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zweijähriger italienischer humanitärer Aufenthalt - arbeiten in Deutschland iwie möglich? (Gelesen: 2.440 mal)
Yasemin89
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30.11.2017 um 17:40:05
 
Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich in der richtigen Rubrik bin.

Mein Freund (Ghanaer) hat vor ca. 6 Monaten ital. humanitären Aufenthalt (2 Jahre) bekommen. In Kombination mit einem gültigen ghanaischen Passport darf er sich ja fast in der ganzen EU legal aufhalten (immer jeweils 3 Monate), aber nur in Italien legal arbeiten und Verträge z. B. abschließen.
Er möchte sich aber unbedingt in Dtl aufhalten, weil er mich hier hat und sonst keinen auf den er sich in Europa 100% verlassen kann und ihm bedingslos hilft.
Außerdem sind die Lebensbedingungen in Italien für ihn und seine afrikanischen Mitmenschen in seiner Situation sehr schwierig und menschenunwürdig und er hat trotz legalem Aufenthalt kaum eine Chance dort Arbeit zu finden und müsste mit vielen anderen in einer "Bruchbude" leben etc.

Meine Frage:
Besteht die Chance mit Hilfe eines deutschen Anwalts es so hinzubekommen, dass es ihm mit seinen 2 Jahren italienischen humanitären Aufenthalt erlaubt ist in Dtl - in dieser Zeit - legal arbeiten zu dürfen?
Falls keine Chance besteht, bräuchten wir keine 100-150€ Beratungsgebühr vergeblich auszugeben.
Vielleicht weiß das ja einer von euch.

Vielen vielen Dank im Voraus!
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Aras
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Antwort #1 - 30.11.2017 um 18:23:47
 
Als was will er denn arbeiten? Was für eine abgeschlossene Ausbildung hat er?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Yasemin89
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Antwort #2 - 30.11.2017 um 18:43:39
 
@Aras

Er hat keine abgeschlossene Ausbildung.
Er würde gerne im Lager oder als Reinigungskraft erst einmal arbeiten.
Es geht primär darum, dass er tagsüber eine Beschäftigung hat, sich nicht nutzlos fühlt, die 2 Jahre legalen Aufenthalt sinnvoll nutzt, um Geld zu verdienen und um etwas Geld für die Zukunft sparen zu können .. und um mich auch zu entlasten, da ich jetzt seit einiger Zeit für uns 2 zahlen muss.
Er ist 27 Jahre und kann nicht perfekt Deutsch sprechen, aber versteht ein bisschen.

Arbeit würde ich schon für ihn finden, das ist nicht das Problem. Das Problem ist, dass es ja eine legale Arbeit sein soll, aber mit seinen Papieren ist es ihm ja nicht erlaubt in Dtl zu arbeiten.
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Aras
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Antwort #3 - 30.11.2017 um 19:17:51
 
Für unqualifizierte Arbeiter gibt es keine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit. Er soll sich in Italien eine Ausbildung in einem brauchbaren Beruf absolvieren.
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Antwort #4 - 30.11.2017 um 21:45:39
 
Eine weitere Alternative wäre es, Position zu beziehen, Nägel mit Köpfen zu machen - und zu heiraten.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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reinhard
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Antwort #5 - 01.12.2017 um 10:45:56
 
Grundsätzlich sieht das Aufenthaltsrecht die Möglichkeit vor, mit Dauer-Aufenthaltserlaubnis (könnte er in Italien nach fünf Jahren bekommen) das Land zu wechseln.

Voraussetzung ist aber, dass er die Plastikkarte in Italien bekommt (dazu sollte er dort leben und arbeiten), dann muss er in Deutschland eine Arbeit finden, und drittens muss er dafür die Arbeitserlaubnis bekommen. Dazu müsste er entweder gut qualifiziert sein (klappt wohl bis dahin nicht) oder in einem absoluten Mangelberuf arbeiten wollen.
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Yasemin89
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Antwort #6 - 01.12.2017 um 22:50:47
 
Vielen Dank für eure Antworten!!!  Smiley
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