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UK - Residence Card und Reisen in der EU (Gelesen: 5.246 mal)
frisbeescheibe
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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30.10.2017 um 16:05:29
 
Guten Tag zusammen,

ich bin Deutscher. Mein irakischer Mann (derzeit AE in Deutschland) hat einen Job in Schottland in Aussicht, im Rahmen dessen er auch viele Dienstreisen zu absolvieren hätte.

Wenn ich mit ihm von Deutschland nach Schottland zöge, hätte er dann sofort Anspruch auf eine Residence Card as a Family Member of a Union Citizen, sodass er sofort (und mindestens bis zum Brexit) im Vereinigten Königreich leben und arbeiten dürfte?

Wie sieht es mit dem Reiserecht aus?
Reicht diese Aufenthaltskarte aus, damit er innerhalb der EU ohne weitere Visa oder dergleichen auch ohne mich reisen darf?

Wäre es hilfreich und aussichtsreich, das Fortbestehen des deutschen Aufenthaltstitels zu beantragen?
Die Tätigkeit in Großbritannien wäre nämlich zunächst auf ein Jahr befristet und es ist unklar, ob wir wegen des Brexit anschließend überhaupt dort bleiben könnten.

Vielen Dank und herzliche Grüße
frisbeescheibe
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Aras
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Antwort #1 - 30.10.2017 um 16:23:43
 
frisbeescheibe schrieb am 30.10.2017 um 16:05:29:
Reicht diese Aufenthaltskarte aus, damit er innerhalb der EU ohne weitere Visa oder dergleichen auch ohne mich reisen darf? 

Definitiv ja.

frisbeescheibe schrieb am 30.10.2017 um 16:05:29:
Wäre es hilfreich und aussichtsreich, das Fortbestehen des deutschen Aufenthaltstitels zu beantragen?
Die Tätigkeit in Großbritannien wäre nämlich zunächst auf ein Jahr befristet und es ist unklar, ob wir wegen des Brexit anschließend überhaupt dort bleiben könnten.

Wenn ihr nach einem Jahr zurück kommt, dann nehmt ihr das Freizügigkeitsrecht mit. Er würde dann eine deutsche Aufenthaltskarte bekommen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 30.10.2017 um 19:00:13
 
Aras schrieb am 30.10.2017 um 16:23:43:
Wenn ihr nach einem Jahr zurück kommt, dann nehmt ihr das Freizügigkeitsrecht mit. Er würde dann eine deutsche Aufenthaltskarte bekommen. 

Gilt denn das Freizügigkeitsrecht noch weiterhin, wenn Großbritannien aus der EU ausgetreten ist ?
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Aras
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Antwort #3 - 30.10.2017 um 19:02:26
 
Nur solange man das Freizügigkeitsrecht während der EU-Mitgliedschaft auch ausübt.
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Antwort #4 - 30.10.2017 um 19:53:26
 
Saxonicus schrieb am 30.10.2017 um 19:00:13:
Gilt denn das Freizügigkeitsrecht noch weiterhin, wenn Großbritannien aus der EU ausgetreten ist ?

Der Austritt der Briten findet erst im März 2019 statt und ob es anschliessend eine 2 jährige Übergangszeit gibt wird verhandelt.
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Antwort #5 - 31.10.2017 um 11:37:59
 
Aras schrieb am 30.10.2017 um 16:23:43:
Definitiv ja.

Warum das?
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Antwort #6 - 31.10.2017 um 14:10:17
 
Aufenthaltskarten sind doch auch schengenfähig, oder etwa nicht? Und wenn man eine UK-Aufenthaltskarte hat, dann stellt sich auch nicht die Frage nach UK.
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Antwort #7 - 31.10.2017 um 14:27:47
 
Aras schrieb am 31.10.2017 um 14:10:17:
Aufenthaltskarten sind doch auch schengenfähig, oder etwa nicht?

