einen Beratungstermin bei seiner Einbürgerungsbehörde. Dann nimmt er mit, was er hat, und die besorgt die Akte und rechnet alles aus. Und dann hat er hinterher einen Zettel, was er selbst noch machen muss.
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planloser
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i4a rocks!


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irgendwo, Austria
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Antwort #2 - 04.12.2017 um 12:47:49
 
Die meisten örtlichen VHS bieten die Prüfungen auch ohne Lehrgang an.

Leben in Deutschland kann man online üben, z.B. hier: http://oet.bamf.de/pls/oetut/f?p=534:1:0
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