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Frau nach Deutschland holen aus der Türkei. (Gelesen: 3.948 mal)
Kahraman Ünlü
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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23.11.2017 um 21:57:46
 
Hallo,

Wir habe vor nächsten Sommer mit meiner Freundin zu heiraten, wir sind schon sehr lange zusammen und wollen daher nicht mehr länger warten.

Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen, bin noch türkischer Staatsbürger, könnte aber auch falls es Vorteile bringt zu deutschen wechseln.

Das Problem ist das meine Freundin einen Vollzeit Job hat und daher zeitlich nicht hinbekommt ein A1 Zertifikat zu machen.

Hintergrund ist auch der, das sie nur übergangsweise hier hin kommen soll. Ich bin zurzeit gleichzeitig mit meinem Studium beschäftigt was mich ab Sommer etwa noch 1-1,5 Jahre beschäftigen wird. Danach möchte ich dann zusammen mit ihr auswandern. So sind unsere Pläne.

Daher möchte ich sie ebenfalls auch nur für die Dauer von 1-1,5Jahre nach Deutschland holen. Wenn sie erstmal hier ist, kann sie auch einen Sprachkurs machen.

Ich habe was von einem Studenten Visum gelesen, welches mir ziemlich lukrativ erscheint. Aber wenn wir bereits die Ehe geschlossen haben, dann wird das Visum doch sicher abgelehnt.

Kann mir da jemand Tipps zu geben, wie wir das am einfachsten meistern können...

Mfg
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.11.2017 um 01:51:23
 
Ohne A1 kann sie zumindest nicht per FZF als deine Ehefrau kommen. Mit Ihrem Vollzeitjob kann man da auch nicht argumentieren, den müsste sie ja eh aufgeben wenn sie nach Deutschland kommt. Gibt bestimmt auch Abendkurse und A1 solle für jemanden der studierfähig in paar Wochen zu erledigen sein.

Bzgl Studium muss sie das ja auch begründen warum sie in Deutschland studieren will ohne Sprachkenntnisse. Ist sie studierfähig? Würde das Studium zur bisherigen schulischen und beruflichen Laufbahn passen? Vermutet die ABH dass das nur vorgeschoben ist und man eigentlich nicht studieren will sondern mit den Freund oder Ehepartner leben will wird das abgelehnt.

Also mein Tipp ist macht A1 sonst wird das aller Wahrscheinlichkeit nichts werden !

P..s. ist dir bekannt dass du für Die FZF zum Ausländer den LU für dich und Frau sicherstellen musst ? Kannst du das als Student?

Auch kann man nicht mal eben zur deutschen Staatsangehörigkeit Wechseln.  Die Einbürgerung ist ein mehrmonatiges Verfahren und aus der türkischen ausbürgern lassen musst du dich in der Regel auch noch. Oft gibt es dann Probleme wenn die Wehrpflicht in der Türkei noch nicht abgeleistet wurde.

Alles nicht so einfach und nicht auf die Schnelle zu bekommen.
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« Zuletzt geändert: 24.11.2017 um 02:06:28 von okatomy »  
 
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Kahraman Ünlü
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #2 - 28.11.2017 um 20:16:35
 
Hallo,

Natürlich wird sie ihren Job aufgrund, allerdings erst nach der Ehe. Aktuell arbeitet sie sehr gemischt mit 11 verschiedenen Schichten. Mit Planung ist da also nichts.

Welche Variante gäbe es denn sie ohne A1 hier hin zu bekommen? Sie würde den A1 Kurs hier nachholen. Wäre für uns einfacher.

Für den Lebensunterhalt würde mein Vater bürgen. Wir wollen auch bei unseren Eltern leben da es eh übergangsweise ist.

Mfg
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 28.11.2017 um 21:04:44
 
Seit das A1-Zertifikat als Voraussetzung für den Visumantrag eingeführt wurde, haben Tausende von Leuten versucht, eine Lücke zu finden. Jede Lücke, die jemand gefunden hat, wurde danach vom Gesetzgeber verstopft.

Es gibt vielleicht eine Möglichkeit über das Assoziationsrecht: Die Türkei ist mit der EU assoziiert, die damaligen Visum-Bedingungen durften nachträglich nicht verschlechtert werden. Das könnte sie versuchen. Aber sag ihr lieber: Sie sollte damit rechnen, dass es bei ihr genauso läuft wie bei Millionen anderen, die eben erst die Prüfung bestehen müssen und dann das Visum beantragen können. Sie müsste also drei Monate vor dem Visumantrag die Arbeit kündigen.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 28.11.2017 um 21:56:26
 
Naja, nur wenn man bereit ist bis zum EuGH zu gehen und klagen möchte, dann kann man es ggf. schaffen.

