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Visumantrag Ausländerbehörde (Gelesen: 5.627 mal)
d3rish
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10.11.2017 um 13:06:42
 
Guten Tag,

Haben soeben ein Brief von der Ausländerbehörde bekommen, da mein Einkommen knapp ist und ich mehrere Ratenzahlungen habe würde ich gerne wissen was sie meinen mi dem Punkt: Nachweis über evtl. zu zahlende Unterhaltsleistungen bzw. sonsitge Zahlungsverpflichtungen (siehe foto) ? Muss ich zum Beispiel mein Strom nachweisen? Oder die Raten die ich zahle? Mit Kontoauszug ? Das Konto ist auf minus. Das wäre nicht so gut. Griesgrämig

Mit freundlichen Grüßen
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Antwort #1 - 10.11.2017 um 13:22:06
 
Unterhaltszahlungen sind Unterhaltszahlungen. Zahlst Du Unterhalt? Für ein Kind, ein Elternteil, den Ex-Ehepartner?

Sonstige Zahlungsverpflichtungen: Wenn Du einen Kredit abbezahlst oder ein Auto oder eine Küche auf Raten gekauft hast. Oder wenn Du Schulden abbezahlst.
Stromabschläge, Gasabschläge, monatliche Telefonrechnung usw. sind damit nicht gemeint.
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Antwort #2 - 10.11.2017 um 13:28:04
 
lottchen schrieb am 10.11.2017 um 13:22:06:
Unterhaltszahlungen sind Unterhaltszahlungen. Zahlst Du Unterhalt? Für ein Kind, ein Elternteil, den Ex-Ehepartner?

Sonstige Zahlungsverpflichtungen: Wenn Du einen Kredit abbezahlst oder ein Auto oder eine Küche auf Raten gekauft hast. Oder wenn Du Schulden abbezahlst.
Stromabschläge, Gasabschläge, monatliche Telefonrechnung usw. sind damit nicht gemeint.


Also ich habe 4 finanzierungen media markt real usw. Tv und möbel usw. Strom und halt normale nebenkosten die im Mirtvertrag vermerkt sind aber Strom ist nicht mit drin im Mietvertrag. Muss ich fûr strom dann kontoauszug zeigen? Und die restlichen Raten? Griesgrämig mein Kontoauszug bin ich auf minus weil ich dispo habe bis 750 euro minus
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Antwort #3 - 10.11.2017 um 13:35:31
 
lottchen schrieb am 10.11.2017 um 13:22:06:
Unterhaltszahlungen sind Unterhaltszahlungen. Zahlst Du Unterhalt? Für ein Kind, ein Elternteil, den Ex-Ehepartner?

Sonstige Zahlungsverpflichtungen: Wenn Du einen Kredit abbezahlst oder ein Auto oder eine Küche auf Raten gekauft hast. Oder wenn Du Schulden abbezahlst.
Stromabschläge, Gasabschläge, monatliche Telefonrechnung usw. sind damit nicht gemeint.


Ich zahle ja schulden ab also finanzierungen sind soch auch schulden oder? Und Ich habe eine Kreditkarte auf die man bis 1500 minus gehen darf. Habe 500 davon benutzt das wird auch per Rate von meiner normalen Bankverbindung abbezahlt monatlich. Griesgrämig muss ich jetzt alles anzeigen?
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Antwort #4 - 10.11.2017 um 13:47:55
 
Ich verstehe nicht so ganz, worum es überhaupt geht.
Als Deutscher brauchst Du doch kein Visum für Deutschland und dann wäre auch die Ausländerbehörde der falsche Ansprechpartner.
Visa beantragt und bekommt man dort nicht, sondern nur im Ausland beim Konsulat.
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Antwort #5 - 10.11.2017 um 13:49:23
 
Also ich habe eine Kreditkarte das ich bis 1500 Euro überziehen darf. Davon habe ich 500 benutzt, das wird jetzt per Rate monatlich von meinem eigentlichen Konto abgebucht.
Ein Dispo bei meinem eigentlichen Konto was auf minus 750 gehen darf und ist.
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Was muss ich der Ausländerbehörde zeigen und in welcher form?
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Antwort #6 - 10.11.2017 um 13:53:13
 
Saxonicus schrieb am 10.11.2017 um 13:47:55:
Ich verstehe nicht so ganz, worum es überhaupt geht.
Als Deutscher brauchst Du doch kein Visum für Deutschland und dann wäre auch die Ausländerbehörde der falsche Ansprechpartner.
Visa beantragt und bekommt man dort nicht, sondern nur im Ausland beim Konsulat.


Vielleicht hab ich die Überschrift falsch angegeben. Es ist soweit alles durch, muss nur noch Unterlagen beim Ausländeramt abgeben, sie verlangen von mir:

- Ihren gültigen Personalausweis
- sämtliche Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
- Arbeitsvertrag
- Wohnraumnachweis (Kopie des Mietvertrages)
- Nachweise über evtl. zu zahlende Unterhaltsleistungen bzw. sonstige Zahlungsverpflichtungen.

