Hallo liebes Forum!
Ausgangslage: ein Ukrainer (Nennen wir ihn Max) mit einem bereits vorhandenen Bachelor-Abschluss hat sich bei einer deutschen Universität beworben und mich gefragt, wie die weiteren Schritte aussehen.
Ich habe über die Suchfunktion hier im Forum einiges gefunden, möchte aber anfragen, ob die Infos noch aktuell sind.
Stimmen die folgenden Punkte immer noch?
1. Falls Max eine positive Antwort von der Uni bekommt, muss er sich bei einem Sprachkurs oder ggf. bei einem Studienkolleg anmelden. Das geht theoretisch auch bei einer kurzen Anreise als Tourist. Gleichzeitig stellt er aber bei der Deutschen Botschaft in der Ukraine einen Antrag auf
AE zum Zwecke des Studiums/Sprachkursbesuches.
2. Zum Antrag gehört eine
VE einer in Deutschland lebenden Person oder der Nachweis eines Sperrkontos mit entsprechendem Guthaben (ca. 10.000€ im Jahr)
3. Während des Sprachkurses und des gesamten Studiums darf Max im ersten Jahr gar nicht arbeiten. Ab dem zweiten Jahr bekommt er eine Arbeitserlaubnis für 90 volle Arbeitstage pro Jahr.
4. Der Blick in die Zukunft: Nach einem erfolgreichen Abschluss des Studiums bekommt Max eine Stelle, die zu seiner Qualifikation passt und eine
AE mit Arbeitserlaubnis.
5. Möchte sich Max in Deutschland niederlassen, so kann er nach 5 Jahren des Aufenthalts eine
NE oder Daueraufenthalt-EG beantragen, sofern er 60 Rentenversicherungsbeiträge bis dahin nachweisen kann.
Die Zeiten des Studiums und des Sprachkursbesuches werden aber nur zur Hälfte auf die 5 Jahre des benötigten Gesamtaufenthaltes angerechnet.
6. Eine Einbürgerung wäre nach 8 Jahren Gesamtaufenthaltes möglich, wenn Max zu dem Zeitpunkt genug verdient um seinen Lebensunterhalt zu gewährleisten.
Ist das noch aktuell?
Ich bitte um Verzeihung für die lange Frage, aber es ist nicht einfach sich kurz zu fassen, wenn jemand gerade dabei ist die nächsten 10-20 Jahre seines Lebens zu planen...
Eine letzte Frage am Rande: wie lange darf man einen Sprachkurs vor der Uni besuchen, falls es nicht auf Anhieb mit der Sprache klappt?