Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Niederlassungserlaubnis nicht möglich oder doch? (Gelesen: 1.254 mal)
Adam_L
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 23

Sachsen, Sachsen, Germany
Sachsen
Sachsen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis nicht möglich oder doch?
26.10.2017 um 12:17:08
 
Hallo allerseits!

Ich habe folgendes Thema und zwar:

ich bin seit 2003 in Deutschland, habe einen Master Abschluss einer deutschen Hochschule und seit 2012 einen Arbeitsplatz in Anstellung.

Ich verdiene genug, um meine Familie (Frau + Kind) zu ernähren. Ich verdiene Brutto 2050€. Es ist nicht die Welt aber ich muss und beziehe auch gar keine zusätzliche Hilfe von irgendwelchem Amt (wie Sozialleistungen). Wir bekommen nur Kindergeld. Meine Frau ist auch Ausländer.

Ich habe Ende 2015 die Niederlassungserlaubnis beantragt und diese wurde von der ABH abgelehnt. Der Sachbearbeiter begründete seine Entscheidung damit, dass ich "nicht angemessen meines Studienabschlusses" verdiene. Er hat mir also empfohlen eine Verlängerung meines Aufenthaltstitels zu machen und zwar nach §18 S.4,1. Ich habe das auch damals gemacht und dieser muss demnächst (2018) verlängert werden.

Kann ich also wirklich aufgrund meines Einkommens keine Niederlassungserlaubnis beantragen/bekommen? Die deutsche Staatsbürgerschaft möchte ich nicht.

Könnte jemand mir bitte empfehlen, wie ich am besten vorgehen sollte?

zur Info, ich bin und war die ganze Zeit in Leipzig.

Ich bedanke mich im Voraus ganz herzlich für die Hilfe!

Adam
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis nicht möglich oder doch?
Antwort #1 - 26.10.2017 um 12:35:41
 
Das wären ja Netto bei Steuerklasse 3 gerade mal ca. 1600 Euro Netto.

Das ist für eine 3-köpfige Familie schon wenig, es geht darum ob Ihr theoretisch Sozialleistungsanspruch habt und nicht ob z.b. aufgrund Sparsamkeit keine Sozialleistungen bezogen werden.

Ermitteln kannst du das mit einem Harz 4 Rechner im Internet, da die Miet und Nebenkosten je nach Region unterschiedlich sind.

Ich fürchte aber die ABH hat Recht und du hast zu wenig Einkommen. Deine Frau arbeitet vermutlich nicht ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Adam_L
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 23

Sachsen, Sachsen, Germany
Sachsen
Sachsen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis nicht möglich oder doch?
Antwort #2 - 26.10.2017 um 13:35:17
 
Laut Harz 4 Rechner liegen wir über den Satz und somit haben wir keinen Anspruch auf Sozialleistungen nach SGBII.

Meine Frau wird ab nächsten Monat ein Bruttoeinkommen von 850 € haben. Das ist aber das Einkommen meiner Frau. Daher nundie Frage, ob ich damit auch die Niederlassungserlaubnis beantragen kann?

Ich habe schon grünes Licht für die deutsche Staatsbürgerschaft. Ich müsste nur meine jetzige Staatsbürgerschaft abgeben. Die Einbürgerungsbehörde ist bereit mir eine schriftliche Bestätigung zu geben. Aber wie erwähnt, möchte ich die deutsche Staatsbürgerschaft nicht.

Ist es wirklich einfacher die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen als eine Niederlassungserlaubnis? Die ABH sagte mir auch, dass die deutsche Staatsbürgerschaft der einfachere Weg wäre.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis nicht möglich oder doch?
Antwort #3 - 28.10.2017 um 23:25:26
 
Adam_L schrieb am 26.10.2017 um 13:35:17:
Meine Frau wird ab nächsten Monat ein Bruttoeinkommen von 850 € haben. Das ist aber das Einkommen meiner Frau. Daher nundie Frage, ob ich damit auch die Niederlassungserlaubnis beantragen kann?


Ihr seit eine Bedarfsgemeinschaft, damit werden eure Einkommen zusammengezählt. Eine Niederlassungserlaubnis kannst du immer bantragen, ich würde warten bis die Ehefrau die Probezeit durch hat und ggf. mal prüfen ob ein Daueraufenthalt EU nicht die günstigere Variante ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema