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Aufenthaltstitel ändern lassen (Gelesen: 1.223 mal)
Hornorata
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i4a rocks!


Beiträge: 144

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltstitel ändern lassen
21.11.2017 um 19:39:30
 
Hallo
Mein Freund hat einen Aufenthaltstitel aufgrund seiner Flüchtlingseigenschaft 25(2) und wir sind am überleben, ob er den AT ändern lässt in 28(1) weil wir ein gemeinsames deutsches Kind haben.
Ist das sinnvoll? Hat das irgendwelche Vorteile/Nachteile?
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 21.11.2017 um 21:08:32
 
Hornorata schrieb am 21.11.2017 um 19:39:30:
ob er den AT ändern lässt in 28(1) weil wir ein gemeinsames deutsches Kind haben. 

Damit wäre sein Aufenthalt zumindest für die nächsten 18 Jahre gesichert (sofern er sich um das Kind kümmert).
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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reinhard
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Beiträge: 15.170

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 22.11.2017 um 11:37:38
 
Er verliert ja die Flüchtlingseigenschaft und den Aufenthaltstitel nicht, nur weil er einen zusätzlichen beantragt.

Es hat also nur Vorteile, aber die meisten merkt er nicht, weil beide Aufenthaltstitel "gut" sind.

Merken würde er es nur, wenn in seinem Herkunftsland Freiheit, Demokratie und Wohlstand ausbrechen, dann könnte er den Flüchtlingsstatus verlieren. Und dann würde er davon nichts merken.
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