Fakt ist, dass der EuGH bereits die geforderten Sprachkenntnisse gekippt hatte. Aber statt auf A1 zu verzichten wurde die Entscheidung so ausgelegt, als hätte Deutschland eine Härtefall-Regelung vergessen. Darum wurde auch § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 AufenthG geschaffen.

Http://m.faz.net/aktuell/politik/europaeische-union/urteil-zur-familienzusammenf...
https://fragdenstaat.de/anfrage/erlass-uber-einreise-erleichterungen-bezuglich-s...
https://fragdenstaat.de/anfrage/a1-sprachkenntnisse-bei-nachzug-von-familienange...

Also wenn du Klagen willst, dann kannst du vielleicht die A1 Sprachkenntnisse endgültig für Familienangehörige von assoziationsberechtigten Türken kippen.

Ich würde auch mit 2-4 Jahren und ggf. 4 Gerichtsinstanzen rechnen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Kahraman Ünlü
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 30.11.2017 um 08:55:11
 
Hallo,genau die Artikel hab ich nachher auch gefunden. Mir sagte eine Bekannte jetzt vor ein paar Tagen, das für türkische Staatsangehörige die in Deutschland leben und eine fzf durchführen wollen, der sprachkurs nicht zu Pflicht ist.

Keine Ahnung mit welcher Begründungen.
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deerhunter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #6 - 30.11.2017 um 10:09:31
 
Kahraman Ünlü schrieb am 30.11.2017 um 08:55:11:
Hallo,genau die Artikel hab ich nachher auch gefunden. Mir sagte eine Bekannte jetzt vor ein paar Tagen, das für türkische Staatsangehörige die in Deutschland leben und eine fzf durchführen wollen, der sprachkurs nicht zu Pflicht ist. 


Nein, sind Einzelfallentscheidungen und bedürfen der Klage....dauert 10x länger als ein A1 Kurs und kostet ein Vielfaches  Cool
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KaGe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 30.11.2017 um 10:30:41
 
Kahraman Ünlü schrieb am 23.11.2017 um 21:57:46:
Ich bin zurzeit gleichzeitig mit meinem Studium beschäftigt was mich ab Sommer etwa noch 1-1,5 Jahre beschäftigen wird. Danach möchte ich dann zusammen mit ihr auswandern. So sind unsere Pläne.


Welchen Sinn macht der Aufwand eines Deutsch-A1-Zertifikates, wenn ihr sowieso auswandern wollt?
Eure Pläne erscheinen mir recht aufwendig für das Ziel der Auswanderung.
Man lernt dann doch lieber gleich die Sprache des Ziellandes, oder?

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Andiman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 30.11.2017 um 10:38:02
 
Das Deutschniveau A1 zu erreichen dauert für einen studierten Menschen, der lateinische Buchstaben lesen kann, m.E. ca. drei Monate.
Zitat Goethe-Institut:
"—To reach this level, candidates need to have completed between 80 and 200 45-minute units of teaching, depending on their previous knowledge and learning requirements."
Was sollen diese Diskussionen hier immer?
Bis zum Sommer sind es noch 7 Monate. Sie soll sich anmelden zum Deutschkurs und du hilfst ihr abends über Skype.
Einen Vollzeitjob zu haben ist wirklich keine Begründung.
Beim Goethe-Institut gibt es auch Online-Kurse.
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KaGe
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Antwort #9 - 30.11.2017 um 11:01:01
 
Andiman schrieb am 30.11.2017 um 10:38:02:
Was sollen diese Diskussionen hier immer? 

Das kannst du doch lesen.
Antwort 5
...jemand sagt was, klingt gut, begründet es nicht...
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 01.12.2017 um 17:59:17
 
Kahraman Ünlü schrieb am 30.11.2017 um 08:55:11:
Keine Ahnung mit welcher Begründungen. 


Wenn du unter das Asszierungsabkommen mit der Türkei fällst, dann gilt für Deine Ehefrau, dass sie kein A1 braucht.
Begündung hier: http://www.baysu.de/files/URT.......... ;
(Rest des Links gelöscht, da der Link Großbuchstaben enthält und das gegen die Forenregeln ist und so nicht gepostet werden kann)

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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Kahraman Ünlü
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 04.12.2017 um 10:13:29
 
KaGe schrieb am 30.11.2017 um 10:30:41:
Welchen Sinn macht der Aufwand eines Deutsch-A1-Zertifikates, wenn ihr sowieso auswandern wollt?


