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Türkisches Konsulat in München stellt keinen neuen Pass aus! (Gelesen: 6.271 mal)
Melodi
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22.11.2017 um 15:51:54
 
Hallo
Wir haben folgendes Problem.
Meinem Mann wurde beim Türkischen Konsulat in München der Pass nicht verlängert. Den Grund können Sie nicht benennen und haben nur gemeint er muss runterfliegen und das vor Ort klären. Ohne gültigen Reisepass bekommt er hier kein Aufenthalt. Er hat im Moment nur eine Fiktionsbescheinigung mit dem Vermerk die Abschiebung ist nach Paragraph ?? (Weiß ich im Moment nicht) ausgesetzt.
Diese Bescheinigung ist noch bis Mitte Februar gültig.
Was können wir bzw. Er jetzt machen?
Ich habe etwas mit deutsche Passersatzpapiere für Ausländer gelesen bin aber nicht daraus schlau geworden.
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Aras
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Antwort #1 - 22.11.2017 um 16:06:12
 
Aus dem alten Thread wird deutlich, dass das Konsulat letztes Jahr um ein Jahr verlängert hat um euch die Möglichkeit zu geben, dass er seine Sachen in der Türkei regelt. Da ihr das Jahr nicht genutzt habt, verweigert das Konsulat die Verlängerung damit eine Reise in die Türkei erzwungen wird.

Für mich macht das ganze schon Sinn und scheint wenig willkürlich zu sein.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1452773082/0#0

Melodi schrieb am 22.11.2017 um 15:51:54:
Er hat im Moment nur eine Fiktionsbescheinigung mit dem Vermerk die Abschiebung ist nach Paragraph ?? (Weiß ich im Moment nicht) ausgesetzt.

Ne Mischung aus Duldung und Fiktionsbescheinigung?
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Melodi
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Antwort #2 - 22.11.2017 um 16:13:26
 
Ja er darf Arbeiten aber hat keinen Aufenthalt. Ich verstehe das nicht. Das ist richtig mit dem vorherigen Post leider arbeite ich nur Teilzeit. Er bekommt keine Leistungen mehr vom Jobcenter seit August weil er angeblich nach diesem Paragraphen nicht berechtigt dafür ist.
Die Situation in der Türkei ist ja nicht gerade prickelnd. Er würde ungern hinfliegen da er befürchtet nicht wieder Einreisen zu dürfen.
Gibt es hier keine Möglichkeit rauszufinden wieso das nicht hier verlängert wird und er unbedingt in die Türkei muss.
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Antwort #3 - 22.11.2017 um 16:34:26
 
Ist doch offensichtlich dass das wegen seinen Straftaten dort ist, eventuell erging gegen Ihn in seiner Abwesenheit ja auch ein Versäumnisurteil und man möchte Ihn festnehmen ?

Das kann nur ein türkischer Anwalt für Ihn klären wie dir letztes Jahr schon empfohlen wurde. Was wurde daraus ?
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Antwort #4 - 22.11.2017 um 17:21:00
 
Was hat die Erwerbstätigkeit mit der Passverlängerung zu tun?

Ja, ein Anwalt. Das hätte man auch letztes Jahr anleiern können. Zumal er seit 2011 nicht in der Türkei war? Also die Ausreise würde wohl verweigert werden, wenn er im Gefängnis wäre.
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Antwort #5 - 22.11.2017 um 21:30:34
 
Der Anwalt in der Türkei sagt er kann Einreisrn Ihm wird nichts passieren. Er würde am Flughafen festgenommen werden. Müsste dann aber vor Gericht erscheinen und dann wäre evtl. Eine Gelfstrafe fällig und dann wäre die Sache gegessen. Seine Sorge ist das es schief läuft und er doch für längere Zeit in Haft kommt und seine Familie nicht mehr sieht.

Was ist wenn doch alles klappt, wie ist es dann mit der Einreisenach Deutschland? Geht das ohne Weiteres oder muss er nochmal  Antrag auf Visum stellen?
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Antwort #6 - 22.11.2017 um 21:50:29
 
Na er hat keinen rechtmäßigen Aufenthalt mehr. Also braucht er ein Visum zur Einreise.

