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AE für 3 Jahre - wie? (Gelesen: 11.249 mal)
namaskaram
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i4a rocks!


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14.11.2017 um 10:32:36
 
Wir hatten kurz nach der Einreise meines Mannes (FzF) einen Termin bei der Ausländerbehörde, um die AE zu beantragen. Leider bekamen wir nur eine Meldebescheinigung und den Hinweis, einen neuen Termin zu beantragen für die AE. Sofort versucht. Tagelang keine Antwort per Email und telefonisch niemand zu erreichen. Dann sind wir hingefahren und haben den Antrag auf AE schriftlich abgegeben. Leider haben wir nicht vermerkt, dass die AE für 3 Jahre sein soll. Nun haben wir für Dezember einen Termin bekommen und sollen 100 Euro mitbringen. Das heißt vermutlich, dass sie ihm nur ein Jahr geben wollen, die für 3 Jahre kostet ja mehr. Wie formuliere ich nun eine Antwort? Wir möchten unbedingt die 3 Jahre, die uns zustehen. Ich wäre für eine Hilfe sehr dankbar Smiley.

Bekommt man die Verpflichtung zum Integrationskurs direkt mit? Darauf hatte ich in meinem Anschreiben gebeten. Leider kann mein Mann sich ohne die Verpflichtung nicht bei einem Kurs anmelden ... Wir möchten nicht noch mehr Zeit verschwenden.

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reinhard
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Antwort #1 - 14.11.2017 um 11:38:25
 
Der Antragsteller kann das jederzeit formlos schriftlich beantragen. Ich würde dazu weder anrufen noch Mails verschicken oder hinfahren, sondern einfach tippen, drucken und 70 Cent investieren.

"Bei Ablehnung oder Teilablehnung bitte ich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid."
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KaGe
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Antwort #2 - 14.11.2017 um 11:39:45
 
Warum hat er die 3 Jahre nicht beantragt?
Ich bin zwar nicht betroffen, aber ich habe das hier im letzten Quartal mindestens 20x gelesen, dass es oft eben  nur 1 Jahr ist, vor allem, wenn man nicht explizit 3 Jahre beantragt.
Und daß die ABH den AT an den I-Kurs hängt.
Du bist doch schon lange hier im Forum.

Dein Mann ist etwa 1 Monat hier? Wo habt ihr Zeit verplempert?



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namaskaram
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Antwort #3 - 14.11.2017 um 15:37:41
 
@reinhard. Danke, so werden wir es machen!

@KaGe. Ich habe es schlichtweg in dem Stress vergessen, die 3 Jahre zu beantragen als wir den Antrag abgegeben hatten. Es wird ja im Antrag auch nicht danach gefragt. 

Allzu viel Zeit haben wir übrigens nicht verplempert. Wir hatten 4 Tage nach der Landung einen Termin bei der Behörde. Eigentlich für die AE ... Und 7 Tage nach der Landung haben wir die AE schriftlich beantragt. Und diese Idee hatte ich aus dem Forum.
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SvenX
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Antwort #4 - 14.11.2017 um 17:31:00
 
namaskaram schrieb am 14.11.2017 um 10:32:36:
Das heißt vermutlich, dass sie ihm nur ein Jahr geben wollen, die für 3 Jahre kostet ja mehr.


Seit 01.09.2017 beträgt die Gebühr für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr übrigens auch 100 Euro...
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KaGe
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Antwort #5 - 14.11.2017 um 18:24:37
 
Wenn ihr Mann jetzt nur 1 Jahr AE erhält, zahlt er 100,-
Nächstes Jahr für weitere 2 Jahre auch 100,-

Er will aber jetzt für 3 Jahre und nur 1x zahlen,


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erne
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Antwort #6 - 14.11.2017 um 19:55:26
 
KaGe schrieb am 14.11.2017 um 18:24:37:
Er will aber jetzt für 3 Jahre und nur 1x zahlen,

"betriebsblind"?

Ich lese den Hinweis von SvenX, dass augrund der 100€ eben nicht darauf geschlossen werden kann, dass namaskaram schrieb am 14.11.2017 um 10:32:36:
... sie ihm nur ein Jahr geben wollen , die für 3 Jahre kostet ja mehr.


TS hat ja diesen Schluss gezogen, er ist aber - zumindest mit ihrer Begründung - nicht gerechtfertigt.



