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Mehrere AT gleichzeitig (Gelesen: 5.884 mal)
reinhard
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Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 04.12.2017 um 11:17:32
 
Zola123 schrieb am 03.12.2017 um 21:41:17:
Hatte mehrmals dort angefragt.


Vermutlich hast Du bisher nur mit irgend jemandem geredet.

Sobald Du ernsthaft einen zweiten Aufenthaltstitel brauchst und das auch gut begründen kannst, machst Du es schriftlich. Das kann das nicht mehr abgelehnt werden.
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KaGe
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Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 04.12.2017 um 12:39:18
 
KaGe schrieb am 02.12.2017 um 11:31:41:
Also:
schriftlich beantragen, begründen, rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen.
Die Rechtsgrundlage kennt die ABH selber. 


Dann gilt das doch auch für dich.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 04.12.2017 um 14:37:25
 
Zola123 schrieb am 03.12.2017 um 21:41:17:
Meine Ausländerbehörde hat das auch verweigert. Hatte mehrmals dort angefragt.

Anderer Sachverhalt, du wolltest eine AE § 25a AufenthG ohne überhaupt geduldet zu sein.
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