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Besuchervisum für Ehefrau von Indien (Gelesen: 3.009 mal)
gruenblau
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i4a rocks!


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27.10.2017 um 20:27:10
 
Hallo,

Mein indischer Kumpel, hat ein Blue Card Visum bis März für Deutschland .
Danach wird er es verlängern, da er hier einen unbefristeten Job hat.
Er wird jetzt in Indien heiraten und der Plan war, dass seine zukünftige Frau (auch Inderin) mit dem Besuchervisum mit ihm 3 Monate nach Deutschland kommt (vielleicht A1 macht), dann zurück nach Indien fliegt und für das Visa wegens Familienzusammenführung beantragt.
So der Plan.
Nun ist ihr Besucher Visum abgelehnt worden.
Sie hat das noch vor der Hochzeit beantragt.
Der Grunde war keine plausible Rückkehrwilligkeit.
- nicht genug familäre Verwurzellung
- keine wirtschaftliche Verwurzellung
Sie hat keinen Job oder Grundbesitz in Indien.

Nun meine Frage:
Sind die Chancen besser ale Ehefrau mit mehr Geld nochmal ein Besuchervisum zu beantragen?
Oder sollte man dann gleich eine Familienzusammenführng beantragen?
Immerhin war Sie noch  nie ausserhalb von Indien und 3 Monate zum sehen ob Deutschland für Sie ok wäre, sind da ja sehr sinnvoll.
Kann man ein Besuchervisum überhaupt so begründen?

Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe


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Aras
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Antwort #1 - 27.10.2017 um 20:31:04
 
Ehegatten von BC-Besitzern brauchen kein A1. Sie soll einfach nach der Ehesschließung direkt FZF beantragen.

Aber die Eheschließung davon abhängig zu machen ob ihr Deutschland gefällt würde nicht überzeugen und ggf. die Schutzwürdigkeit der Ehe in Zweifel ziehen (obwohl ich es nachvollziehen kann)

Er kann auch eine Eheschleßung in Deutschland planen mit allem drum und dannn, und dann kommt sie mit dreimonatigen Heiratsvisum und schaut sich Deutschland an.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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gruenblau
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 27.10.2017 um 20:50:11
 
Vielen Dank für die Antwort.
Die Eheschließung wird in Indien stattfinden so oder so. Alle 500 Gäste sind ja schon eingeladen. Smiley
Die Frage wäre eher, ob Sie dann in Deutschland leben oder er sich woanders eine Job sucht.

Danke für den Hinweis für A1. Da hatten wir wirklich was übersehen.

Die Frage ist eher macht es Sinn, nach der Hochzeit nochmal ein Gästevisum zu beantragen (weil schneller realisierbar)
oder wird das sowieso abgelehnt und es ist nur sinnvoll die FZF zu beantragen? Ich denke, das wird doch viel länger dauern?
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stefo
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Antwort #3 - 27.10.2017 um 21:02:32
 
Häufig wird gesagt, dass man als Ehepartner erst recht keine Aussicht auf ein Besuchervisum hat, aber so pauschal ist das nicht richtig - mein Mann hat nach unserer Hochzeit noch mehrfach ein besuchervisum bekommen, bis er dann nach 2,5 Jahren die FZF beantragt hat. Ich denke, es kommt sehr darauf an, wie überzeugend man begründen kann, warum eben zu diesem Zeitpunkt (noch) keine FZF geplant ist, obwohl man einen Anspruch darauf hätte.
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gruenblau
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 27.10.2017 um 21:28:29
 
Da seine Blue Card im März auslaufen wird und er erst dann verlängern kann, scheint es ja erst sinnvoll im März eine FZF zu beantragen.
Ist das ein Grund für ein Gästevisum?
Ich sehe kein richtig gutes Argument, ausser dass die Frau halt vor dem Antrag Deutschland auch mal sehen möchte.
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Aras
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Antwort #5 - 27.10.2017 um 21:36:23
 
Wenn es noch innerhalb der Remonstrationsfrist ist, würde ich eher mit der Eheschließung argumentieren. Die Rückkehrbereitschaft ist ja auch meist mit der diffusen Motivationslage verbunden. Warum will jemand ohne irgendwelche Rückkehrgründe für 3 Monate nach Deutschland.

