Ja, ich weiß, dass du das nicht behauptet hast.
dennis200 schrieb am 08.11.2017 um 14:22:11:ALG II wird nicht halbjährlich bewilligt sondern ebenfalls jährlich seit etwa einem Jahr, zumindest in unserem Bundesland.
Also
in eurem Fall wird
eurer BG das Alg2 für 1 Jahr bewilligt.
Ok. Etwas weniger Bürokratenpapierkram.
Das bedeutet aber nicht automatisch, daß beide BWZ ( Alg2 und Wohngeld) zeitlich gleich laufen.
Ja, das ist einfach zu verstehen.
Wohngeld wird für 1 Jahr bewilligt.
Schau bitte nach, ob deine Frau TEST-AF oder TEST-AS gemacht hat--- oder google selbst, was der Unterschied ist.
Ist deine Frau nach 11 Jahren in D, verheiratet und kurz vor der Einbürgerung noch immer *F*--- wie Flüchtling?
Bist du dir sicher, dass das ein Sprachnachweis für Nichtmuttersprachler ist?
Ich kenne diese Tests, beide.
Auch die Sprachniveau-Stufen
A1,A2,B1, B2, C1, C2, DSH 1-3, ich kenne auch die diversen Institute, die diese Niveaus vermitteln.
Ich weiß auch, welche Voraussetzung man braucht, um in D studieren zu können, sowohl für Ausländer als auch für Inländer und je nachdem, an welcher Einrichtung.
Nur keine Sorge.
Da du dich nun schon im 2. Antwort-Beitrag so echauffierst, frag ich an:
Was erwartest du hier noch an Konstruktivem?
>>>Schnellberechnung zu Wohngeld------war schon genannt.
>>>Schriftlichen Antrag
EBH stellen--- bitte machen.
Dann warten, wie die
EBH reagiert.
Im Übrigen spielt es keine Rolle, was deine Frau alles hat und kann.
Jetzt bezieht sie Alg2, hat Kinder zu betreuen, die wahrscheinlich auch Leistungen nach
SGB II vom JC erhalten.
Jetzt ist das für die
EBH das wichtige Kriterium.
Andere Sicht:
Je nach Alter der Kinder ist es Alg2-Beziehern durchaus zuzumuten, erwerbstätig zu werden.
Hat der Gesetzgeber in § 10
SGB II geregelt, mit vielen Ausnahmen.
Nicht umsonst hatte ich nach Zahl und Alter der Kinder gefragt---