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Einbürgerungszusage / Türkisches Konsulat / Frage (Gelesen: 11.586 mal)
Yanik2008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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14.11.2017 um 18:55:34
 
Guten Abend zusammen,
ich brauche mal wieder Hilfe von euch Experten.
Mein Mann ist Türkischer Staatsbürger ich bin Deutsch, wir haben einen Sohn der nächste Woche 9 Jahre wird und sind seit 8,5 Jahren verheiratet. Mein Mann hat letzte Woche die Zusicherung der Einbürgerung bekommen und war heute beim türkischen Konsulat um die Ausbürgerung in die wege zu leiten. Unseren Sohn haben wir nie im türkischen Konsulat regristrieren lassen und jetzt wollen die das wir ihn registrieren lassen und das er dann mit meinem Mann zusammen ausgebürgert wird.
Ich kann das so leider nicht glauben und würde gerne wissen ob das stimmt.
Unser Sohn wurde im November 2008 in Deutschland geboren und wir waren noch NICHT verheiratet, er hat einen deutschen Kinderausweis.
Wir haben im Februar 2009 geheiratet.

Stimmt es das unser Sohn automatisch Türke ist und mit seinem Vater zusammen ausgebürgert werden muss? unentschlossen
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Aras
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Antwort #1 - 14.11.2017 um 19:18:12
 
Uneheliche Kinder werden in der Türkei zumindest nicht rechtlich schlechter gestellt. Das Kind wurde doch von ihm anerkannt oder etwa nicht?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Yanik2008
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Antwort #2 - 14.11.2017 um 19:29:41
 
Mein Mann steht in der Geburtsurkunde und wir haben eine Vaterschaftsanerkennung machen lassen da wir nicht verheiratet waren.
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Antwort #3 - 14.11.2017 um 19:52:29
 
Keine Ahnung ob die deutsche Vaterschaftsanerkennung auch im türkischen Rechtskreis wirksam ist. Aber die Registrierung und anschließende gemeinsame Ausbürgerung macht schon in gewisser Weise Sinn. Ich sag Mal... Im Zweifel muss dein Sohn auch in der Türkei zum Wehrdienst. Jetzt klaren Schnitt machen und dann hat dein Sohn in 9 Jahren kein Problem wegen einer unklaren Rechtslage. Unterschätze das Problem nicht... löse es jetzt und dann muss dein Sohn später nur die Ausbürgerungsurkunde vorlegen und nicht ständig Gefahr laufen doch als Türke festgestellt zu werden wenn er seine Verwandten in der Türkei besucht o.ä.
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Antwort #4 - 15.11.2017 um 06:17:06
 
Vielen Dank für die Antwort. Dann werden wir das jetzt mal angehen damit wir das schnell und reibungslos hinter uns bringen. Smiley
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Yanik2008
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Antwort #5 - 15.11.2017 um 17:50:05
 
Nun haben wir das nächste Problem, unser Sohn ist geboren worden bevor wir geheiratet haben und hat daher meinen deutschen Nachnamen, das türkische Konsulat möchte jetzt das wir eine Namensänderung bei dem Kind durchführen für die Ausbürgerung was ich natürlich nicht möchte, er trägt seit 9 Jahren den Namen und kann plötzlich nicht anders heißen. Mein Mann hat nach der Heirat meinem Namen mit angenommen, sprich er hat einen doppelnamen der nur nach deutschem Recht gültig ist. Was können wir jetzt machen?
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Antwort #6 - 15.11.2017 um 18:00:14
 
Ich hab mir heute deine alten Beiträge alle durchgelesen.

Offen gesagt verstehe ich euer Problem nicht. Im türkischen Reisepass vom Vater steht doch ein türkischer Nachname und kein Doppelname. Das Kind kriegt nach türkischem Recht wohl den türkischen Familiennamen des Vaters. Also soll das Kind im türkischen Register eben seinen jetzigen Vornamen und den türkischen Familiennamen führen.

Also ganz normaler Fall von hinkender Namensführung.

