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Zutritt zum Konsuluat (Gelesen: 3.897 mal)
ryka
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12.11.2017 um 18:15:08
 
Guten Abend,

welche Voraussetzungen muss ein deutscher Bürger im Ausland haben um ein Konsulat aufsuchen zu können?

Soviel ich weiß, sind Behörden verpflichtet innerhalb von 3 Monaten schriftlich auf Anträge zu reagieren. Gilt das auch für Konsulate? Vor 3 Jahren wurde ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt. Danach wurde ein Termin gesetzt, der wegen Krankheit des Sachbearbeiters verschoben wurde. Bei diesem Termin erfuhr die Frau, dass sie den A1 Deutschkurs wiederholen muss, weil die Prüfung abgelaufen sei. Schließlich gilt ein Deutschkurs nur 3 Monate. Also wurde er wiederholt. Beim nächsten Termin erfuhr die Frau, dass der Ehemann bei der Türkischen Botschaft eine Bestätigung der Einreisestempel holen muss und ans Konsulat schicken soll. Die Bestätigung wurde per Einschreiben ans Konsulat geschickt und ist angeblich nicht vorhanden.

Vor ein paar Tagen ein erneuter Besuch im Konsulat. Nun soll er von der Bundespolizei eine Bestätigung einholen, die seine Ausreisen nachweisen. Diese Anweisung wollte das Konsulat nicht schriftlich abgeben. Aber es gab einen neuen Termin im Konsulat:1.Februar 2018.

Dieser Termin lässt vermuten, dass die 3 Monat Grenze eingehalten werden sollen. 

Wäre es nicht sinnvoller die Bundesrepublik zu verklagen?

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Saxonicus
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Antwort #1 - 12.11.2017 um 18:49:05
 
ryka schrieb am 12.11.2017 um 18:15:08:
Beim nächsten Termin erfuhr die Frau, dass der Ehemann bei der Türkischen Botschaft eine Bestätigung der Einreisestempel holen muss und ans Konsulat schicken soll. Die Bestätigung wurde per Einschreiben ans Konsulat geschickt und ist angeblich nicht vorhanden.Vor ein paar Tagen ein erneuter Besuch im Konsulat. Nun soll er von der Bundespolizei eine Bestätigung einholen, die seine Ausreisen nachweisen. 

Ziemlich wirr und (zumindest für mich) nicht verständlich..
Um welches Konsulat in welchen Land handelt es sich ?
Was hat die türkische Botschaft mit Ein- oder Ausreisen zu tun ?
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erne
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Antwort #2 - 12.11.2017 um 19:37:25
 
ryka schrieb am 12.11.2017 um 18:15:08:
welche Voraussetzungen muss ein deutscher Bürger im Ausland haben um ein Konsulat aufsuchen zu können?


keine, selbstverständlich darf er ins Konsulat.
Allerdings nicht zwingend in die Visaabteilung, da er ja kein Visum braucht und daher da nichts zu suchen hat.

ryka schrieb am 12.11.2017 um 18:15:08:
Schließlich gilt ein Deutschkurs nur 3 Monate

das ist falsch


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Antwort #3 - 12.11.2017 um 21:08:51
 
ryka schrieb am 12.11.2017 um 18:15:08:
Soviel ich weiß, sind Behörden verpflichtet innerhalb von 3 Monaten schriftlich auf Anträge zu reagieren.

Das stimmt so übrigens auch nicht.
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ryka
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Antwort #4 - 13.11.2017 um 08:12:20
 
Saxonicus schrieb am 12.11.2017 um 18:49:05:
Um welches Konsulat in welchen Land handelt es sich ?Was hat die türkische Botschaft mit Ein- oder Ausreisen zu tun ? 


Izmir/Türkei. Warum die türkische Botschaft eingeschaltet werden soll war und ist auch uns nicht klar.

Jetzt soll es die Bundespolizei sein. Der Sachbearbeiter gab seinen Namen, Dienstnummer bekannt und meinte, das Konsulat soll sich an ihn wenden. Das Konsulat wird diese Infos über das Auswärtige Amt erhalten, da die Direktpost ja nicht ankommt. Zumindest ist das die Auskunft des Konsulats.
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ryka
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Antwort #5 - 13.11.2017 um 08:25:22
 
erne schrieb am 12.11.2017 um 19:37:25:
keine, selbstverständlich darf er ins Konsulat.
Allerdings nicht zwingend in die Visaabteilung, da er ja kein Visum braucht und daher da nichts zu suchen hat.

das ist falsch





Aber genau das war die Information des Konsulats. Es gäbe keinen weiteren Termin bis der A1 Kurs nicht wiederholt wird. Ehrlich gesagt, mir kommt das jetzt Schikane vor.