Dieses sonstige Zahlungsverpflichtungen ist meine Sorge da ich viel zu zahlen habe, Raten etc. Was ich halt alles in welcher Form vorlegen muss? Weil dann bleibt uns  fur 2 personen nicht viel ueber zum Leben wenn die das sehen Griesgrämig
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Antwort #7 - 10.11.2017 um 14:16:51
 
d3rish schrieb am 10.11.2017 um 13:53:13:
Es ist soweit alles durch, muss nur noch Unterlagen beim Ausländeramt abgeben

Ja warum denn ?
Worum geht es denn überhaupt und was hast Du als Deutscher mit der Ausländerbehörde zu tun ?
Wozu brauchst Du einen Visumsantrag ?
Ich verstehe überhaupt nichts.
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Antwort #8 - 10.11.2017 um 14:27:35
 
Was ist "soweit durch"? Wer hat wo welchen Antrag gestellt? Geht es um den Nachzug eines ausländischen Ehepartners? Dann wäre Dein Einkommen, Deine Verpflichtungen, Deine Schulden völlig irrelevant, da Du Deutsche(r) bist. Oder soll ein ausländische Kind her ziehen?
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Antwort #9 - 10.11.2017 um 21:46:13
 
Saxonicus schrieb am 10.11.2017 um 14:16:51:
Ja warum denn ?
Worum geht es denn überhaupt und was hast Du als Deutscher mit der Ausländerbehörde zu tun ?
Wozu brauchst Du einen Visumsantrag ?
Ich verstehe überhaupt nichts.


oh entschuldigung hatte vorher andere Beiträge geteilt
und im Sinne das jeder weiss worum es geht sorryyyy. Durchgedreht

Also Visumantrag für Ehegattennachzug  Laut lachend
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Antwort #10 - 10.11.2017 um 21:49:00
 
lottchen schrieb am 10.11.2017 um 14:27:35:
Was ist "soweit durch"? Wer hat wo welchen Antrag gestellt? Geht es um den Nachzug eines ausländischen Ehepartners? Dann wäre Dein Einkommen, Deine Verpflichtungen, Deine Schulden völlig irrelevant, da Du Deutsche(r) bist. Oder soll ein ausländische Kind her ziehen? 


ja Ehegattennahzug. ich weiss aber muss ich all das was ich geschrieben als sonstige Zahlungspflichten nachweisen? wozu wollen die soviel von mir obwohl ich deutsche bin Griesgrämig
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Antwort #11 - 10.11.2017 um 22:05:57
 
d3rish schrieb am 10.11.2017 um 21:46:13:
oh entschuldigung hatte vorher andere Beiträge geteilt und im Sinne das jeder weiss worum es geht sorryyyy.

Nicht jeder sucht sich Deine alten Beiträge heraus, um zu wissen worum es geht. Wenn Du einen neuen Themenstrang eröffnest, dann solltest Du schon erwähnen worum es geht oder Du schreibst einfach im begonnenen Thread weiter, dann weiß man gleich was Sache ist.

d3rish schrieb am 10.11.2017 um 21:46:13:
Also Visumantrag für Ehegattennachzug.

Für die Ausländerbehörde bzw. die FZF sind Deine Schulden, Kredite und anderen Zahlungsverpflichtungen uninteressant. Höchsten etwaige Unterhaltsverpflichtungen (z.B. für Kinder oder Ex-Ehefrau) könnten eine Rolle spielen.

Möglicherweise hat die ABH bei dem Brief übersehen, dass Du deutscher Staatsbürger bist. Bei Ausländern ist im Falle einer FZF nämlich die Sicherung des Lebensunterhalts unabdingbar und dementsprechend zu belegen.
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Antwort #12 - 10.11.2017 um 23:30:14
 
Saxonicus schrieb am 10.11.2017 um 22:05:57:
Nicht jeder sucht sich Deine alten Beiträge heraus, um zu wissen worum es geht. Wenn Du einen neuen Themenstrang eröffnest, dann solltest Du schon erwähnen worum es geht oder Du schreibst einfach im begonnenen Thread weiter, dann weiß man gleich was Sache ist.

Für die Ausländerbehörde bzw. die FZF sind Deine Schulden, Kredite und anderen Zahlungsverpflichtungen uninteressant. Höchsten etwaige Unterhaltsverpflichtungen (z.B. für Kinder oder Ex-Ehefrau) könnten eine Rolle spielen.

Möglicherweise hat die ABH bei dem Brief übersehen, dass Du deutscher Staatsbürger bist. Bei Ausländern ist im Falle einer FZF nämlich die Sicherung des Lebensunterhalts unabdingbar und dementsprechend zu belegen.


ja ja mit dem Therad hast du vollkommen recht, mein fehler. Tut mir Leid. Ist wahrscheinlich die Aufregung. Also da mit Sonsige Zahlungsverpflichtungen was Sie angekreuzt haben einfach nicht bringen? und was ist wenn Sie nachfragen und sagen ich soll es trotzdem bringen trotz das ich deutscher bin. Was davon müsste ich dann in welcher form bringen? Danke im Voraus nochmal für die Antwort.
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Antwort #13 - 10.11.2017 um 23:44:28
 
Du bist Deutscher! Du könntest HartzIV beziehen oder in Privatinsolvenz sein - das interessiert nicht! Dein Ehepartner darf trotzdem herkommen. Die ABH darf die Vorlage dieser Unterlagn gar nicht verlangen! Maximal Vorlage des Mietvertrages (als Nachweis dass keine Obdachlosigkeit droht, aber selbst da scheiden sich schon die Geister).
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Antwort #14 - 11.11.2017 um 00:01:33
 
lottchen schrieb am 10.11.2017 um 23:44:28:
Du bist Deutscher! Du könntest HartzIV beziehen oder in Privatinsolvenz sein - das interessiert nicht! Dein Ehepartner darf trotzdem herkommen. Die ABH darf die Vorlage dieser Unterlagn gar nicht verlangen! Maximal Vorlage des Mietvertrages (als Nachweis dass keine Obdachlosigkeit droht, aber selbst da scheiden sich schon die Geister).


Ok danke, dennoch verlangen Sie diese Griesgrämig naja mal schaun was dabei rauskommt.
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