Britische Aufenthaltskarte sind nicht schengenfähig, genausowenig wie die nach der VO 1030/2002 von GB ausgestellten nationalen AT. Ohne Begleitung des EU-Bürgers bräuchte ein Iraker für die Einreise in die Rest-EU ein Visum.
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Antwort #8 - 01.11.2017 um 02:37:23
 
Schengenrecht ist bei einem residence permit aus UK für den Familienangehörigen eines EU Bürgers nicht anwendbar.
Siehe Artikel 134 SDÜ.
Da gibt es das Recht auf Einreise ohne Visa direkt aus Unionsrecht sprich EU Richtlinie.
Ohne Begleitung oder Nachzug zum EU Bürger geht es aber nicht.
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Antwort #9 - 01.11.2017 um 03:15:19
 
mgb schrieb am 01.11.2017 um 02:37:23:
Ohne Begleitung oder Nachzug zum EU Bürger geht es aber nicht. 


Ja. Und genau darum, "ohne mich", geht es dem TE in seiner Frage...
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Antwort #10 - 01.11.2017 um 03:31:53
 
Das bedeutet nicht das man dem Fragesteller nicht erklären darf das es mit ihm ohne Visa geht.
Wobei das bei der Bundespolizei auch nicht so bekannt ist.
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Antwort #11 - 01.11.2017 um 22:58:23
 
Das ist bei der Bundespolizei sehr wohl bekannt, Du Troll. Die arbeiten mit sochen Fragen und haben sich nicht erst autodidaktisch einlesen müssen.
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Antwort #12 - 02.11.2017 um 00:25:28
 
Soll ich dir ein paar links liefern von Berichten von Leuten die trotz residence permit auf dem Weg zur ihrem Ehegatten die Einreise verweigert und 500 Euro abgeknöpft wurden?
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frisbeescheibe
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Antwort #13 - 02.11.2017 um 16:56:27
 
Vielen Dank für eure Antworten.

Ich entnehme der Diskussion, dass es für meinen Mann zweckmäßig wäre, den Fortbestand seines deutschen Aufenthaltstitels zu beantragen, damit er auch ohne mich in der EU reisen kann.

Kann er denn mit Pass + UK Residence Card problemlos und vor allem ohne mich einen Flug Richtung UK boarden?
Ich habe im Netz Schauergeschichten über Fluggesellschaften gehört, denen dieses Dokument nicht bekannt war und die dann das Boarding verweigert haben. Wie kann man sich da schützen?
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Antwort #14 - 03.11.2017 um 03:59:51
 
frisbeescheibe schrieb am 02.11.2017 um 16:56:27:
Kann er denn mit Pass + UK Residence Card problemlos und vor allem ohne mich einen Flug Richtung UK boarden?
Ich habe im Netz Schauergeschichten über Fluggesellschaften gehört, denen dieses Dokument nicht bekannt war und die dann das Boarding verweigert haben. Wie kann man sich da schützen? 


Hallo,

das sollte grundsätzlich völlig problemlos sein.
Und zwar aus folgenden Gründen:
1) Die Fluggesellschaft ist grundsätzlich u.a. aufgrund derer Pflichten bei der Personenbeförderung nur daran interessiert, dass eine gültige Aufenthaltserlaubnis/ -berechtigung / Visum etc. für den Zielstaat vorliegt.
2) Diese UK-Aufenthaltskarte stellt im UK den von der Fluggesellschaft geforderten "aufenthaltslegitimierenden" Nachweis für den Zielstaat dar.
Dessen Gülltigkeit für diesen Zweck kann durch jede Fluggesellschaft einfach im TIM (Travel Information Manual) verifiziert werden.

Es kann natürlich immer mal vorkommen, dass aus verschiedenen Gründen unrichtige Entscheidungen getroffen werden. Das sind jedoch absolute Einzelfälle.
Schützen kann man sich gegen mögliche falsche Entscheidungen durch Wissen um die rechtlichen Grundlagen, die man meinetwegen ja auch ausdrucken und vorweisen kann. Man kann solche Fragen auch rechtzeitig im Vorhinein mittels Kontaktaufnahme zur Fluggesellschaft klären, wenn man meint.

