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EheMann ist eingebügert, Ehefrau noch nicht. Muss Heirat erneut ankerannt werden? (Gelesen: 1.192 mal)
Themen Beschreibung: Einbügerung, Einbügerung der Ehefrau von deutschen Staatangehöriger
nam120
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag EheMann ist eingebügert, Ehefrau noch nicht. Muss Heirat erneut ankerannt werden?
30.11.2017 um 14:35:10
 
Gute Tag Zusammen,
hier bräuchte  ich euere Unterstützung zu 2 Fragen:
1. Frage
ich werde zeitnah eine Einbügerungsurkunde bekommen. Meine Frau hat aber noch ausländische Nationalität. Wird unsere Heirat  (bisher 2 Jahre) automatisch formal anerkannt order muss man die anerkennen lassen? Dann Wo muss man dies erledigen?

Zweite Frage:
Wenn meine Frau jetzt die Einbürgerung beantragt, soll das Verfahren nach "Einbürgerung von Ehegatte von deutschen Staatsangehöriger"orientieren. Es spricht: mind. 2 jahren bestandene Heirat.
Bedeutet diese 2 Jahre nur ab dem Tag ich Deutsche bin?

Ich denke, diese Vorrausetzung ist dafür gedacht, um zu vermeiden dass man nur wegen Einbürgerung heiratet und dann sich wieder trennt.
Bei unserem Fall: Unsere Heirat war bisher aber schon mehr als 2 Jahre. Unsere Steuerklasse durften auch damals nach Heirat von Behörde umgestellt werden. Dh logischeweise ist die Heirat offiziell in Deutschland gültig und soll meine Frau jetzt der Vorrausetzung schon erfüllen.


Herzlichen Dank für je Unterstützung/Tipps im Voraus

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Odysseus
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Antwort #1 - 30.11.2017 um 16:57:39
 
Die Ehe muss mindesten 2 Jahre NACH der Einbürgerung bestanden haben, also 2 Jahre Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen.

Aber warum wird Deine Frau nicht gleich miteingebürgert??
Für die Mit-EB gelten kürzere Aufenthaltszeiten.


Wo habt Ihr geheiratet, und warum ist die Ehe nach deutschem Recht nicht anerkannt.
Wenn sie das nicht ist, müsste das natürlich gemacht werden. Frag mal beim Standesamt.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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nam120
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 01.12.2017 um 13:11:16
 
Hallo Odysseus,
vielen Dank für die Antwort.
Ich hatte die Einbürgerung im letzten Jahr 2016 beantragt. Damals kann meine Frau noch nicht mit eingebürgert werden, da laut Gesetz muss sie bis dahin schon 4 Jahre in DL wohnen( es fehlte damals noch 1 Jahr)

Was ich davor meine, ist: Es ist für mich ist nicht klar/logisch warum muss die 2 Jahre-Wartezeit NACH Einbürgerung sein?

Wir haben in Vietnam 2015 geheiratet. Die Heirat wurde schon in DL auch anerkannt.  Also damals als Vietnamese-Vietnamese 
Jetzt mit der neuen Nationalität wird es: Deutsche-Vietnamese
=> Wenn es wie du oben schreibst, dann heißt es, die Heirat in letzten 2 (oder X )Jahren werden nicht berücksichtigt.

Danke und Schönes Wochenende



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garfield2008
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Antwort #3 - 01.12.2017 um 15:34:50
 
Anerkannt werden muss da nichts. Aber du kannst, da du jetzt Deutscher bist, die Ehe beim dem für dich zuständigen Standesamt nachregistireren lassen. Das ist zwar freiwillig und kostet durch die Dokumentenüberprüfungen auch etwas Geld, aber du hast dann deutsche Urkunden. Spätestens wenn Kinder dazukommen wird das Standesamt die Urkunden eh prüfen wollen.
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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