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Besuch meines Verlobten in DEU und Hochzeit in der Türkei (Gelesen: 4.347 mal)
Mörli
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i4a rocks!


Beiträge: 9
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch meines Verlobten in DEU und Hochzeit in der Türkei
Antwort #15 - 17.11.2017 um 14:42:36
 
wieso sollte ich böse sein ?  Smiley Bin ich nicht  Zwinkernd
mit den Links komme ich definitiv schon mal weiter.

Ich bedanke mich recht herzlich  Smiley und wünsche allen ein schönes Wochenende.
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HeFi
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i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch meines Verlobten in DEU und Hochzeit in der Türkei
Antwort #16 - 17.11.2017 um 14:47:44
 
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knuffel-de  
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namaskaram
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i4a rocks!


Beiträge: 232
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 17.11.2017 um 16:01:28
 
Wenn dich dein Freund besuchen will, dann ist es zum einen wichtig, dass er schlüssig erklären kann, weshalb er nach Deutschland kommen will und genauso wichtig ist es, dass er seine Rückkehrbereitschaft erklären und belegen kann. Also am besten eine gut bezahlte Arbeit mit einem Schreiben vom Arbeitgeber wie lange er in welcher Position mit welcher Bezahlung dort arbeitet und für wie lange er Urlaub hat.

Wenn er dich besucht, dann könntest du in einem Begleitschreiben darlegen, dass ihr in der Türkei leben wollt und ggf. auch schon Belege dafür mitschicken. Und auch schreiben, dass er deine Kultur kennenlernen will u.ä.

Und am besten nicht gleich 90 Tage beantragen (das zeigt, dass er abkömmlich ist und spricht nicht für die Rückkehrbereitschaft), sondern einen Urlaub für 2-3 Wochen.

Was ihr einreichen könnt hängt von eurer (vor allem seiner) Situation ab.

Was das Heiraten angeht, so ist der Aufwand mit den Dokumenten sehr ähnlich, weil ihr für beide Länder ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt.
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