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Muss Geburtsurkunde tatsächlich aktuell sein? (Gelesen: 1.176 mal)
origamito2
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Russland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Muss Geburtsurkunde tatsächlich aktuell sein?
07.11.2017 um 14:19:03
 
Hallo liebes Forum,

nachdem ich alle Unterlagen für den Einbürgerungsantrag nach §10 zusammengetragen und heute bei der Sachbearbeiterin vorgesprochen habe, teilte sie mir mit, dass die Urkunden grundsätzlich maximal 6 Monate alt sein sollten. Meine kasachstanische Geburtsurkunde ist dagegen sehr viel älter. Das Problem hierbei: Laut Aussage der Behörde in Kasachstan würde es rund 6 Monate dauern, mir eine aktuelle auszustellen.

Mich wundert diese Bedingung, denn weder die Heiratsurkunde ist jünger als 6 Monate, noch ändert sich bei der Geburtsurkunde jemals etwas am Inhalt.

Könntet ihr mir sagen, ob ich um eine zeitaufwändige Neuausstellung herum komme? Hat jemand Erfahrungen hiermit gemacht?

Viele Grüße und vielen Dank im Voraus!
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Aras
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.11.2017 um 20:12:59
 
Wenn das deine Geburtsurkunde von deiner Geburt ist, dann ist die viel wertvoller als eine neue kasachische.

Ich würde die Fragen warum die Geburtsurkunde nicht anerkannt wird. Nichtmal zum Heiraten braucht man eine maximal 6 Monat junge Geburtsurkunde.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 08.11.2017 um 05:10:31
 
Ganz bewusst ohne auf Deine eigentliche Frage einzugehen, weil das nicht meine Baustelle ist:
origamito2 schrieb am 07.11.2017 um 14:19:03:
noch ändert sich bei der Geburtsurkunde jemals etwas am Inhalt.

Diese Aussage ist vermutlich falsch.
Wenn die Kasachen nicht ihre dahingehenden "sowjetischen Gepflogenheiten" umgestellt haben, wird bei Ausstellung einer Geburtsurkunde der aktuelle Vor- und Familienname dessen eingetragen, dessen Geburt da vor X Jahren beurkundet wurde, nicht der Geburtsname.
Und das wird nirgendwo kenntlich gemacht!

Daher kann eine aktuelle Geburtsurkunde durchaus andere Angaben enthalten als eine ältere bzw. die allererste.
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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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