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Mutter aus Irak - Asyl? (Gelesen: 3.212 mal)
Sascha88
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17.11.2017 um 16:14:07
 
Hallo,

Die Mutter einer Freundin ist im irak. die Leute gehören zur verfolgten Minderheit der Jesiden.

Zwei Kinder sind auf dem Landweg nach Deutschland geflohen.

Die Mutter ist zu alt, schafft das nicht mehr. Leider lebt sie in Angst und oft gibt es Probleme in ihrem Dorf.

Was kann man am besten tun um ihr zu helfen ?

Beide Kinder arbeiten schon in Deutschland. Es geht um echte Verfolgung und kein Asylbetrug.

Was können wir tun?

Kann die Mutter aus  dem Irak Asyl beantragen ?

Kann man sie einladen als Tourist und kann sie hier Asyl beantragen?

Wir möchten gerne einen legalen und richtigen Weg.

Bitte um Hilfe  unentschlossen

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okatomy
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Antwort #1 - 17.11.2017 um 18:11:07
 
Vom Ausland aus kann man kein Asyl für Deutschland beantragen.

Eine legale Einreise Möglichkeit per Visum ist auch unwahrscheinlich weil für die Erteilung des Visums geprüft wird ob die Person entsprechend situiert ist und mit Ihrer Heimat verbunden ist. Nennt sich Rückkehrprognose.

Einzige sinnvolle Möglichkeit wäre wenn eines der Kinder im EU Ausland leben und arbeiten würde könnte die Mutter per Freizügigkeit nachziehen , sofern die Mutter ubterhaltsbedürftig ist und entsprechende Unterhaltsleistungen seitens des Kindes nachgewiesen werden.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #2 - 17.11.2017 um 19:25:25
 
Sascha88 schrieb am 17.11.2017 um 16:14:07:
Kann man sie einladen als Tourist und kann sie hier Asyl beantragen?


Hallo,

nein, das wäre kein "legaler" Weg, da dann das Visum erschlichen wäre (Falschangaben). Zudem belastet es den VE-Geber.

okatomy schrieb am 17.11.2017 um 18:11:07:
Einzige sinnvolle Möglichkeit wäre wenn eines der Kinder im EU Ausland leben und arbeiten würde könnte die Mutter per Freizügigkeit nachziehen


Aber nur, wenn die irakischen Kinder mittlerweile eine EU-Staatsangehörigkeit hätten. Geht aus dem Sachverhalt aber nicht hervor.

Daher erst einmal die Frage: Die beiden hier lebenden Kinder: Welchen ausländerrechtlichen Status haben sie seit wann bzw. welche Staatsangehörigkeit besitzen sie.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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erne
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Antwort #3 - 17.11.2017 um 21:35:37
 
T.P.2013 schrieb am 17.11.2017 um 19:25:25:
Aber nur, wenn die irakischen Kinder mittlerweile eine EU-Staatsangehörigkeit hätten. 


Alternative wäre ein Nachzug nach §36 Abs.2 AufenthG.
Dafür müssten
a) die Kinder den Lebensunterhalt der Mutter aus eigenen Mitteln sicherstellen können ... was angesichts des Alters alleine für die KV an die 700€/Monat kosten könnte, dazu kommt dann natürlich der Unterhalt (Essen, Kleidung, Wohnen etc...).
b) die Mutter eine *aussergewöhnliche* Härte nachweisen, wenn sie im Irak bleibt.

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Sascha88
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Antwort #4 - 17.11.2017 um 22:06:37
 
Gibt es die Möglichkeit in einem deutschen Konsulat Asylantrag zu stellen?

Kinder haben irakische Staatsangehörigkeit.

Welche rechtlichen Konsequenzen hätttr es denn mit einem Touristenvisa Asyl zu bekommen?

Irgendwie muss man ja auch nach Deutschland kommen können, um als Verfolgter Asyl zu beantragen Griesgrämig
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Aras
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Antwort #5 - 17.11.2017 um 22:16:53
 
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #6 - 18.11.2017 um 10:50:48
 
Sascha88 schrieb am 17.11.2017 um 22:06:37:
Gibt es die Möglichkeit in einem deutschen Konsulat Asylantrag zu stellen?


nein

Sascha88 schrieb am 17.11.2017 um 22:06:37:
Kinder haben irakische Staatsangehörigkeit.

das widerspricht nicht der Möglichkeit über §36 AufenthG
... aber dann müssen die Kinder den Lebensunterhalt der Mutter sicherstellen.

Sascha88 schrieb am 17.11.2017 um 22:06:37:
Welche rechtlichen Konsequenzen hätttr es denn mit einem Touristenvisa Asyl zu bekommen?


Na, wenn es einen VE Geber gibt (und ohne den wird es kein Visum geben), dann wird er alle Unkosten für den Aufenhalt in D dem dt. Staat erstaaten müssen.

Sascha88 schrieb am 17.11.2017 um 22:06:37:
Irgendwie muss man ja auch nach Deutschland kommen können, um als Verfolgter Asyl zu beantragen

ja, aber das heisst nicht, dass man dafür ein Visum erhält (eben "irgendwie")
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Budweiser
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Antwort #7 - 18.11.2017 um 12:27:05
 
Sascha88 schrieb am 17.11.2017 um 22:06:37:
Irgendwie muss man ja auch nach Deutschland kommen können, um als Verfolgter Asyl zu beantragen Griesgrämig


Wieso muss man nach Deutschland kommen um Asyl zu beantragen?
Schutz vor Verfolgung bieten viele Länder - und um das geht es ja bei dieser Frau primär?
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Antwort #8 - 19.11.2017 um 11:33:57
 
Budweiser schrieb am 18.11.2017 um 12:27:05:
und um das geht es ja bei dieser Frau primär? 


ihre Kinder sind in Deutschland und sie wird im Heimatland verfolgt
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Antwort #9 - 19.11.2017 um 12:38:10
 
Sascha88 schrieb am 17.11.2017 um 16:14:07:
Zwei Kinder sind auf dem Landweg nach Deutschland geflohen.

Sind die 2 Kinder die einzigen Familienangehörigen? Welchen AT haben die beiden Kinder in D ?
Gibt es in ihrem Dorf keine weiteren Angehörigen?

Lebt sie im nördlichen Irak (Nähe Mossul)?
Könnte sie von dort in die Türkei gehen?
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