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Erfahrungen Verkürzung der Einreisesperre, Begleichung der Abschiebekosten (Gelesen: 1.936 mal)
Themen Beschreibung: Abschiebung, Einreisesperre, Verkürzung, Leistungsbescheid
MissBenq
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Erfahrungen Verkürzung der Einreisesperre, Begleichung der Abschiebekosten
22.11.2017 um 22:14:26
 
Liebe Leute,

ich bin Deutsche und seit ca. 3 Jahren mit einem Mann aus Marokko zusammen. Er kam als Flüchtling, ist ein redlicher Mann, also keine Straftaten - hier in Deutschland nicht, und in seiner Heimat auch nicht. Er hatte zuletzt eine Duldung und war in einer großen Organisation vollzeitbeschäftigt. Im September wurde er abgeschoben. Dass dies früher oder später passieren würde, war uns klar. Da wir zusammenbleiben wollen - wir hatten bereits über Heirat gesprochen - werden wir dies im nächsten Jahr in seiner Heimat nachholen.

Er hat eine 30-monatige Einreisesperre. In dieser Zeit werde ich pendeln, bzw. vielleicht auch einige Zeit in Marokko leben. Ich habe in der nächsten Woche einen Informations-/Beratungstermin in der zuständigen Ausländerbehörde, mich interessieren jedoch vorab ein paar Sachen wegen des Ablaufs. Vielleicht haben ja einige Leute von Euch schon Erfahrungen gesammelt.

Also wir werden wahrscheinlich im Frühjahr heiraten, und ich möchte gern die Einreisesperre verkürzen (einen Antrag stellen). Ist dies möglich? Und wenn ja, um welchen Zeitraum (ungefähr) kann sie verkürzt werden? Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?

Uns liegt noch kein Kostenbescheid bezüglich der Abschiebung vor, ich rechne jedoch mit einem 5-stelligen Betrag. Ist die Verkürzung der Einreisesperre bzw. die Ausstellung des Visums zur Familienzusammenführung von der Begleichung dieser Kosten abhängig?

Lässt sich die "ABH" bzw. die Stelle, die die Kosten eintreibt auch auf eine Ratenzahlung ein, wenn man möglicherweise einen größeren Betrag anzahlt?

Ich würde mich über ein paar Erfahrungsberichte sehr freuen, damit ich mit ein bisschen Hintergrundwissen in diesen Termin gehen kann.

Danke Euch vielmals im Voraus!!

Liebe Grüße  Smiley

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.11.2017 um 22:20:40
 
Ja, nach dem Heiraten kann er einen Antrag auf "Neubefristung" der Sperre stellen und das mit den neuen Umständen (verheiratet mit Dir) begründen.

Übrigens: "Dass dies früher oder später passieren würde, war uns klar" ist natürlich Blödsinn. Er hatte eine klare Ausreiseaufforderung und eine klare Frist. Nur seine Weigerung, die Gesetze zu befolgen, hat bei ihm zum Polizeieinsatz und zur Sperre geführt. Wäre er einfach ausgereist, wäre er vielleicht schon längst mit einem Visum zum Heiraten wieder hier.

Übrigens: Es stimmt, dass Ihr mit vermutlich fünfstelligen Schulden in die Ehe zu startet. In der Regel gibt die ABH das Eintreiben der Kosten an die zuständige Stelle ab. Sinnvoll wäre es, wenn er sofort nach Einreise eine Ratenzahlung beantragt und die erste Rate schon mal überweist, um seinen guten Willen zu zeigen. Dabei sollte er einen Betrag wählen, den er sicher leisten kann, um Ruhe zu haben.
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MissBenq
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erfahrungen Verkürzung der Einreisesperre, Begleichung der Abschiebekosten
Antwort #2 - 23.11.2017 um 00:26:48
 
Super! Vielen Dank für die Information. "Blödsinn" war der eine Teil nicht, ich habe nur nicht die Umstände, die bei ihm sehr speziell waren haarklein erklärt, da ich es nicht für wichtig hielt. Trotzdem vielen Dank  Smiley
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