Ja, Problem ist nunmal, dass Artikel 6 der EMRK nunmal für Strafverfahren eine grundsätzliche Anwesenheitspflicht vorsieht. Sein Anwalt soll eben mit dem Staatsanwalt bzw. Gericht verhandeln und klären ob er direkt die Geldstrafe zahlen kann.

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Antwort #7 - 22.11.2017 um 22:03:51
 
Er würde vom Türkischen Konsulat in München einen vorübwrgehenden Pass bekommen.
Ist das nur für die Einreise in die Türkei oder könnte er damit auch wieder nach Deutschland fliegen?
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Antwort #8 - 23.11.2017 um 00:04:08
 
Sei doch bitte nicht so naiv. Der vorübergehende Pass ist wahrscheinlich nur einen kurze Zeit gültig und dient nur zur Ausreise. Stellst du uns die Frage in der Hoffnung, dass wir dir Märchen schreiben? Überleg doch Mal.. wenn der vorübergehende Pass ausreichen würde, würde das türkische Konsulat auch gleich den ordentlichen Pass erteilen.
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Antwort #9 - 23.11.2017 um 00:27:55
 
Melodi schrieb am 22.11.2017 um 22:03:51:
Ist das nur für die Einreise in die Türkei oder könnte er damit auch wieder nach Deutschland fliegen? 


Wo liegt denn das Problem. Wie ich ich sehe habt Ihr seit Jan 2016 einen türkischen Anwalt. Der wird schon wissen was er tut.

Er reist aus, geht vor Gericht, sitzt die Strafe ab, bezhalt. Besorgt sich einen türkischen Pass und beantragt ein Visum zur Familienzusammenführung. Dadurch das er sich seit Jahren dem türkischen Gericht entzieht wird der Richter nicht unbedingt gnädiger Urteilen, im Gegenteil.

Oder wollt Ihre warten bis die türkischen Behörden einen internationalen Haftbefehl erwirken.
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Antwort #10 - 23.11.2017 um 09:26:26
 
Natürlich nicht. Ich würde es nur ganz genau wissen. Mir ist schon klar das es keine andere Möglichkeit gibt als die Ausreise in die Türkei. Nur er kann oder will das noch nicht wahrhaben. Deswegen brauche ich gute Argumente die mir leider ausgehen um Ihn zu überreden.
Ich danke euch für die Geduld und die Antworten.
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Antwort #11 - 23.11.2017 um 11:13:02
 
Melodi schrieb am 23.11.2017 um 09:26:26:
Mir ist schon klar das es keine andere Möglichkeit gibt als die Ausreise in die Türkei. Nur er kann oder will das noch nicht wahrhaben. Deswegen brauche ich gute Argumente die mir leider ausgehen um Ihn zu überreden

Wenn ER nicht freiwillig ausreist, riskiert ER eine Abschiebung mit anschließender jahrelanger Einreisesperre, das sollte als Argument genügen.
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Antwort #12 - 23.11.2017 um 12:11:03
 
HeFi schrieb am 23.11.2017 um 11:13:02:
Wenn ER nicht freiwillig ausreist, riskiert ER eine Abschiebung mit anschließender jahrelanger Einreisesperre, das sollte als Argument genügen.

Ganz abgesehen davon, dass durch eine Abschiebung erhebliche Kosten verursacht werden, die er später unweigerlich zurückerstatten muss. Diese unnötigen Ausgaben könnten durch eine freiwillige Ausreise vermieden werden.
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Antwort #13 - 27.11.2017 um 18:46:37
 
HeFi schrieb am 23.11.2017 um 11:13:02:
Wenn ER nicht freiwillig ausreist, riskiert ER eine Abschiebung mit anschließender jahrelanger Einreisesperre, das sollte als Argument genügen. 


