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Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Einbürgerung (Gelesen: 1.091 mal)
keviin55
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Algerien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Einbürgerung
02.11.2017 um 17:51:02
 
Seit 7 Jahre studiere ich in Deutschland (Master Informatik). Vor 4 Monate habe ich angefangen als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der IT bereich zu Arbeiten. Mein Vertrag ist für 2 Jahre befristet. Ich habe letzte Woche mein arbeitssuchende Aufenthaltstitel gewechselt. Auf den neue steht "Selbständige tätigkeit gestattet / beschäftigung nicht gestattet mit Ausnahme der Tätigkeit als Forscher und zur Lehre".
Auf der Aufenthaltstitel steht auch $ 78a Abs.1 und § 20 Abs.1 . Darf ich mit diesen Aufenthaltstitel ein Antrag auf Einbürgerung stellen?
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

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Berlin
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 02.11.2017 um 18:08:31
 
Nein, die AE nach § 20 AufenthG ist für die EB ausgeschlossen, vgl. hier
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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keviin55
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Algerien
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Antwort #2 - 02.11.2017 um 21:30:28
 
Danke für den Antwort. Gibt es ein lösung? Kann ich villeicht ein Antrag für ein Bluecard machen und dann für die staatsangehörigkeit?
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