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Einbürgerung des Ehemannes von deutscher Staatsangehöriger (Gelesen: 2.878 mal)
Themen Beschreibung: Dauer und Voraussetzungen
Mrs-Syria
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12.11.2017 um 13:58:42
 
Hallo zusammen,
Mein Mann und ich sind nächstes Jahr Mai drei Jahre verheiratet. Seit über 2 Jahren lebt er in Drutschland. Er spricht gut Deutsch und macht eine Ausbildung. Ich beziehe noch ALG1 was sich hoffentlich bald ändert. Wenn ich arbeite verdiene ich gut. Können wir die Einbürgerung beantragen oder erfüllen wir dir Voraussetzungen nicht? Wie wären die denn? Wir wohnen in Hamburg. Ich danke euch für Infos.  LG
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Antwort #1 - 12.11.2017 um 14:03:29
 
Hat er den Integrationskurs bestanden mit den beiden Teilen "Leben in Deutschland" und Deutsch b1" ?
Wenn dann euer LU perspektivisch gesichert ist, du also wieder arbeitest und genug verdienst, sollte es möglich sein!
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KaGe
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Antwort #2 - 12.11.2017 um 14:13:31
 
Mrs-Syria schrieb am 12.11.2017 um 13:58:42:
Mein Mann und ich sind nächstes Jahr Mai drei Jahre verheiratet. 

Eheschliessung nach deutschem Recht?
Und mit wem bist du verlobt?----Guck bitte in dein Profil.
Zwinkernd

Habt ihr das Problem gelöst bekommen?
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1448315568;start=3;action=th...

Du hast wirklich seit 1.11. 2015 ALG1? Schon 24 Monate?
Länger geht wohl nicht.

Ihr könnt euch bei der EBH zunächst beraten lassen. Dazu gibts Infos , was ihr in eurem Fall braucht.
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Mrs-Syria
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Antwort #3 - 12.11.2017 um 21:27:35
 
Hallo, habe das Profil aktualisiert.
Wir sind seit Mai 2015 verheiratet. Wir haben in Istanbul geheiratet. Die Ehe ist nach deutschem Recht anerkannt , da ich deutsche bin und wir hier leben. B1 hat mein Mann erfolgreich absolviert. Den Oroentierungskurs muss er nicht mehr machen da er mit einer Deutschen verheiratet ist und wir nur Deutsch sprechen, deutsches Fernsehen gucken, deutsche Freunde und Familie.
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Mrs-Syria
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Antwort #4 - 12.11.2017 um 21:29:26
 
Hallo, habe das Profil aktualisiert.
Wir sind seit Mai 2015 verheiratet. Wir haben in Istanbul geheiratet. Die Ehe ist nach deutschem Recht anerkannt , da ich deutsche bin und wir hier leben. B1 hat mein Mann erfolgreich absolviert. Den Oroentierungskurs muss er nicht mehr machen da er mit einer Deutschen verheiratet ist und wir nur Deutsch sprechen, deutsches Fernsehen gucken, deutsche Freunde und Familie. Zurzeit beziehe ich Krankengeld. Danach entweder wieder ein Gehalt oder ALG1.
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Antwort #5 - 12.11.2017 um 22:37:08
 
Mrs-Syria schrieb am 12.11.2017 um 21:29:26:
Den Oroentierungskurs muss er nicht mehr machen da er mit einer Deutschen verheiratet ist und wir nur Deutsch sprechen, deutsches Fernsehen gucken, deutsche Freunde und Familie


Hallo,

trotzdem wird Dein Mann, sofern er keinen allgemeinen deutschen Schulabschluss erlangt hat, für die Einbürgerung "Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland", also den erfolgreich abgelegten Test ("Leben in Deutschland"/"Einbürgerungstest") nachweisen müssen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #6 - 13.11.2017 um 08:48:13
 
Mrs-Syria schrieb am 12.11.2017 um 21:29:26:
. Den Oroentierungskurs muss er nicht mehr machen da er mit einer Deutschen verheiratet ist und wir nur Deutsch sprechen, deutsches Fernsehen gucken, deutsche Freunde und Familie.


Ein richtiger Couch-Potato? (Potato wie Kartoffel  Laut lachend)

Also wenn er von der Ausländerbehörde zum Integrationskurs verpflichtet wurde, dann ist er auch zum Orientierungskurs verpflichtet worden. Der Gedanke dahinter ist, dass eine Integration per Unterricht durch fachlich geschultes Personal erfolgen soll und nicht durch "Frauentausch", "Gute Zeiten Schlechte Zeiten" oder "Deutschland sucht den Superstar". Der einzige Grund warum man vom Integrationskurs befreit werden soll, und trotzdem die Integration als gewährleistet gesehen wird ist die Berufstätigkeit des ausländischen Ehegatten. Dein Mann arbeitet aber offensichtlich nicht.