Aufgrund welcher Rechtsgrundlage eine Einreisesperre. Wir reden von max. Verstoß gegen die Passpflicht und nicht von schweren Straftaten in Deutschland. Das muss abgewogen werden mit der eheleichen Gemeinschaft mit einer deutschen Ehefrau. Und bevor abgeschoben wird, wird man Ihn erstmal zur Ausreise auffordern usw. Alles mit Möglichkeit des Rechswegs. Problem ist eher, das er Jahrelang ohne richtige Papiere und AT rumläuft, keine Chance auf langfristigen AT hat.

Auf der andren Seite liefert Deutschland Straftäter an die Türkei aus, wenn eine entsprechendes Ersuchen vorliegt.
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Antwort #14 - 28.11.2017 um 12:16:08
 
grisu1000 schrieb am 27.11.2017 um 18:46:37:
Auf der andren Seite liefert Deutschland Straftäter an die Türkei aus, wenn eine entsprechendes Ersuchen vorliegt.


Auch dies ist nicht zwangsläufig so! So gibt es z. B. ein recht aktuelles OLG Urteil, dass die Auslieferung eines Türken in die Türkei verweigert, da ein Auslieferungshindernis nach § 73 S. 1 IRG vorliegt.
Hintergrund ist, dass die türkischen Haftbedingungen nicht den europäischen Mindeststandards genügen.
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Antwort #15 - 28.11.2017 um 23:15:49
 
grisu1000 schrieb am 27.11.2017 um 18:46:37:
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage eine Einreisesperre.


Nach den hier geschilderten Sachverhalten: Am Ende dann u.U. ganz normal der §11 (1) / (6) AufenthG. Warum denn nicht? Natürlich ist das am Ende denkbar, dafür sind keine schweren Straftaten erforderlich.
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Antwort #16 - 28.11.2017 um 23:22:35
 
Also er hat heute den vorübergehenden Pass vom Konsulat erhalten das nur für die Einreise in die Türkei bestimmt ist. Gilt ein Monat.

Er wird am 04.12 fliegen.

Er hat dazu noch die Fiktionsbescheinigung die bis Februar gültig ist. Dazu muss ich sagen sein Aufenthaltstitel der Normale ist erst Juni 2017 abgelaufen. Er läuft nicht jahrelang ohne gültigen AT rum.

Meine Frage können wir hier bei der Ausländerbehörde irgendetwas beantragen oder bescheinigen lassen damit er in der Türkei nicht nochmal den Visumsprozess durchlaufen muss wenn er dann dort den neuen Pass bekommen hat?
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Antwort #17 - 29.11.2017 um 00:41:25
 
Hallo,

da ich noch nicht ganz durchgestiegen bin, welchen Aufenthaltsstatus Dein Mann in DEU genießt (oder eben nicht...), gehe ich mal davon aus, dass Dein Mann eine FB nach §81 (3) S.2 AufenthG besitzt.

Dann gilt, dass damit die Wiedereinreise nicht möglich ist und auf jeden Fall das Visumprozedere neu durchlaufen werden muss.

Falls nur die Passlosigkeit das Problem bezüglich seines Aufenthalts hier gewesen sein sollte, käme seitens der ABH die Ausstellung einer Vorabzustimmung in Frage, die das Visum-Prozedere auf i.d.R. wenige Tage verkürzt.
Auf diese Vorabzustimmung hat man allerdings keinen Rechtsanspruch. Das heißt, die ABH muss überzeugt werden, damit sie mitspielt.

Gruß

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Antwort #18 - 29.11.2017 um 09:08:03
 
Ja es ist genau dieser Paragraph.
Reicht es wenn er den neuen Pass beantragt auch das Visum beantragt oder müssen wir wieder die Geburtsurkunden der Kinder Heiratsurkunde Meldebescheinigung etc. nochmal vorlegen?
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Antwort #19 - 29.11.2017 um 10:42:05
 
Über den Visumantrag entscheidet die AV.

Sie muss die Erteilungsvoraussetzungen prüfen und darf sich nicht blind auf andere verlassen.

Daher: Alle Unterlagen sind dort vorzulegen!
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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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