Also ich frage mich, ob die türkische Botschaft tatsächlich eine "Namensänderung" von euch verlangt oder nicht vielmehr eine Registrierung mit türkischem Namen. Dein Mann soll also im Grunde eine Vaterschaftsanerkennung machen. Wie euer Sohn in Deutschland heißt, kann denen doch egal sein.
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Antwort #7 - 15.11.2017 um 18:10:01
 
Die möchten von uns das wir zum Standesamt gehen und eine Namensänderung durchführen lassen und danach eine internationale Geburtsurkunde mit dem geänderten Namen einreichen damit der kleine ins türkische Register eingetragen werden kann und dann kann er erst mit ausgebürgert werden. weinend
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Antwort #8 - 15.11.2017 um 18:33:43
 
Naja klingt komisch. Wenn es so sein sollte, dann gibts nur vier Wege:

1. Ihr macht was die Botschaft sagt und ändern den Namen des Kindes
2. Dein Mann macht die Ausbürgerung, wenn das Kind nicht mehr von ihm abhängt, also wenn das Kind 18 Jahre alt ist
3. Ihr macht formal eine Vaterschaftsanerkennung und er gibt an, dass das Kind den türkischen Familiennamen trägt. Und dann ggf. klagen.
4. Schauen ob man für das Kind eine Abstammungsfeststellungsklage in der Türkei einreichen kann. Dann muss ja dass Ergebnis sein, dass das Kind vom Ehemann ist.

Man muss aber auch das türkische Recht verstehen: Das Kind soll davor geschützt werden, dass es sozial geächtet wird, wenn es den Namen seiner Mutter trägt, was ein eindeutiger Hinweis auf Unehelichkeit ist.
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Antwort #9 - 15.11.2017 um 21:00:16
 
Die Sachlage verstehe ich nicht ganz. Der Sohn ist doch schon deutscher Staatsbürger.
Warum sollte er dann noch aus der Türkei ausgebürgert werden wollen.

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Antwort #10 - 16.11.2017 um 03:39:11
 
Für die Türkei muss man neben sich selber auch die Kinder ausbürgern.
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Antwort #11 - 16.11.2017 um 11:09:09
 
Geht das überhaupt ohne Zustimmung des deutschen Familiengerichtes.
Der Sohn ist deutscher Staatsbürger und Minderjährig.
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Antwort #12 - 16.11.2017 um 12:06:36
 
wenn das kind doch im türkischen personenstandsregister nicht erfasst ist, wie kommt denn dann die forderung des konsulates überhaupt zustande?
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Antwort #13 - 16.11.2017 um 12:08:47
 
Yanik2008 schrieb am 14.11.2017 um 18:55:34:
Mein Mann ist Türkischer Staatsbürger ich bin Deutsch, wir haben einen Sohn der nächste Woche 9 Jahre wird und sind seit 8,5 Jahren verheiratet. Mein Mann hat letzte Woche die Zusicherung der Einbürgerung bekommen und war heute beim türkischen Konsulat um die Ausbürgerung in die wege zu leiten. Unseren Sohn haben wir nie im türkischen Konsulat regristrieren lassen und jetzt wollen die das wir ihn registrieren lassen und das er dann mit meinem Mann zusammen ausgebürgert wird. Ich kann das so leider nicht glauben und würde gerne wissen ob das stimmt.

Das Kind hat mMn die TR-Staatsangehörigkeit von Gesetzes wegen von Geburt an und zwar auch ohne Registrierung bei den TR-Behörden gem. Art. 7 TR-StAG
TR-STA Gesetz 2009 (Art. 6+7 Abstammung)      www.tuerkei-recht.de/downloads/StAG_2009.pdf
TR-STA Gesetz 2009 engl.      www.ecoi.net/file_upload/1504_1252914796_citizenship-law.pdf
Zitat:
Art. 7 - (1)      Ein Kind, welches in oder außerhalb der Türkei als Kind eines türkischen Vaters oder einer türkischen Mutter in der Ehe geboren wird, ist türkischer Staatsangehöriger.
...
(3)       Ein Kind, welches als Kind eines Vaters türkischer Staatsangehörigkeit und einer ausländischen Mutter außerhalb der Ehe geboren wird, erwirbt die      türkische Staatsangehörigkeit durch die Erfüllung der materiellen und formellen Voraussetzungen zur Begründung der Abstammung

letztere ^^^ Voraussetzung ist die Vaterschaftsanerkennung
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« Zuletzt geändert: 16.11.2017 um 12:20:54 von HeFi »  
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Antwort #14 - 16.11.2017 um 19:40:05
 
Immer wieder darauf zu pochen, dass das Kind deutsch ist, bringt euch nix. Das Kind ist auch türkisch. Ob ihr wollt oder nicht.
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