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Meine marokkanische Frau ist schwanger und ich muss wegen job wieder nach Deutschland abreisen. (Gelesen: 2.442 mal)
Atway75
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Meine marokkanische Frau ist schwanger und ich muss wegen job wieder nach Deutschland abreisen.
02.12.2017 um 01:52:09
 
hallo!
ich bin mit meiner marokkanischen frau (seit 05.12.2016 verheiratet) in Casablanca. da ich eine stelle in Deutschland bekommen habe und ab den 1.1.2018 umziehen muss wollen wir dauerhaft nach Deutschland umziehen.meine Frau ist in der 10. Woche schwanger. leider darf sie nicht mitreisen! muss mich erstmal um eine Wohnung, KV kümmern.

1.frage: welche schritte und Dokumenten solle ich vorab hier in Casablanca vorbereiten die ich mit nach Deutschland mitnehmen muss.

2.frage: meine frau, in der 10. Woche schwanger. wir wollen unser gemeinsames kind in deutschland zur welt bringen.
gibt es irgendwas spezielles hierzu zu beachten?

3.frage: braucht meine Frau A1 Nachweis?

gibts irgendwelche tipps, hilfestellungen, "tricks" fuer schwangere Frauen um das ganze zu beschleunigen bzw. zu vereinfachen? das ganze ist schon sehr zeit-nervern-kostenaufwändig....

bin für alles dankbar!
grüsse Casablanca
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grisu1000
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Antwort #1 - 02.12.2017 um 04:06:20
 
Atway75 schrieb am 02.12.2017 um 01:52:09:
meine Frau ist in der 10. Woche schwanger. leider darf sie nicht mitreisen! muss mich erstmal um eine Wohnung, KV kümmern.


Wer sagt das?

Atway75 schrieb am 02.12.2017 um 01:52:09:
1.frage: welche schritte und Dokumenten solle ich vorab hier in Casablanca vorbereiten die ich mit nach Deutschland mitnehmen muss.


du keine
deine Frau soll die Webseite des Konsulats beachten
http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat/de/04-konsular-bzw-visainformationen/...
Atway75 schrieb am 02.12.2017 um 01:52:09:
2.frage: meine frau, in der 10. Woche schwanger. wir wollen unser gemeinsames kind in deutschland zur welt bringen.
gibt es irgendwas spezielles hierzu zu beachten?


Sie beantragt einen Nachzug zum ungeboren Kind. Nachweise und der voraussichtliche Geburtstermin sollten mit in den Visaantrag

Atway75 schrieb am 02.12.2017 um 01:52:09:
3.frage: braucht meine Frau A1 Nachweis?


Nein
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erne
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Antwort #2 - 02.12.2017 um 12:06:57
 
grisu1000 schrieb am 02.12.2017 um 04:06:20:
Wer sagt das? 


na, wenn sie (noch) kein Visum hat, ist das doch wohl selbsterklärend

grisu1000 schrieb am 02.12.2017 um 04:06:20:
Sie beantragt einen Nachzug zum ungeboren Kind. Nachweise und der voraussichtliche Geburtstermin sollten mit in den Visaantrag


ja, dann bekommt sie das Visum, sobald die Geburt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Das ist so ab dem 4Schwangerschaftsmonat der Fall.
Bis 1.Jan wird das wegen dem  Kind wohl kaum was.

grisu1000 schrieb am 02.12.2017 um 04:06:20:
3.frage: braucht meine Frau A1 Nachweis?


Nein 

wenn sie das Visum zum Kind beantragt: richtig, kein A1 nötig.

Für die FZF zum Ehemann braucht sie A1. Es kommt also auf den Zeitpunkt an.
Aber auch das Visum zur FZF zum Ehemann wird kaum im Dez. da sein.
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Atway75
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Antwort #3 - 02.12.2017 um 14:44:12
 
erstmal vielen dank fuer die infos.
es ist mir sehr wichtig dass sie in Deutschland entbindet.
habe mir alle Formulare angeschaut und da war kein Formular dabei über einen Nachzug zum ungeboren Kind.
nochmals danke undVLG
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blubb


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Antwort #4 - 02.12.2017 um 17:01:58
 
Hallo,

doch, es ist der ganz normale Antrag zur Familienzusammenführung - nur dass man dort eben angibt, dass die Zusammenführung zum (ungeborenen) deutschen Kind stattfindet.
Es ist durchaus auch erlaubt, das Formular mittels eines Vermerks handschriftlich oder mittels einer Anlage (persönliches Anschreiben) zu ergänzen.

Merkblatt: http://www.rabat.diplo.de/contentblob/5151304/Daten/7924507/MerkblattFamilienzus...

Termin: Klick

Formular: http://www.rabat.diplo.de/contentblob/4389270/Daten/4778206/AntragnationalesVisu...

Gruß
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Atway75
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Antwort #5 - 03.12.2017 um 10:48:25
 
Sind Sie auch sicher dass man kein A1 braucht?
gibt es da ein Nachweis dass man es nicht braucht?

nochmals vielen dank

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Antwort #6 - 03.12.2017 um 11:41:01
 
Da du den Nachzug zum ungeborenen Kind beantragst, ist kein A1-Nachweis erforderlich.

Einen Nachweis, dass der nicht nötig ist, gibt es nicht.

A1 würde deine Frau nur brauchen, wenn sie zu dir als Ehemann nachzieht.
Das wäre dann Ehegattennachzug.
So steht es doch deutlich im Merkblatt.
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Atway75
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Antwort #7 - 03.12.2017 um 12:53:03
 
ok , werde es so versuchen. wie lange dauert sowas wenn man unter Zeitdruck steht?
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Antwort #8 - 03.12.2017 um 12:57:15
 
Atway75 schrieb am 03.12.2017 um 12:53:03:
ok , werde es so versuchen. wie lange dauert sowas wenn man unter Zeitdruck steht?


Wie lange des dauert, hängt immer von den Personen und den Umständen ab. Sie sollte den Antrag rechtzeitig stellen. Sie soll eigentlich das Visum so erhalten, dass sie noch fliegen darf. Ob das klappt, hängt aber davon ab, ob Sie alle Unterlagen frühzeitig liefert.
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