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Visum für FZF mit Vorabzustimmung (Gelesen: 6.074 mal)
xoSabriinaxo
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30.10.2017 um 21:33:29
 
Guten Abend,


schon seit einiger Zeit lese ich hier im Stillen mit und versuche einige Antworten für meine Situation zu finden. Aber natürlich ist das gar nicht so einfach. Daher würde ich Euch nun gern einmal meine Situation kurz darlegen und ich hoffe, dass es vielleicht jemanden gibt, der mit mir seine Erfahrungen teilen könnte.

Mein Mann (jordanischer Staatsbürger) und ich (deutsche Staatsbürgerin) sind seit Oktober 2016 verheiratet. Im März 2017 kam mein Mann mit einem Besuchervisum für 3 Monate nach Deutschland, wo er auch seinen Deutsch A1 Zertifikat machte. Durch diverse Probleme, mit der Terminbuchung in Jordanien für ein FZF Visum und erheblichen Wartezeiten von 10-12 Monaten, schalteten wir einen Anwalt ein, wodurch er , nach langem hin und her und einer Gerichtsverhandlung, eine Duldung bekam.
Da ich in dieser Zeit nun schwanger geworden bin und mich mittlerweile im 5. Monat befinde war unsere Angst natürlich sehr groß, dass mein Mann nichts von der Schwangerschaft, sowie Geburt mitbekommen könne.

Dank der Hilfe der Ausländerbehörde, bekam mein Mann einen früheren Termin zur Antragstellung in Jordanien und zusätzlich eine Vorabzustimmung.
Heute hatte er nun den Termin bei der dt. Botschaft in Jordanien, wo auch alle seine Papiere entgegengenommen wurden.
Nun zu meiner Frage:

Die Dame vor Ort konnte leider keine Zeitangabe zur Visumserteilung geben, jedoch hoffe ich, dass es vielleicht Jemanden hier gibt, der Erfahrungen hat.
Wie lange müssen wir nun ungefähr rechnen, bis ihm sein Visum ausgestellt wird?

Ich danke schonmal und wünsche Euch einen schönen Abend.
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Antwort #1 - 30.10.2017 um 21:47:14
 
Kommt drauf an wann der Kurier nach Deutschland mit den Akten fliegt. Glaub mind. aller 2 Wochen. Dann 1 Woche bis es zur Ausländerbehörde kommt und dann Bestätigung und kurz darauf Erteilung. Wenn die Ausländerbehörde deinem Mann eine Vorabzustimmung gegeben hat, dann geht das auch ohne warten auf den Aktenversand + Bestätigung durch die Ausländerbehörde.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 30.10.2017 um 21:49:46
 
Ja wie schon geschrieben, wir haben von der Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung ja erhalten und diese liegt auch schon der Botschaft in Jordanien vor.
Deswegen denke ich doch, dass der Versand der Akten nach Dtl. wegfällt. Oder sehe ich das falsch?
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Antwort #3 - 30.10.2017 um 21:59:59
 
Dann sollte die Visumerteilung vermutlich in den nächsten drei Tagen erfolgen. Ansonsten schickst du eine E-Mail an 509-40@diplo.de und bittest unter Angabe des Aktenzeichen darum bei der AV Amman nachzufragen warum das Visum trotz Vorabzustimmung noch nicht erteilt wurde.

Aber erstmal warten...
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Antwort #4 - 31.10.2017 um 09:36:06
 
Vielen Dank für die Antwort. Da ja heute leider die Botschaft geschlossen ist (aufgrund des dt. Feiertages) und das Wochenende dort schon Freitag Samstag ist. Rechnen wir vielleicht ab Sonntag mit einer positiven Visaentscheidung.
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Antwort #5 - 31.10.2017 um 14:10:00
 
Aras schrieb am 30.10.2017 um 21:59:59:
Dann sollte die Visumerteilung vermutlich in den nächsten drei Tagen erfolgen.

Weil das viel zu oft vergessen wird: Es könnte sein, dass drei Tage reichen.
Wenn denn alle anderen Erteilungsvoraussetzungen auch erfüllt und belegt sind.
Und wenn die immer noch erforderlichen elektronischen Antworten da sind.

Wir haben auch bei Schengenvisa gelegentlich Fälle, in denen wir mehrere Tage auf die elektronischen Antworten warten.