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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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namaskaram
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Antwort #7 - 14.11.2017 um 20:09:47
 
Ich danke euch schonmal für eure Hinweise. Mein Mann hat nun per Post 3 Jahre beantragt.

Ich hatte tatsächlich angenommen, dass die 100 Euro darauf hindeuten, dass er nur ein Jahr bekommen würde. Die genauen Kosten habe ich online für unsere Stadt nicht finden können.

Hoffen wir einfach mal, dass es sich nun mit der expliziten Beantragung der drei Jahre erledigt hat Smiley. Neben den geringeren Kosten hätte ich auch einfach gerne mal drei Jahre Ruhe mit Papierkram.

Weiß denn jemand, ob die Verpflichtung zum Integrationskurs normalerweise gleich mitgegeben wird?
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KaGe
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Antwort #8 - 14.11.2017 um 20:39:02
 
erne schrieb am 14.11.2017 um 19:55:26:
"betriebsblind"?

Nein, wieso?
Ich lese hier ganz häufig, dass die ABH erst mit Vorlage A1-Zertifikat die 3 Jahre AT geben.


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blubb


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Antwort #9 - 14.11.2017 um 21:59:35
 
@ KaGe,

darum ging es aber nicht. Der TE hat eine Vermutung mit Begründung aufgestellt (Höhe Kosten von X, daher Folgerung Y). SvenX hat die entsprechende Vermutung als obsolet bezeichnet, erne hat Dich völlig korrekt auf den Hintergrund der Vermutung hingewiesen.

namaskaram schrieb am 14.11.2017 um 10:32:36:
und sollen 100 Euro mitbringen. Das heißt vermutlich, dass sie ihm nur ein Jahr geben wollen, die für 3 Jahre kostet ja mehr. 


Unterstreichung durch mich.

Davon mal abgesehen: Der Ehepartner des TE hat bereits A1, wie man älteren Beiträgen entnehmen kann (so wie die meisten 28er, da ja bekanntermaßen Zuzugsvoraussetzung...). Und falls nicht A1, sondern I-Kurs gemeint sein sollte: Nur weil man es hier in einem Forum, in dem überwiegend Problemfälle thematisiert werden, liest, bedeutet es nicht, dass ein solches Verfahren regelmäßig zur Anwendung käme oder mit dieser Begründung rechtlich haltbar wäre. Völlig unabhängig davon, ob jew. landesrechtlich einschlägige Verfahrensweisen oder -vorschriften, abweichend von der AVwV z. AufenthG, bestehen (wie wohl in HH) oder nicht...

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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #10 - 15.11.2017 um 09:05:09
 
ok.
danke
das verstehe ich.
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Saxonicus
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Antwort #11 - 15.11.2017 um 10:44:24
 
namaskaram schrieb am 14.11.2017 um 20:09:47:
Die genauen Kosten habe ich online für unsere Stadt nicht finden können. 

Hier:
http://www.stuttgart.de/img/mdb/item/439771/68386.pdf

Normalerweise sind die Kosten bundeseinheitlich festgesetzt.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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namaskaram
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Antwort #12 - 15.11.2017 um 10:57:52
 
Auf Wikipedia steht, dass die AE zwischen 100 und 110 Euro kostet. Und ich habe auch verschiedene Städte angeguckt und auch welche gefunden, in denen die für 1 Jahr 100 Euro kostet und die für 3 Jahre 110 Euro. Entweder die Webseiten sind nicht aktuell oder die Preise unterscheiden sich leicht.
In einigen Städten kann (konnte?) man Rückschlüsse ziehen, ob man 1 oder 3 Jahre bekommt, in andern nicht. So jedenfalls die Ergebnisse meiner Recherchen.

Ob ich grundlos in Stress verfallen bin finde ich dann an Nikolaus heraus.
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reinhard
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Antwort #13 - 15.11.2017 um 12:12:03
 
Normalerweise sollte die Ausländerbehörde die Verpflichtung zum I-Kurs (falls geplant, sonst die Berechtigung) gleich mit geben.
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Antwort #14 - 15.11.2017 um 12:20:51
 
@TS
Hat dein Mann seinen Nachweis zu A1 schon mit abgegeben bei der schriftlichen Antragstellung?
Hat er ein Zertifikat (und auch den LiD-Test (Leben in D)?

Mein Mann hat einen zweimonatigen Intensiv-Kurs gemacht und das war ziemlich heftig.
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