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Einbürgerungszusicherung Arbeitslos (Gelesen: 8.183 mal)
Saxonicus
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Antwort #15 - 21.11.2017 um 18:25:20
 
Aras schrieb am 21.11.2017 um 14:44:49:
Was wäre wenn du kein Kind hättest?

Na dann hätte sie wohl kaum eine Anfrage an das Forum gerichtet, weil es kein Thema wäre.
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KaGe
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Antwort #16 - 22.11.2017 um 12:59:14
 
Glsh52 schrieb am 21.11.2017 um 14:27:44:
Und die Kündigung betriebsbedingt ist

Also eher *was wäre wenn*
Dann hättest du uU Anspruch auf ALG1 für eine bestimmte Zeit und die 600,- + Kindergeld.
Warte doch erst mal die Ausbürgerung Türkei ab.
Oder die betriebsbedingte Kündigung.

Natürlich muß die Betreuung eines Kindes sichergestellt sein. Das bezweifelt niemand.
Fraglich ist nur, ob die EBH deine Konstellation mit dem LU akzeptiert.
Jetzt gibt es keine Fakten, nur Möglichkeiten.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 22.11.2017 um 22:41:45
 
KaGe schrieb am 22.11.2017 um 12:59:14:
Also eher *was wäre wenn*
Dann hättest du uU Anspruch auf ALG1 für eine bestimmte Zeit und die 600,- + Kindergeld.
Warte doch erst mal die Ausbürgerung Türkei ab.
Oder die betriebsbedingte Kündigung.

Natürlich muß die Betreuung eines Kindes sichergestellt sein. Das bezweifelt niemand.
Fraglich ist nur, ob die EBH deine Konstellation mit dem LU akzeptiert.
Jetzt gibt es keine Fakten, nur Möglichkeiten.


Ja ich warte jetzt erstmal die Ausbürgerung ab aber dass mit der betriebsbedingten Kündigung wird wohl nichts..eher ein Aufhebungsvertrag😔.Ist das Arbeitsverhältnis bei der Anspruchseinbürgerung denn so relevant?
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HeFi
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Antwort #18 - 23.11.2017 um 01:54:37
 
Glsh52 schrieb am 22.11.2017 um 22:41:45:
Ist das Arbeitsverhältnis bei der Anspruchseinbürgerung denn so relevant?

es geht nicht um das Arbeitsverhältnis sondern um die Sicherung des Lebensunterhalts LU für Dich und Deine unterhaltsberechtigten FAmilienangehörigen;
WIE Du den LU sicherst, ob mit Arbeits-, Miet- oder Kapitaleinkommen ist unerheblich
und Du weißt das längst, insoweit war Deine og Frage überflüssig.
maW: Wenn Du den LU nur durch Arbeit sichern kannst UND dazu eine angemessene Kinderbetreuung brauchst, dann musst Du eben für die Kinderbetreuung sorgen. Die Reise der Oma steht dem entgegen.
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« Zuletzt geändert: 23.11.2017 um 02:08:09 von HeFi »  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 23.11.2017 um 08:58:00
 
HeFi schrieb am 23.11.2017 um 01:54:37:
es geht nicht um das Arbeitsverhältnis sondern um die Sicherung des Lebensunterhalts LU für Dich und Deine unterhaltsberechtigten FAmilienangehörigen;
WIE Du den LU sicherst, ob mit Arbeits-, Miet- oder Kapitaleinkommen ist unerheblich
und Du weißt das längst, insoweit war Deine og Frage überflüssig.
maW: Wenn Du den LU nur durch Arbeit sichern kannst UND dazu eine angemessene Kinderbetreuung brauchst, dann musst Du eben für die Kinderbetreuung sorgen. Die Reise der Oma steht dem entgegen.


Mein LU ist durch meine Eltern gesichert dass war auch schon bevor ich gearbeitet habe so.Im Normalfall bin ich ja sowieso noch in Elternzeit,ich hatte diese Stelle nur angenommen weil der Beamte unbedingt gemeint hat ich müsste Arbeiten zumal mein Kind beim Antragstellen noch nichtmal 2 war..Da kenne ich viele andere Fälle die ohne einen Job eingebürgert werden..Ich könnte ja auch genau einen Tag nach meiner Einbürgerung arbeitslos werden? Verstehe ich nicht so ganz..
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Antwort #20 - 23.11.2017 um 10:47:46
 
Glsh52 schrieb am 20.11.2017 um 13:07:24:
Meine Schwester unterstützt mich monatlich mit 600€ + Kindergeld 

Glsh52 schrieb am 23.11.2017 um 08:58:00:
Mein LU ist durch meine Eltern gesichert ...

Besser wäre es mMn, wenn Deine Familienangehörigen Dich bei der Kinderbetreuung unterstützen könnten, damit Du Deinen Job nicht aufgeben musst. Zum LU gehört ja auch eine Krankenversicherung, die durch den Job -aber idR nicht durch die Eltern- gegeben ist.

Werden denn regelmäßig Unterhaltsleistungen vom Kindesvater gezahlt?

Der LU muss zum Zeitpunkt der Einbürgerung gesichert sein und wird idR davor nochmals überprüft.