Und wir hatten schon Vorabzustimmungen, wo z.B. klar drin stand "Wir verzichten auf A1 vor der Einreise, es geht sowieso in den Integrationskurs."
Da das weder vom Gesetz noch vom gesetzgeberischen Willen gedeckt ist, dauerte das Ganze eben keine drei Tage, sondern bis das Zertifikat vorgelegt wurde.
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xoSabriinaxo
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Antwort #6 - 31.10.2017 um 15:53:41
 
Also mein Mann hat das A1 Zertifikat schon vorgelegt, wie auch oben schon geschrieben. Zusätzlich sind alle Papiere, welche die Botschaft in Jordanien benötigt, auch vorgelegt worden und es wurde alles entgegengenommen.
Die Dame sagte auch zu meinem Mann: Da ich Deutsche bin und er die Vorabzustimmung der ASB Berlin schon hat, sollte es sehr schnell gehen.
Ich wollte lediglich einfach mal hören, ob es schon Erfahrungen hier im Forum gibt, was vielleicht eine genauere Zeitangabe betrifft.
Ich denke, wir werden jetzt nun einfach abwarten.
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Antwort #7 - 02.11.2017 um 11:37:36
 
Gibt es denn tatsächlich niemand, der evtl. Erfahrungsberichte teilen könnte?
Oder jemanden, der dazu etwas genaues sagen kann?
Ich bin wirklich sehr angespannt und würde einfach gern ein wenig Hoffnung schöpfen.
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Antwort #8 - 02.11.2017 um 12:01:30
 
Ich hatte in dieser Konstellation als "Berater" schon mal ein Visum in einer Stunde. In einem anderen Fall dauerte es drei Wochen.

In ein paar anderen Fällen gab es andere Bearbeitungszeiten.

Also: Bis Weihnachten sollte es klappen.
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erne
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Antwort #9 - 04.11.2017 um 00:13:13
 
xoSabriinaxo schrieb am 30.10.2017 um 21:33:29:
Im März 2017 kam mein Mann mit einem Besuchervisum für 3 Monate nach Deutschland, wo er auch seinen Deutsch A1 Zertifikat machte. Durch diverse Probleme, mit der Terminbuchung in Jordanien für ein FZF Visum und erheblichen Wartezeiten von 10-12 Monaten, schalteten wir einen Anwalt ein, wodurch er , nach langem hin und her und einer Gerichtsverhandlung, eine Duldung bekam.


"Glückwunsch", die nächsten mit Deutschen verheirateten  Jordanier werden es schwerer haben, ein Besuchsvisum zu bekommen. Der Visumentschieder, der Deinem Mann das Visum gegeben hat, wird das nächste mal schwerer (wenn überhaupt) zu überzeugen sein, dass eine Rückreisebereitschaft vorliegt.

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Antwort #10 - 04.11.2017 um 10:40:11
 
erne schrieb am 04.11.2017 um 00:13:13:
"Glückwunsch", die nächsten mit Deutschen verheirateten  Jordanier werden es schwerer haben, ein Besuchsvisum zu bekommen. Der Visumentschieder, der Deinem Mann das Visum gegeben hat, wird das nächste mal schwerer (wenn überhaupt) zu überzeugen sein, dass eine Rückreisebereitschaft vorliegt.



Nur, um das mal klarzustellen. Es gab zu jeder Zeit eine 100%ig Rückreisebreitschaft meines Mannes. Es war nie geplant, dass er länger als 3 Monate hier bleibt...sein Rückflug war auch schon vor Einreise nach Deutschland gebucht.
Wir haben uns nur einen Rat bei einem sehr guten Anwalt geholt, welcher uns den Rat gab, aufgrund unzumutbarer langer Trennung von über 1 Jahr, einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung von Dtl zu stellen.
Ich finde es furchtbar, wie manche Menschen hier dargestellt oder blöd angemacht werden, nur weil sie mit ihrem Ehepartner/Familie/etc. zusammenleben möchten.

Alle Beteiligten wussten, dass mein Mann jederzeit bereit war auszureisen, was er dann auch anstandslos tat.

Also bevor du hier über mich und meinen Mann urteilst, solltest du vielleicht erst einmal hinterfragen oder einfach den Mund halten. Denn nach solchen Kommentaren habe ich hier definitiv NICHT gefragt!
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Antwort #11 - 04.11.2017 um 11:39:06
 
Ich bin kein Freund solcher "Glückwünsche", aber sie sind sachlich korrekt.

Die *nicht erfolgte Rückkehr* mit dem gekauften Flugticket ist das Einzige, was bei der ganzen Sache für denjenigen zählt, der beim nächsten Deutschverheirateten über die Erteilung eines Schengen-Visums entscheiden soll.

Ob da mit Anwalt oder ohne, ob die Nicht-Rückreise bereits bei Einreise geplant war oder erst fünf Minuten vor Abfahrt zum Flughafen beschlossen wurde, und völlig egal, mit welchen Argumenten der Anwalt da kam:
Der Entscheider wird nur sehen, dass schon wieder ein Deutschverheirateter sich unerlaubt in Deutschland aufgehalten hat.

Und er wird beim nächsten gar nicht erst riskieren, dass es so weit kommt.


Bevor wir hier ein Missverständnis diskutieren: Schau mal auf das Dokument, das Dein Mann besitzt: Dort steht nirgendwo, dass sein Aufenthalt bis ... erlaubt sei.
Er hält sich unerlaubt auf. Unerlaubter Aufenthalt ist eine Straftat.
Er ist vollziehbar ausreisepflichtig.
Nur der Vollzug - die Abschiebung - wird von der ABH ausgesetzt, also auf irgendwann verschoben.

Dein Mann verstößt also gegen geltendes Recht.