Wenn ich an ihrer Stelle wäre, würde ich in die Remonstration schreiben/dem neuen Visumantrag ein Erklärung zu schreiben, dass ich nach der Eheschließung gerne während der Bearbeitung des nationalen Visumantrages für eine Zeit lang noch bei meinem frisch-angeheirateten Ehemann verbringen möchte. 90 Tage sind natürlich viel, aber wenn es nicht drin ist, dann wie wäre es mit zumindest mit 4 Wochen? Also die mögliche Aufenthaltsdauer soll die Behörde festlegen. Man möchte vorher schon kurz nach Deutschland, damit man eine Vorstellung von Deutschland bekommt und dann für die große Übersiedlung auch das richtige mitnimmt und auch alles in Indien abwickelt.

Ich meine, das wäre zumindest für mich von der Motivationslage und auch im Gesamtbild schlüssiger.
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gruenblau
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Antwort #6 - 27.10.2017 um 22:11:39
 
Danke. Das klingt vernünftig. Wir werden es auf jeden Fall probieren.
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grisu1000
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Antwort #7 - 27.10.2017 um 23:24:23
 
Aras schrieb am 27.10.2017 um 21:36:23:
Wenn es noch innerhalb der Remonstrationsfrist ist, würde ich eher mit der Eheschließung argumentieren. Die Rückkehrbereitschaft ist ja auch meist mit der diffusen Motivationslage verbunden. Warum will jemand ohne irgendwelche Rückkehrgründe für 3 Monate nach Deutschland. 


Tranparent die Absicht in einem Begleitschreiben offenlegen und ehrlich sagen das Besuchsvisum dient der Überbrückung des FZF, das ja wegen der möglichen Urkundenünerprüfung länger dauern kann. Nicht nur pauschal den Antrag ausfüllen. Und natürlich schreibt man, das eine Rückkehr zum Erhalt des Visum geplant ist.

Wäre bereits A1 vorhanden und es würde kein UP anstehen, könnte man natürlich ein FZF-Visum mit der Aufenthaltsdauer 3 Monate und 2 Tage beantragen.
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Aras
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Antwort #8 - 27.10.2017 um 23:39:56
 
Ich liefere nur die Rechtsgrundlage für die nicht Notwendigkeit von A1 bei Ehegattenachzug zu einem Ausländer mit Blue Card nach: § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 AufenthG.
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reinhard
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Antwort #9 - 28.10.2017 um 13:48:52
 
Möglich ist auch, das "richtige" FZF-Visum zu beantragen. Sie bekommt es ja voraussichtlich, und dann kann sie herkommen und sich Deutschland ansehen.

Sie darf ja jederzeit ausreisen, und sie darf die Aufenthaltserlaubnis auch verfallen lassen.
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grisu1000
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Antwort #10 - 28.10.2017 um 23:42:53
 
grisu1000 schrieb am 27.10.2017 um 23:24:23:
Wäre bereits A1 vorhanden und es würde kein UP anstehen, könnte man natürlich ein FZF-Visum mit der Aufenthaltsdauer 3 Monate und 2 Tage beantragen. 


Stimmt, bei Blauer Karte EU ist Sprachnachweis A1 vor Einreise nicht notwenig. Also wird der Zeitfresser beim Visaverfahren zum Familiennachzug die Urkundenpürfung werden.
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Antwort #11 - 15.12.2017 um 16:39:18
 
Hallo,

Ich möchte mich für die wertvollen Hinweise bedanken.
Wir haben eine Remonstration geschrieben und der positive Bescheid kam noch rechtzeitig.  Die glückliche, frischgebackene Ehefrau schaut sich nun die Weihnachtsmärkte an.

Nochmals vielen Dank
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