grisu1000 schrieb am 19.11.2017 um 19:58:41:Unzulässiger Umkehrschluss.
Falsch.
Wer hier postuliert, dass ein deutsches Kind ein Recht auf einen deutschen Namen hat, der führt genau zu dieser Schlussfolgerung.
Vielleicht wäre es bereits hilfreich, korrekt zu formulieren:
"Deutscher Name" und "Name nach deutschem Recht" sind unterschiedliche Dinge.
grisu1000 schrieb am 19.11.2017 um 00:30:35:Das deutsche Kind hat das Recht auf einen deutschen Namen. Alleine schon um später nicht diskriminiert zu werden. Und das fängt in der Schule mit hänseln an und nicht als "Ka..." bezeichnet zu werden.
Hier meintest Du ganz eindeutig nicht den Namen nach deutschem Recht, sondern einen deutschen Namen.
Und da wirst Du erklären müssen, was das ist.
Du wirst Dich fragen (lassen) müssen, ob jemand wie der deutsche Fußballnationalspieler Gerald Asamoah seine Erfahrungen mit den harten Hänseleien der Kinder eher aufgrund seines Namens erleiden musste oder aufgrund seines Äußeren.
Beides ist unschön, beides gehört sich nicht - aber das ist ein Problem der Erziehung durch die Eltern (nicht nur, aber in erster Linie).
Es ist jedoch kein Grund oder Anlass für eine deutsche Behörde, sich über gesetzliche Vorschriften hinwegzusetzen.
grisu1000 schrieb am 19.11.2017 um 19:58:41:Petersburger schrieb am 19.11.2017 um 08:06:55:Was ist eigentlich ein deutscher Name? Wer entscheidet das
Das Standesamt, und wenn du dein Kind Pumuckel nennen willst, wird der Standesbeamte nein sagen
Völlig falsch.
Das Standesamt wird selbstverständlich Namen wie Smith, Ivanov, Podolski, Can, Khedira, Özil und auch Asamoah eintragen.
Das ändert nichts daran, dass sie zu Zeiten der Gründung des Deutschen Kaiserreiches eher selten in Deutschland waren und damit heute vermutlich zu Kinder-Hänseleien führen würden, wenn man der Logik Deiner Aussage folgt.
grisu1000 schrieb am 19.11.2017 um 00:30:35:Überlegt sich eigentlich die
EBH was sie dem deutschen Kind antut, wenn sie das Spiel der tükischen
AV mitspielt.
Um das mal klarzustellen:
Die
EBH spielt hier nicht. Sie spielt auch nicht mit. Sie arbeitet nach Recht und Gesetz.
Dasselbe setze ich bei den türkischen Kollegen voraus - nur dass Recht und Gesetz eben anderes Recht und anderes Gesetz sind.
Einschränkung: Eine Namensänderung nach deutschem Recht zu fordern, scheint mir nicht überzeugend.
Keinerlei Spielerei.
Und so hart das auch klingt:
Wenn jemand ein gesetzliches Erfordernis ignoriert, dann muss er mit den Folgen leben.
Und das Kind ggf. auch.
Derzeit ist es für das Kind in seinen Rechten grundsätzlich egal, ob sein Vater die deutsche oder die türkische StAng oder beide besitzt.
Das Kind ist deutsch und hat in Deutschland damit alle Bürgerrechte. Auch wenn sein Vater nicht Deutscher ist.
Und es hat keinerlei Vorteile, wenn sein Vater Deutscher wird.
Alles andere ist dummes Gerede.
Meinem Sohn würde ich jedoch ersparen wollen, Wehrdienst in der Türkei leisten zu müssen.
Und wenn ich nun schon aufgrund einer eigenen, falschen Entscheidung alle Fristen versäumt habe, täte ich doch alles Mögliche, um ihm das zu ersparen.
Mit dem Kopf durch die Wand, nachdem ich die selbst erst vor mir aufgebaut habe - keine überzeugende Idee.
Und schon gar nicht, wenn die
EBH dann "schuld" sein soll oder "Spiele spielt".
grisu1000 schrieb am 19.11.2017 um 00:30:35:Die Pragmatische Lösung: Standesamt stimmt Namensänderung zu. Wird gemacht. Kind wird registriert und und ausgebürgert. nun gibt es zwei Lösungen:
a) Vater und Kind deutschen ihren Namen im Rahmen der Einbürgerung ein. Und Zufall man nimmt den Namen der Mutter
Das wäre übrigens der Weg, den ich versuchen würde zu gehen.
Wobei ich nicht weiß, ob und unter welchen Voraussetzungen der funktionieren kann - ist ja nicht mein Fachgebiet.
Was ich aber ganz sicher weiß:
Wenn ich auf
EBH und Standesamt verbal einprügele, dann ist von dort weder Vertrauen, noch großes Entgegenkommen zu erwarten.