Und was die vom Anwalt postulierte Unzumutbarkeit angeht: Es gibt in Deutschland inzwischen vieles, was nicht wirklich zumutbar ist. Auch so profane Dinge wie Anmeldung, Beantragung eines Personalausweises und vieles Ähnliche sind vielerorts nur noch mit unverständlich langer Anmeldung möglich.
Das kann aber keinesfalls Rechtfertigung für eigene Straftaten sein.
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Antwort #12 - 04.11.2017 um 14:21:10
 
xoSabriinaxo schrieb am 04.11.2017 um 10:40:11:
Es gab zu jeder Zeit eine 100%ig Rückreisebreitschaft meines Mannes. Es war nie geplant, dass er länger als 3 Monate hier bleibt...sein Rückflug war auch schon vor Einreise nach Deutschland gebucht. Wir haben uns nur einen Rat bei einem sehr guten Anwalt geholt, welcher uns den Rat gab, aufgrund unzumutbarer langer Trennung von über 1 Jahr, einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung von Dtl zu stellen.
Ich finde es furchtbar, wie manche Menschen hier dargestellt oder blöd angemacht werden, nur weil sie mit ihrem Ehepartner/Familie/etc. zusammenleben möchten.

Alle Beteiligten wussten, dass mein Mann jederzeit bereit war auszureisen, was er dann auch anstandslos tat.



Das ist irgendwie widersprüchlich.
Wann ist er denn anstandslos ausgereist?
Doch wohl kaum während der Gültigkeit des ursprünglichen Visums, oder?
Das würde ich jetzt nicht "anstandslos ausgereist" nennen.
Er hätte nach den 3 Monaten ausreisen müssen, die Duldung bedeutete nur, daß er "jetzt" nicht sofort morgens um 5Uhr abgeholt und in den Flieger gesetzt wird.
Ihr habt Euch da eine Extrawurst per Anwalt erstritten und jetzt jammerst Du rum wegen der Wartezeit für das Visum.
Dabei wird ein Besuchsvisum nach der Heirat für andere erheblich schwieriger werden, denn genau das was Ihr gemacht habt, soll verhindert werden.
Also gibt es in Zukunft solche Besuchsvisa einfach nicht mehr.
Ok, jeder muss wissen, wie egoistisch er ist und das ist Euch eigentlich nicht vorzuwerfen. Das ist menschlich.

Nach der Nummer hier noch wegen ein paar Tagen Wartezeit für das Visum zu dibbern ist dann aber echt unverschämt.
Vermutlich war er auch quasi gezwungen, in der Zeit schwarz zu arbeiten denn eine Arbeitserlaubnis hatte er mit Duldung ja nicht...

Gruß,
Norbert
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Antwort #13 - 04.11.2017 um 16:21:28
 
@nixwissen
Ich halte es nicht für übertrieben sinnvoll, auf hier Fragenden herumzuhacken.

Was mich zu meinem vorigen Beitrag trieb, war das offenbar völlige Fehlen eines Unrechtsbewusstseins.
Unrecht, weil der Aufenthalt unerlaubt und damit strafbar ist.

Die Wiederholung meiner Aussagen brachte für die TS sicher keine neuen Erkenntnisse und die Sammlung unangenehmer Adjektive garniert mit der Unterstellung von Schwarzarbeit bringt auch niemanden voran.

Ich gebe mal der Vermutung Ausdruck, dass der
xoSabriinaxo schrieb am 04.11.2017 um 10:40:11:
Rat bei einem sehr guten Anwalt

hier das Ausschlaggebende war, um nicht auszureisen.

Diesen Vertreter der Rechtspflege würde ich zu gern hier hören.
Wieso er Ratschläge geben kann, die von einer Behörde (ABH) Verstöße gegen geltendes Recht voraussetzen, weil die andere Behörde (AV) unterfinanziert/unterbesetzt ist und noch nicht mal zeitnahe Termine anbieten kann, vermag sich mir nicht  nicht zu erschließen.
Seine Erklärung für dieses seltsame Verständnis eines Rechtsstaats ist sicher interessant.
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Antwort #14 - 04.11.2017 um 18:01:36
 
nixwissen schrieb am 04.11.2017 um 14:21:10:
Dabei wird ein Besuchsvisum nach der Heirat für andere erheblich schwieriger werden, denn genau das was Ihr gemacht habt, soll verhindert werden.
Also gibt es in Zukunft solche Besuchsvisa einfach nicht mehr.

Ich denke hier schießt Du etwas über das Ziel hinaus. Grundsätzlich jedem ausl. Ehegatten eines Deutschen auf Grund der Ehe eine fehlende Rückkehrwilligkeit zu unterstellen und damit das Besuchsvisum zu verweigern ist auch nicht gerade "rechtsstaatlich".
Letztendlich bleibt doch bei jeder Erteilung eines Visums eine gewisse Unsicherheit bzgl. fristgerechter Rückkehr ins Heimatland - auch wenn der Entscheider sorgfältig geprüft hat.
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