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AE für 3 Jahre - wie? (Gelesen: 11.243 mal)
Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 15.11.2017 um 12:56:04
 
@ namaskaram:
Melde Deinen Partner einfach als Selbstzahler für den ersten Block der Sprachschule an, fertig. Dann zahlst Du halt ein paar Euro mehr, ab dem zweiten Block (a 100 Stunden) hast Du ja dann in ca. 4 Wochen die Verpflichtung zum Integrationskurs und kannst ab diesem Zeitpunkt den subventionierten Preis nutzen. Geht eh nur um Taschengeld bei den unterschiedlichen Beträgen und ist daher kaum der Rede wert.
Alternativ sprich die Sprachschule an, ob Du bereits zu sofort zum subventionierten Preis teilnehmen kannst wenn Du die Verpflichtung nachreichst für den restlichen Zeitraum. Ist aber natürlich regional unterschiedlich.
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Aras
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Antwort #16 - 15.11.2017 um 16:43:59
 
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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namaskaram
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Antwort #17 - 16.11.2017 um 09:18:58
 
@KaGe
Mein Mann hat mit einem Touristenvisum den A1 Kurs und Test gemacht und musste dann ausreisen und ist nun zwecks FzF wieder hier. A1 benötigte er für den Antrag zur Familienzusammenführung.

@Nonjo
Danke für deine Ideen. Das geht bei der Sprachschule, die wir uns ausgesucht haben, leider nicht Griesgrämig. Ohne die Bescheinigung kann er an dem Kurs nicht teilnehmen, auch nicht als Selbstzahler, weil die in andere Kurse kommen. Und dann haben wir wieder eine Warteliste, wenn er dann in den richtigen Kurs wechseln wollte.
Meine Idee war nun, ihn gleich im richtigen Kurs anzumelden, wenn wir denn sicher sein könnten, dass wir beim Termin in der Ausländerbehörde die Bescheinigung mitbekommen. Das hätte ich der Sprachschule dann so mitgeteilt. Ich rufe die gleich nochmal an. Sieht ja so aus als ob die Chancen für die Bescheinigung gut stünden.
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namaskaram
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Antwort #18 - 16.11.2017 um 10:16:24
 
@Aras

Danke.

Man kann also bei gleicher Gebühr für 1 oder 3 Jahre die Geltungsdauer nicht mehr erkennen.
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Aras
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Antwort #19 - 16.11.2017 um 10:24:44
 
Richtig.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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namaskaram
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Antwort #20 - 06.12.2017 um 13:59:36
 
Update: Wir haben nun den Antrag auf AE bezahlt (wir hatten ihn ja schriftlich eingereicht) und mein Mann hat ein Schreiben mitbekommen, dass er die Karte im Januar bekommt und sein Aufenthalt dann für 3 Jahre gültig ist. Der Teil hat also super geklappt. Vorbildlich auch, dass man mit einem Termin eigentlich keine Wartezeit hat (für den Termin allerdings schon).

Überrascht wurden wir dann von einem Sprachtest, den die Angestellte durchführte. Vielleicht acht oder neun Fragen hat sie meinem Mann gestellt und angekündigt, dass er keine AE bekäme, wenn er den Test nicht bestehen würde. Trotz bestandenem A1 Test vom Juli diesen Jahres. Ich habe hier gelesen, dass der A1 Test für ein Jahr gültig sei? Bzw. die Antworten überdurchschnittlich sein müssten, damit man A1 mündlich in der Ausländerbehörde nachweisen kann?

Die Verpflichtung zum Integrationskurs gibt es hier übrigens erst mit der Karte im Januar. Und dann erst kann er auf die Warteliste der Sprachschule.

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Saxonicus
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Antwort #21 - 06.12.2017 um 14:40:48
 
namaskaram schrieb am 15.11.2017 um 10:57:52:
Auf Wikipedia steht, dass die AE zwischen 100 und 110 Euro kostet. 

Die Festsetzung der Gebühren obliegt m.W. dem Innenministerium bzw. dem Gesetzgeber. Deshalb sollte man sich auch auf deren Webseiten kundig machen.

Wikipedia hat keine gesetzgeberische Kompetenz.
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namaskaram
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Antwort #22 - 06.12.2017 um 15:07:03
 
Hallo Saxonius, das mit den 100 bzw. 110 Euro hat sich ja mittlerweile geklärt. Ich habe bei diversen Ausländerämtern geguckt und unterschiedliche (vermutlich teils veraltete) Ergebnisse bekommen. Ist schon klar, dass Wikipedia oft nicht stimmt bzw. aktuell ist. Auf welchen offiziellen Seiten ich gucken kann habe ich bis zum Hinweis aus diesem Forum nicht gewusst.