Na wo ist das Problem ? Wir sind schon so lange zusammen und wollen die Ehe schließen. Wenn sie schonmal hier ist dann kann man als junges ehe Paar auch mal ein wenig durch Europa reisen, Frankreich, Italien, Ungarn usw... Sehe ich jetzt nicht als Sinnlos an ?

Andiman schrieb am 30.11.2017 um 10:38:02:
Das Deutschniveau A1 zu erreichen dauert für einen studierten Menschen, der lateinische Buchstaben lesen kann, m.E. ca. drei Monate. 


Ist ja schön und gut, ich sag ja auch nicht das sie es nicht kann. Das Problem ist das sie keine Zeit dazu hat. 11 verschiedene Schichten hat sie, die Täglich sich verändern können. Heute geht man um 9 zur Arbeit und morgen muss man um 12, übermorgen vielleicht nachts. Wie soll man da einen Kurs besuchen ?


Wenn sie einmal in Deutschland wäre, würde sie den test auch hier machen. Dagegen haben wir nichts.


erne schrieb am 01.12.2017 um 17:59:17:
Wenn du unter das Asszierungsabkommen mit der Türkei fällst, dann gilt für Deine Ehefrau, dass sie kein A1 braucht. 


Ne, ich hab da was gefunden, wo angeblich der EuGH sagt, das die Vorgabe für ein A1 Zertifikat rechtswidrig ist da es gegen die "Stillhalteklausel" verstößt ?

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Antwort #12 - 04.12.2017 um 10:21:52
 
Kahraman Ünlü schrieb am 04.12.2017 um 10:13:29:
Ne, ich hab da was gefunden, wo angeblich der EuGH sagt, das die Vorgabe für ein A1 Zertifikat rechtswidrig ist da es gegen die "Stillhalteklausel" verstößt ?

Dann musst Du eben gegen die Spracherfordernis klagen.

deerhunter schrieb am 30.11.2017 um 10:09:31:
Nein, sind Einzelfallentscheidungen und bedürfen der Klage....dauert 10x länger als ein A1 Kurs und kostet ein Vielfaches


Warum sollte man ausgerechnet Türken vom Spracherwerb befreien. Letztendlich wurde er doch seinerzeit gerade wegen den weitgehend nicht vorhandenen Sprachkenntnissen der Türken, besonders der türkischer Ehefrauen, eingeführt.
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KaGe
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Antwort #13 - 04.12.2017 um 12:33:44
 
Kahraman Ünlü schrieb am 04.12.2017 um 10:13:29:
auch mal ein wenig durch Europa reisen, Frankreich, Italien, Ungarn usw...

Das ist ganz sicher nicht sinnlos.
Aber wer auswandern will, reist  nicht nur rum. Du verwechselt evtl. Auswandern mit Reisen.

Kahraman Ünlü schrieb am 04.12.2017 um 10:13:29:
Wie soll man da einen Kurs besuchen ?

Es wurde schon darauf hingewiesen:
Sie müsste also drei Monate vor dem Visumantrag die Arbeit kündigen.
Oder
Beim Goethe-Institut gibt es auch Online-Kurse... und du hilfst ihr abends über Skype.
Oder
Sie kann natürlich auch klagen, falls der Visumsantrag abgelehnt wird.
Oder
Deine Idee: Ich habe was von einem Studenten Visum gelesen,welches mir ziemlich lukrativ erscheint.

Bitte lies dazu nochmal genauer nach und schau genau, WAS da lukrativ wäre.
Bitte informiere dich auch, was man bei Stufe A1 können muss.

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erne
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Antwort #14 - 04.12.2017 um 18:08:26
 
Kahraman Ünlü schrieb am 04.12.2017 um 10:13:29:
Ne, ich hab da was gefunden, wo angeblich der EuGH sagt,


doch
denn ganau das habe ich geschrieben (lies genauer)

Saxonicus schrieb am 04.12.2017 um 10:21:52:
Warum sollte man ausgerechnet Türken vom Spracherwerb befreien.

weil es ein altes Abkommen gibt, welches Vorrang hat?
Ausserdem geht es da nicht um Türken (türkische Antragsteller), sondern um deren Ehegatten (egal ob Türke oder Chinese)





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