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Antwort #21 - 23.11.2017 um 13:53:52
 
HeFi schrieb am 23.11.2017 um 10:47:46:
Besser wäre es mMn, wenn Deine Familienangehörigen Dich bei der Kinderbetreuung unterstützen könnten, damit Du Deinen Job nicht aufgeben musst. Zum LU gehört ja auch eine Krankenversicherung, die durch den Job -aber idR nicht durch die Eltern- gegeben ist.

Werden denn regelmäßig Unterhaltsleistungen vom Kindesvater gezahlt?

Der LU muss zum Zeitpunkt der Einbürgerung gesichert sein und wird idR davor nochmals überprüft.



Der Kindesvater lebt im Ausland ich bekomme zwar Zahlungen von ihm die aber nicht auf mein Konto eingehen.Meine Eltern arbeiten beide Vollzeit sonst würden sie mich natürlich unterstützen.Ich bezahle meine Krankenversicherung selbst.
Bin gespannt wie das enden wird
Ich werde berichten😁
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Antwort #22 - 23.11.2017 um 15:28:56
 
HeFi schrieb am 21.11.2017 um 13:38:09:
Da ist doch zu fragen:

1. ob es Sinn macht, dass die Oma unbedingt in die Türkei fahren muss und damit indirekt Deine Einbürgerung gefährdet ?

Aras schrieb am 21.11.2017 um 14:44:49:
Was wäre wenn du kein Kind hättest? 


Da ist doch zu fragen ..... was sollen diese Fragen?

Wir möchten keine Wertungen, ob die Oma nun 8 Tage oder
8 Monate fährt/fliegt/schwimmt .... ist ihr Problem.

Und was wäre wenn ...... omg .... manchmal fragt man sich,
warum gewisse Leute so am Thema vorbei antworten müssen.

Kein Kommentar hierzu erwünscht
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Antwort #23 - 23.11.2017 um 18:31:50
 
Glsh52 schrieb am 21.11.2017 um 14:27:44:
Die Oma ist in Rente ihr Aufenthalt erlischt nicht.

Aha und inwiefern bist Du Dir da sooo sicher?
Gibt es eine Bescheinigung der ABH (gem. § 51 AufenthG), dass der AT der Oma nicht erlischt, wenn sie länger als 6 Monate D-Land verlässt?
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Antwort #24 - 26.11.2017 um 09:33:27
 
HeFi schrieb am 23.11.2017 um 18:31:50:
Aha und inwiefern bist Du Dir da sooo sicher?
Gibt es eine Bescheinigung der ABH (gem. § 51 AufenthG), dass der AT der Oma nicht erlischt, wenn sie länger als 6 Monate D-Land verlässt?


Ja gibt es sonst wäre ich mir wohl nicht so sicher  Zwinkernd
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Antwort #25 - 26.11.2017 um 09:34:47
 
Was ich vergessen habe zu erwähnen: Ich habe noch eigenes Vermögen aber in der Türkei auf meinem Konto sind so ungefähr 50.000€ kann man dass auch akzeptieren?😊
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Antwort #26 - 26.11.2017 um 09:53:43
 
Glsh52 schrieb am 26.11.2017 um 09:34:47:
Was ich vergessen habe zu erwähnen: Ich habe noch eigenes Vermögen aber in der Türkei auf meinem Konto sind so ungefähr 50.000€ kann man dass auch akzeptieren?😊


Nein, denn dafür könntest du dir ja morgen ein Auto kaufen....
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Antwort #27 - 26.11.2017 um 09:56:09
 
Glsh52 schrieb am 26.11.2017 um 09:34:47:
50.000€ kann man dass auch akzeptieren?

Gern nochmal:
Versuchs mit dem, was du definitiv hast.
Mit dem zur EBH kannst du dann, wenn die Ausbürgerung Türkei dir vorliegt.

Nebenbei: Ein Kindergartenplatz käme auch nicht in Frage?
Oder war das nur bei privaten Tagesmüttern?
Wenn du den Kiga-Antrag dann der EBH vorlegst und die Oma auch bald wiederkommt----
kannst du ja hier berichten.
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Antwort #28 - 26.11.2017 um 12:28:22
 
KaGe schrieb am 26.11.2017 um 09:56:09:
Gern nochmal:
Versuchs mit dem, was du definitiv hast.
Mit dem zur EBH kannst du dann, wenn die Ausbürgerung Türkei dir vorliegt.

Nebenbei: Ein Kindergartenplatz käme auch nicht in Frage?
Oder war das nur bei privaten Tagesmüttern?
Wenn du den Kiga-Antrag dann der EBH vorlegst und die Oma auch bald wiederkommt----
kannst du ja hier berichten.


Kita wäre super bin ja selber schon seit einem Jahr auf der Suche..muss halt einer in der Umgebung sein und die sind alle voll..
Tagesmutter möchte ich keine.
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Antwort #29 - 02.12.2018 um 23:11:42
 
Hallo an alle 🤗
wollte nur berichten dass ich inzwischen Deutsch bin😁
Vielen lieben dank für die tollen tipps ☺️
Liebe Grüße
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