Momentan wundere ich mich über den Sprachtest.
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Antwort #23 - 06.12.2017 um 21:40:06
 
namaskaram schrieb am 06.12.2017 um 15:07:03:
Momentan wundere ich mich über den Sprachtest. 


Völlig zu recht...

Gruß
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Antwort #24 - 07.12.2017 um 12:14:11
 
namaskaram schrieb am 06.12.2017 um 13:59:36:
Ich habe hier gelesen, dass der A1 Test für ein Jahr gültig sei

So kenne ich es auch.
Wenn das Zertifikat  A1 (Goethe-online oder direkt??) der ABH vorgelegt wurde --und-- ein kompetenter MA diesen Extra-Test gemacht hat, dürfte es ja keine unerwarteten Hürden geben.

Welchen Integrationskurs soll er dann ab 2018 noch machen?
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namaskaram
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Antwort #25 - 07.12.2017 um 13:06:15
 
Das A1 Zertifikat wurde in Deutschland bei einem anerkannten Institut gemacht und bei der ausländischen Vertretung bei Antrag auf FzF vorgelegt. Daraufhin durfte er dann ja nach Deutschland einreisen. AHB vor Ort wurde ja wohl ebenfalls an dem Vorgang beteiligt und hatte keine Zweifel am A1 Test.

Es klang danach, dass der Sprachtest hier nun so gemacht würde. Sie hätte auch keine spezielle Ausbildung dafür. Die Fragen waren wirklich einfach. Aber wenn mein Mann sie nicht zu ihrer Zufriedenheit hätte beantworten können, dann wäre es nichts mit der AE geworden! Es gab also keine Schwierigkeiten, weil mein Mann die Fragen ausreichend gut beantworten konnte. Aber was, wenn nicht? Wieder raus aus Deutschland?

Da mein Mann bisher nur A1 hat, gehe ich davon aus, dass er verpflichtet wird bis B1 weiter Sprachkurse zu machen sowie den Orientierungskurs: www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/TeilnahmeKosten/Aufent...
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Saxonicus
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Antwort #26 - 07.12.2017 um 14:40:59
 
namaskaram schrieb am 07.12.2017 um 13:06:15:
Es gab also keine Schwierigkeiten, weil mein Mann die Fragen ausreichend gut beantworten konnte.

Es passiert aber gelegentlich, dass trotz vorliegenden Sprachzertifikat, selbst die einfachsten Fragen nicht beantwortet werden können, weil man die gestellte Frage schlichtweg nicht versteht. Das lässt dann natürlich Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zertifikats aufkommen.
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Antwort #27 - 07.12.2017 um 14:58:26
 
namaskaram schrieb am 07.12.2017 um 13:06:15:
gehe ich davon aus, dass er verpflichtet wird bis B1 weiter Sprachkurse zu machen

Ich nicht.
Aber natürlich kann er welche machen.
Den sog. Orientierungskurs (Leben in Deutschland) kann er auch ganz ohne Kursbesuch (100 Std. in D leben  Zwinkernd
also nur mit der Prüfung absolvieren.
LiD könnt ihr zu Hause online üben--- auswendig lernen.
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Antwort #28 - 07.12.2017 um 16:20:55
 
Saxonicus schrieb am 07.12.2017 um 14:40:59:
Das lässt dann natürlich Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zertifikats aufkommen. 


Mit der Rechtsfolge: Keine Erteilung AE, weil ein Mitarbeiter der ABH subjektiv unzufrieden mit dem Ergebnis ist? Trotz frischen Zertifikats, ohne dass es Anhaltspunkte für eine betrügerische Erlangung gibt? Das will ich sehen...

namaskaram schrieb am 07.12.2017 um 13:06:15:
Da mein Mann bisher nur A1 hat, gehe ich davon aus, dass er verpflichtet wird bis B1 weiter Sprachkurse zu machen


Ich auch. Er wird zum Integrationskurs verpflichtet werden, der üblicherweise mit dem Zertifikat "B1" und der Prüfung zum Test "Leben in DEU" abschließt.

Gruß
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Antwort #29 - 07.12.2017 um 17:03:16
 
T.P.2013 schrieb am 07.12.2017 um 16:20:55:
Trotz frischen Zertifikats, ohne dass es Anhaltspunkte für eine betrügerische Erlangung gibt? Das will ich sehen...

Ich auch.

Allerdings vermag ich mir nicht vorzustellen, wie sich solche Anhaltspunkte überhaupt ergeben könnten, ohne dass man wenigstens stichprobenartig mal schaut, ob der Kandidat überhaupt in irgendeiner Weise reagiert, die A1 ähnlich sein könnte.

Daher vermute ich mal, dass genau das hier erfolgt ist und bin nicht bereit, ohne weitere Info anzunehmen, die Kollegin würde dort ungeachtet vorhandener Zertifikate flächendeckend eigene Sprachtests durchführen mit dem Ziel, AE-Erteilungen zu verhindern.
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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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