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Integrationskurs (Gelesen: 1.498 mal)
traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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27.10.2017 um 18:34:05
 
Viele Flüchtlingsfrauen sind während des A2 Kurses schwanger geworden und haben den Integrationskurs dann abgebrochen. Mit Baby können sie auch schlecht weitermachen.
Demnächst laufen Aufenthaltserlaubnisse ab. Ist dann nur mit einem Jahr Verlängerung zu rechnen? Müßten sie sich erneut an das BAMF wenden, wenn sie in Lage sind, weiter zu machen?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 27.10.2017 um 20:43:25
 
Wenn sie anerkannte Flüchtlinge sind, wird nach Gesetz verlängert, siehe § 25 / 26 Aufenthaltsgesetz.

Die kürzere Zeit bei der Verlängerung von Abbrechern gilt für Ehefrauen / Ehemänner.
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traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.10.2017 um 22:16:31
 
Die Frauen sind nicht verheiratet.
Verstehe ich das Gesetz richtig, wenn nochmal 3 Jahre verlängert wird, müssen sie den Integrationskurs innerhalb dieser Zeit beenden?
Was wäre, wenn die Zeit wieder durch eine Geburt unterbrochen wird?
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #3 - 28.10.2017 um 10:05:36
 
Wenn die "Flüchtlingsfrauen" eine AE nach § 25 Abs. 1 bis 3 AufenthG haben, bekommen sie ganz normal ihre Verlängerungen, ob sie den Kurs machen/gemacht haben/bestanden haben oder nicht ist dafür egal.

Probleme bei der Verlängerung bekommen nur solche Ausländer, die eine AE zu einem anderen Zweck haben, z. B. als Ehegatten oder Eltern von Deutschen.
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