Maxmustermann schrieb am 24.11.2017 um 22:35:38:Wieso ist ein Visum für ein Sprachkurs ein Daueraufenthaltsvisum?
Ist es nicht immer - Sprachkurse unter drei Monaten sind auch mit Schengenvisum machbar.
Aber Intensivsprachkurs mit dem Ziel des Studiums ist in 99%+ der Fälle Daueraufenthalt.
Maxmustermann schrieb am 24.11.2017 um 22:35:38:Warum wird die Rückkehrbereitschaft beim Sprachkurs nicht geprüft, wenn ich jedenfalls S. 370 f. des Visumhandbuch lese, dann ist das ein Kriterium?
Hier muss man auf die Wortwahl aufpassen.
Rückkehrwilligkeit ist ein für Schengen-Visa immer und überall erforderliches Kriterium.
Was spricht dafür, dass der Antragsteller nach seinem Kurzaufenthalt rechtzeitig zum Visumablauf zurückkommt?
Für nationale Visa gibt es dieses Kriterium nicht in dieser Form.
Hier wird der Aufenthaltszweck intensiver geprüft, ob das im Ganzen begründet und glaubwürdig ist.
Dann und nur dann, wenn jemand vorträgt, er wolle nach Erfüllung seines Aufenthaltszwecks nach x Monaten Deutschland verlassen UND diese Frage ist auch noch entscheidungsrelevant, stehe ich de-facto vor derselben Frage wie bei einem Schengenvisum.
Aber eben nicht im Rahmen der Prüfung der Rückkehrbereitschaft wie bei einem Schengenvisum, sondern bei der Prüfung des Vortrags zum Reisezweck.
Daher kann die Folge einer negativen Antwort anders sein.
Schengen-Visum: Rückkehrbereitschaft nicht gegeben --> Ablehnung
nationales Visum: Rückkehrbereitschaft nicht gegeben --> Finanzierung des Anschlussaufenthalts erforderlich.
Es gibt immer wieder Studenten, die den Jahresbedarf für ein Sperrkonto nicht haben. Sie schreiben und erzählen und schwören Stein und Bein, dass sie nur ein Semester bleiben wollen, danach kämen sie zurück.
Auch wenn in der Zulassung ein Masterstudiengang steht, der nun mal nicht nur 6 Monate dauert.
Und sie dürfen natürlich und sollen sogar nach einem erfolgreichen Masterstudium in Deutschland im Land bleiben, können mit einer
AE 16 (4) 18 Monate lang einen Arbeitsplatz suchen usf.
Rückkehrbereitschaft klar nicht vorhanden - Ablehnung trotzdem nicht zwingend.
Ich schrieb oben von der Wortwahl:
Immer wieder gibt es die innere Verbindung "fehlende Rückkehrbereitschaft --> Ablehnung" in den Köpfen.
Die ist ja nicht falsch, kann aber bei nationalen Visa im Einzelfall zu falschen Entscheidung führen.
Daher argumentiere ich auch im realen Leben immer wie oben, damit solche Entscheidungen nicht fallen.