Der Mann ist deutscher Staatsbürger, seit 3 Jahren verheiratet, arbeitet, kann für den Unterhalt seiner Frau selbst aufkommen, benötigt keine Unterstützung des Staates. Mittlerweile konnten mehrere Flüchtlinge, die von uns betreut werden, ihre Familien auf Grund von FZF empfangen, der deutsche Staatsbürger wartet.
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Antwort #6 - 13.11.2017 um 08:40:16
 
Beim FZF zum Flüchtling, sofern die Familienangehörigen innerhalb von 3 Monaten fristwahrend den Antrag auf FZF stellen, ist auch kein A1 nötig.

Und hat die Frau A1 nachgeholt?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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ryka
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Antwort #7 - 13.11.2017 um 08:57:42
 
Aras schrieb am 13.11.2017 um 08:40:16:
Beim FZF zum Flüchtling, sofern die Familienangehörigen innerhalb von 3 Monaten fristwahrend den Antrag auf FZF stellen, ist auch kein A1 nötig.

Und hat die Frau A1 nachgeholt?


Die Frau hatte schon beim ersten Termin A1 bestanden. Lt. Konsulat verfällt der aber nach 3 Monaten, wenn kein Termin wahrgenommen wird oder werden kann.
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Antwort #8 - 13.11.2017 um 09:23:43
 
Dem A1 Zertifikat wird erstmal 1 Jahr ohne Nachfragen geglaubt. Woher die 3 Monatsregel kommt ist nicht nachvollziehbar. Aber jetzt läuft ja das Verfahren schon drei Jahre. Also liegt ein A1 Zertifikat vor, das jünger als 1 Jahr ist, vor?
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Antwort #9 - 13.11.2017 um 16:31:22
 
Aras, das bedeutet, wenn das Konsulat die Termine immer wieder hinausschiebt, dann müssen die Prüfungen immer wieder wiederholt werden?

Wenn das so weiter geht, wird der junge Mann seinen Job aufgeben, Hartz 4 beantragen um die Freizeit zu haben seine Frau monatlich zu besuchen und für Nachwuchs zu sorgen.
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Antwort #10 - 13.11.2017 um 17:10:19
 
Soweit ich das jetzt verstanden habe:
ryka schrieb am 12.11.2017 um 18:15:08:
Vor 3 Jahren wurde ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt. 

ryka schrieb am 13.11.2017 um 08:57:42:
Die Frau hatte schon beim ersten Termin A1 bestanden.

ryka schrieb am 13.11.2017 um 08:25:22:
Der Mann ist deutscher Staatsbürger, seit 3 Jahren verheiratet, arbeitet, kann für den Unterhalt seiner Frau selbst aufkommen, benötigt keine Unterstützung des Staates

Dann verstehe ich ehrlich gesagt den deutschen Ehemann nicht, da hätte ich es doch schon längst mit einer Klage versucht. Warum lässt er sich das drei Jahre lang gefallen ?

Da muss doch noch etwas anderes im Busch sein, wenn eine simple FZF zu einem deutschen Staatsbürger soviel Zeit in Anspruch nimmt.
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Antwort #11 - 13.11.2017 um 21:12:07
 
ryka schrieb am 13.11.2017 um 08:25:22:
Der Mann ist deutscher Staatsbürger, seit 3 Jahren verheiratet, .... der deutsche Staatsbürger wartet. 

nein, der "deutsche Staatsbürger" braucht kein Visum und kann einfach so nach D einreisen.
Wer wartet, ist seine Frau! Derjenige, der die Anträge stellt (stellen muss), ist seine Frau. Und seine Fau muss die Voraussetzungen erfülen, nicht der deutsche Staatsbürger.

ryka schrieb am 13.11.2017 um 08:25:22:
Ehrlich gesagt, mir kommt das jetzt Schikane vor. 

wenn das, was du schreibst, wahr ist, dann ist das Schikane (oder Unfähigkeit/Unwissen, die ich nicht glaube).

Zwei Möglichkeiten:
man lässt sich weiter schikanieren oder man geht dagegeb vor,
Und in Deutschland kann man das.

Sie hätte den Visumantrag und das A1 Zertifikat abgeben sollen und nach 3-4-5 Monaten Untätigkeit (keine Bearbteiung) nachfragen und klagen.


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