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§18.4 abgeschafft für Wissenschaftler? (Gelesen: 1.417 mal)
visitingacademics
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Beiträge: 25

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.12.2017 um 13:40:57
 
Guten Tag, ist der §18.4 als Aufenthaltstitel wirklich mit der neuen REST Richtlinie komplett abgeschafft zugunsten des §20 oder kann er noch für Dozenten, also überwiegend Lehrende angewandt werden?
Gruß Maria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.12.2017 um 15:17:26
 
visitingacademics schrieb am 01.12.2017 um 13:40:57:
der §18.4 als Aufenthaltstitel wirklich mit der neuen REST Richtlinie komplett abgeschafft zugunsten des §20

Woher stammt diese Info?
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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visitingacademics
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i4a rocks!


Beiträge: 25

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 11.12.2017 um 12:14:46
 
Hallo, diese Information stammt aus dem Durchlesen der REST Richtlinie und den zusammengefassten Infos auf https://www.euraxess.de/de/germany/informationen-beratung/visum-und-einreise.
Gruß Maria
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.12.2017 um 11:01:46
 
Durch § 20 Abs. 5 AufenthG düfte tatsächlich erstmal § 20 geprüft werden, sofern es sich um eine Forschungseinrichtung handelt. Dass § 18 Abs. 4 AufenthG aber überhaupt keine Anwendung finden darf, ist nirgends ersichtlich. In § 5 Nr. 1 BeschV heißt es ja sogar wissenschaftliches Personal von Hochschulen und von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, das nicht bereits in den Anwendungsbereich der §§ 20 und 20b des Aufenthaltsgesetzes fällt [...].
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