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Einbürgerungszusicherung Arbeitslos (Gelesen: 8.234 mal)
Glsh52
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.11.2017 um 13:07:24
 
Hallo Smiley

Ich habe vor 2 Monaten meine Einbürgerungszusicherung bekommen und warte momentan auf meine Entlassung der türkischen Behörde.
Ich habe einen kleinen Sohn (wird im Januar 3) habe leider keinen Kitaplatz bekommen und bis jetzt hat meine Oma auf den kleinen aufgepasst die jetzt allerdings für eine längere Zeit in der Türkei sein wird.
Ich habe leider niemanden der auf meinen Sohn aufpassen könnte und müsste aufhören zu arbeiten,ich lebe getrennt bei meinen Eltern.
Kann dass ein hinderniss für meine Einbürgerung sein?
Meine Schwester unterstützt mich monatlich mit 600€ + Kindergeld
Miete Zahle ich auch keine (in meinem Teilzeitjob verdiene ich 550€ Netto) kann dass die Behörde akzeptieren? Also die Unterstützung von meiner Schwester?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten ☺️
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.11.2017 um 14:24:00
 
Hast du die Änderung deiner wirtschaftlichen Situation der EBH gemeldet?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Glsh52
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.11.2017 um 14:32:43
 
Noch nicht weil ich ja noch Arbeite. Habe noch nicht gekündigt.Aber wollte die Situation morgen der Behörde mitteilen
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Antwort #3 - 20.11.2017 um 18:20:17
 
Ab 3 Jahren gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kita Platz, diesen gilt es also erstmal mit Nachdruck einzufordern.
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KaGe
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Antwort #4 - 20.11.2017 um 19:42:35
 
Glsh52 schrieb am 20.11.2017 um 13:07:24:
Ich habe leider niemanden der auf meinen Sohn aufpassen könnte

Hast du schon private Tagesmütter angefragt? Die  Jugendämter haben Listen  über private Tagesmütter.
Wie lange bleibt die Oma denn in der Türkei?

Falls das nicht klappt, läßt du dich eben später einbürgern.
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Antwort #5 - 21.11.2017 um 01:18:41
 
Glsh52 schrieb am 20.11.2017 um 13:07:24:
Ich habe vor 2 Monaten meine Einbürgerungszusicherung bekommen
...
Ich habe leider niemanden der auf meinen Sohn aufpassen könnte und müsste aufhören zu arbeiten
...
Kann dass ein hinderniss für meine Einbürgerung sein?

JA, die Voraussetzungen für die Einbürgerung (zB gesicherter LU) müssen zum Zeitpunkt der Einbürgerung gegeben sein (es sei denn Du hast das nicht zu vertreten).
Deshalb solltest Du Deinen Job auf keinen Fall kündigen, denn das könnte Deine Einbürgerung gefährden.
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Glsh52
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 21.11.2017 um 09:38:45
 
Meine Eltern und meine Schwester unterstützen mich mein LU ist gesichert.
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Antwort #7 - 21.11.2017 um 09:42:04
 
[quote author=1C36253E3910570 link=1511179644/4#4 date=1511203355]
Hast du schon private Tagesmütter angefragt? Die  Jugendämter haben Listen  über private Tagesmütter.
Wie lange bleibt die Oma denn in der Türkei?

Falls das nicht klappt, läßt du dich eben später einbürgern.[/Quote

Tagesmutter kommt nicht in Frage die Oma kommt in 8 Monaten wieder.
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Aras
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Antwort #8 - 21.11.2017 um 09:48:54
 
Wenn dem so ist, kannst du ja deine wirtschaftliche Änderung der EBH melden. Aber geh davon aus, dass die Freiwillige Unterhaltsgewährung nicht als eigenständige Unterhaltssicherung gewertet wird und darum man auf die Rückkehr der Oma wartet und du dann wieder arbeitest. Also geh von einer Einbürgerung in 8-14 Monaten aus.
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Antwort #9 - 21.11.2017 um 09:53:14
 
Ansonsten natürlich, dass kein Bezug von ALG II vorliegt und ggf. doch eingebürgert wirst.
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Antwort #10 - 21.11.2017 um 11:30:57
 
Glsh52 schrieb am 21.11.2017 um 09:38:45:
Meine Eltern und meine Schwester unterstützen mich mein LU ist gesichert.

Na, dann versuchs doch damit.
Erkläre das der EBH.
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Antwort #11 - 21.11.2017 um 13:38:09
 
Glsh52 schrieb am 21.11.2017 um 09:42:04:
die Oma kommt in 8 Monaten wieder

Da ist doch zu fragen:

1. ob es Sinn macht, dass die Oma unbedingt in die Türkei fahren muss und damit indirekt Deine Einbürgerung gefährdet ?

2. ob die Oma nach 8 Monaten noch zurück kann/darf oder ihr Aufenthaltstitel ggf. inzwischen erloschen ist gem. §51 AufenthG ?
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Antwort #12 - 21.11.2017 um 14:27:44
 
Die Oma ist in Rente ihr Aufenthalt erlischt nicht.
Mir stellt sich die Frage ob ein Betreuungsbedürftiges Kind kein Grund ist um Zuhause bleiben zu müssen? Ich habe noch nie Sozialhilfe Hartz 4 usw beantragt bzw bekommen habe es auch nicht vor 😩 Was wäre denn wenn ich garkeine Aufsicht für mein Kind hätte? Auch keine Oma? Und die Kündigung betriebsbedingt ist?
Danke für eure Hilfe ☺️
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Antwort #13 - 21.11.2017 um 14:44:49
 
Was wäre wenn du kein Kind hättest?
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Antwort #14 - 21.11.2017 um 14:49:05
 
Glsh52 schrieb am 21.11.2017 um 14:27:44:
Mir stellt sich die Frage ob ein Betreuungsbedürftiges Kind kein Grund ist um Zuhause bleiben zu müssen?



Ab 3 Jahre in der Regel nicht mehr, dafür gibt es den Rechtsanspruch auf einen Kita Platz den du gegenüber der Gemeinde jetzt mal vorrangig durchsetzen solltest! Wende dich an das Jugendamt!
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