Aber zu deiner Frage:
Mrs-Syria schrieb am 12.11.2017 um 13:58:42:
Seit über 2 Jahren lebt er in Drutschland. Er spricht gut Deutsch und macht eine Ausbildung. Ich beziehe noch ALG1 was sich hoffentlich bald ändert


Laut Verwaltungsanweisung soll das Ermessen der Behörde bei der Regelanspruchseinbürgerung in der Form ausgeübt werden, dass der Aufenthalt in Deutschland  mind. 3 Jahre betragen soll und davon die Ehe 2 Jahre in Deutschland gelebt werden sein soll.

Also müsstet ihr warten, bis der Aufenthalt drei Jahre beträgt, bevor ihr einen erfolgreichen Antrag stellen könnt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #7 - 13.11.2017 um 10:35:37
 
Mrs-Syria schrieb am 12.11.2017 um 21:29:26:
B1 hat mein Mann erfolgreich absolviert


Aras schrieb am 13.11.2017 um 08:48:13:
Der Gedanke dahinter ist, dass eine Integration per Unterricht durch fachlich geschultes Personal erfolgen soll und nicht durch "Frauentausch", "Gute Zeiten Schlechte Zeiten" oder "Deutschland sucht den Superstar". Der einzige Grund warum man vom Integrationskurs befreit werden 


(keine Grundsatzdiskussion, die käme ins Userforum)
@Aras, Mann hat schon B1 absolviert, und ob die Kenntnisse vor Einreise, oder in einem I-Kurs hier nach Einreise gemacht wurden, wissen wir hier nicht, nur Spekulation. Evtl. ist er auch befreit wenn er B1-Kenntnisse schon vorher hatte (§44 1a)
Daher kann hier IMHO durchaus nur noch der TesT "Leben in Deutschland" nötig sein. Und ob der als Kurs gemacht werden muss, sprich körperlich in seinem Fall ist auch nicht sicher, ggf. ist eine Teilnahme der EBH auch egal, und Vorlage des Testergebnisses reicht.

Grundsätzlich ist der Konsum deutschsprachiger Medien sicher hilfreich und am Anfang "einfaches" Programm wie RTLII in Ordnung, daher leichter Widerspruch. Man sollte aber nach kurzer Phase nicht bei den o.g. Trash-Tv-Sendungen hängenbleiben sondern andere Sachen schauen. Besonders "Anstalt" / "Extra3"/Heute-Show" und ähnliches kenne ich als sehr hilfreich! Man lernt wesentliche Inhalte des "Leben in Deutschland", ordentliches Hochdeutsch und gleichzeitig den ja sehr eigenen "Deutschen Humor" (der ja existiert!!). Übrigens werden teilweise in allen o.g. Programmen auch Dialekte mitunter mit Untertiteln versehen  Laut lachend


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Antwort #8 - 13.11.2017 um 10:44:42
 
Seoman305 schrieb am 13.11.2017 um 10:35:37:
Und ob der als Kurs gemacht werden muss, sprich körperlich in seinem Fall ist auch nicht sicher, ggf. ist eine Teilnahme der EBH auch egal, und Vorlage des Testergebnisses reicht.


Ich weiß ja nicht, ob das überall so ist, aber mein Ex-Mann musste den Kurs absolvieren um die Prüfung machen zu dürfen. Das ging an unserer VHS nur im Paket.
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blubb


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Antwort #9 - 13.11.2017 um 11:39:01
 
Das ist ganz sicher nicht überall so und wäre wohl auch nicht rechtlich haltbar durchzusetzen.
Man muss die Kenntnisse nachweisen, nicht die Kursteilnahme.
Ein Blick in das StAG, §10 Abs. 5 erleichtert die Rechtsfindung, Einbürgerungsbewerber nach §9 StAG werden nicht schlechter gestellt sein.

Gruß
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Antwort #10 - 13.11.2017 um 16:39:13
 
@Aras
Das ist deine bisher mieseste *Glanz*leistung in der Bewertung unbekannter Personen.
Hättest du mir als TS sowas geschrieben, hätte ich längst den Meldebutton betätigt.

Niemand muß sich hier als Couch-Potato bezeichnen lassen.
Auch nicht als jemand, der durch Frauentausch besseres Deutsch erlernen kann.
Und schon gar nicht mit der Unterstellung, er könne durch (S)Leichtes von RTL2 gut deutsch lernen.

Was hast du denn geraucht?

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Antwort #11 - 13.11.2017 um 17:50:36
 
KaGe schrieb am 13.11.2017 um 16:39:13:
@Aras
Das ist deine bisher mieseste *Glanz*leistung in der Bewertung unbekannter Personen.

Nö, da gab es schon deutlich Schlimmeres. Ist aber glücklicherweise schon lange her.

Abgesehen davon, dass Aras auch schon bessere Scherze gemacht / seine Ironie feiner war, ist die Grundaussage seines betreffenden Absatzes nun jedoch wohl von Dir nicht verstanden worden.

War Deine Rückfrage - der Vorwurf BTM-"Genusses" - nun besser?
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