Hallo zusammen,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich in der richtigen Rubrik des Forums gelandet bin, ich hoffe doch und wenn nicht.. sorry
Folgendes, mein Mann hat seit 2009 immer wieder die befr.
AE für 2 Jahre.. wir sind beide voll berufstätig, türkische Staatsbürger und finanziell abgesichert. Ich bin hier geboren und habe die unbefr. Niederlassungserlaubnis.
Ich werde diese Woche (hoffentlich
) unser erstes Kind entbinden, 2 Jahre Elternzeit nehmen und mein Mann würde auch gerne 1 Monat Elternzeit nehmen. Diesen Monat wollte er gerne nutzen um den erforderlichen Orientierungskurs und B1-Prüfung zu absolvieren.
Nun hatten wir letzte Woche in der VHS bzw. in der entsprechenden Einrichtung einen Termin zwecks Anmeldung und Information für die entsprechenden Kurse.
Ernüchternd war dass der Orientierungskurs jeden Tag über 6 Wochen geht! Mein Mann kriegt zwar 2 Monate Elternzeit vom Arbeitgeber, aber es wird darum gebeten diese in 2 verschiedene Zeiträume zu unterteilen und er arbeitet im Schichtsystem.
Leider erreiche ich im hiesigen Ausländeramt niemanden, daher hier meine Frage: Ist es ausreichend an der Prüfung des Orientierungskurses teilzunehmen oder MUSS man den vollen Kurs absolvieren.. das kann ja wirklich nur jemand der nicht arbeitet
Wäre es sinniger, ich würde zunächst die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen und wäre es dann einfacher für meinen Mann sich
1) z.B. miteinbürgern zu lassen? Was braucht er dafür?
oder
2) die unbefr. Aufenthaltserlaubnis zu erhalten? Muss er dann auch diesen Kurs voll machen.
Die von der VHS / Ansprechpartner für die Kurse zweifelten an dass die abgelegte Prüfung ausreichen würde und falls doch sollten wir uns das vom Ausländeramt schriftlich geben lassen.
Wenn das Kind da ist, müssen wir zügig die Elternzeit und Elterngeld beantragen (ist ja echt nicht mehr lang) und schade dass wir vom Ausländeramt so gar keine Informationen erhalten, weil unerreichbar. Kann ich auch verstehen, die haben halt sehr viel zu tun.
Es wäre super, wenn Ihr uns helfen könnt.
LGMeral