Daher sollten irgendwelche "Schauergeschichten im Netz" für vernunftbegabte Wesen zumindest keine Entscheidungs- oder Handlungsgrundlage sein.
Du solltest deshalb aufgrund solcher dünnen "Referenzen" nicht den hier gezeigten simplen Vereinfachungsreflexen des Foristen mgb (s.u.) verfallen.

Zitat:
...dass es für meinen Mann zweckmäßig wäre, den Fortbestand seines deutschen Aufenthaltstitels zu beantragen, damit er auch ohne mich in der EU reisen kann.


Das halte ich persönlich durchaus für zweckmäßig.

Gruß

mgb schrieb am 02.11.2017 um 00:25:28:
Soll ich dir ein paar links liefern von Berichten von Leuten die trotz residence permit auf dem Weg zur ihrem Ehegatten die Einreise verweigert und 500 Euro abgeknöpft wurden? 


"Ein paar Links von von Berichten von Leuten" also.
Steinstarke Referenz.
Und die nimmst Du als Grundlage für die Feststellung, dass "das bei der Bundespolizei auch nicht so bekannt ist", also grundsätzlich der BPOL als Behörde?
Ich spare mir auf Dich bezogen die Wiederholung der von mir zuvor offensichtlich zutreffenden Kategorisierung.
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Antwort #15 - 03.11.2017 um 04:41:51
 
T.P.2013 schrieb am 03.11.2017 um 03:59:51:
"Ein paar Links von von Berichten von Leuten" also.
Steinstarke Referenz.
Und die nimmst Du als Grundlage für die Feststellung, dass "das bei der Bundespolizei auch nicht so bekannt ist", also grundsätzlich der BPOL als Behörde?
Ich spare mir auf Dich bezogen die Wiederholung der von mir zuvor offensichtlich zutreffenden Kategorisierung.

Du behauptest das sowas bei der BPOL grundsätzlich nicht vorkommen kann.
Das ist eine Verleugnung der Realität.
Das du auch noch die Benennung von Rechtsgrundlagen unterdrücken willst, zeigt doch schon was du für ein Typ bist.
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Antwort #16 - 03.11.2017 um 21:49:14
 
mgb schrieb am 03.11.2017 um 04:41:51:
Du behauptest das sowas bei der BPOL grundsätzlich nicht vorkommen kann.


Nein. Du lügst.

Zitat:
Das ist eine Verleugnung der Realität.


Nein. Du folgerst auf Grundlage falscher Behauptung.

Zitat:
Das du auch noch die Benennung von Rechtsgrundlagen unterdrücken willst, zeigt doch schon was du für ein Typ bist. 


Nein, will ich nicht, habe ich nicht. Du unterstellst das nur, quasi Anpassung objektiver Sachverhalte an eigene, paranoide Realitätswahrnehmung. Kurz: Du trollst.
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Antwort #17 - 04.11.2017 um 06:18:10
 
T.P.2013 schrieb am 01.11.2017 um 22:58:23:
Das ist bei der Bundespolizei sehr wohl bekannt, Du Troll. Die arbeiten mit sochen Fragen und haben sich nicht erst autodidaktisch einlesen müssen.

Erkläre mir diesen Wortlaut.
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Antwort #18 - 04.11.2017 um 11:48:31
 
Nö.
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Antwort #19 - 06.11.2017 um 07:38:43
 
@mgb und T.P.2013... Ihr geht mir ab und zu so was von auf den Geist. Ihr müsst euch nicht mögen, könnt gerne auch unterschiedlicher Meinung sein, aber euer ständiges Gezanke ist echt unterirdisch... Und dabei ist es egal wer provoziert oder entsprechend reagiert!

Hier ist erst mal Schluss... geschlossen

@TS, wenn noch Fragen sind, kurze PN, dann wird hier wieder aufgemacht...
@all... kein Kommentar erwünscht!
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