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Schengenvisa von deutscher Botschaft Manila abgelehnt (Gelesen: 2.236 mal)
mike98
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26.10.2017 um 10:47:02
 
Hallo miteinander,
Bin neu hier und suche wie andere Antworten auf meine Fragen.
Hintergrund. Ich und meine Verlobte ( sie aus Philippinen) sind jetzt 3 Jahre zusammen. Ich bin mehr wie 200 Tage im Jahr in den Philippinen. Habe mit Ihr ein Antrag auf ein Schengenvisum gestellt (3 Monate), Tourist und Besuch meiner Familie. Sprich ich wollte Ihr mein Land zeigen. Für mich etwas völlig normales. Habe ein Termin bei der Botschaft in Manila gebucht, wir waren in Manila zum Interview, 3 Tage später bekam Sie Ihren Pass und die Ablehnung zugeschickt. ( wohnen 250km von Manila)
Eine Woche später habe ich ein Remonstrationsschreiben verfasst und zur Botschaft geschickt.
5 Tage später der Remonstrationsbescheid, Ablehnung Grund: wurde mit dem Ablehnungssbescheid schon mitgeteilt.
" Es konnte nicht nachgewiesen werden das der Visumnehmer wieder ausreist"
Ich habe mit meiner Verlobten nachgwiesen:
Certificate Bank, Deutsch Goethe Institut Stufe A1 , Eigentum Land, Eigentum Haus, Sie hat einen Sohn und vier Geschwister.
Ihre ganze Familie und Freunde sind in den Philippinen, das einzige was Sie nicht hat ist Arbeit, weil Sie Ihren 5 jährigen Sohn pflegt und nebenbei studiert Sie deutsch beim Goethe Institut Vorbereitung A2 Studium.
Das jeder erstmal abgelehnt wird ist hier völlig normal, bei Ihren Freunden meist 5 Interviews, das heisst jedes mal 60€ für Interview... und wer die Lebensverhältnisse in den Philippinen kennt, der weiß das ist ne Menge Geld.
Meine große Frage: in der Rechtsbehelfsbelehrung des Remonstrationsbescheides steht das ich Klage bei Verwaltungsgericht Berlin einreichen kann. Frist 1 Monat
Gibt es einen anderen Weg ? Bringt solch eine Klage etwas ?
außer 9 Monate warten..
In dem Antrag und in dem Remonstrationsschreiben habe ich dargestellt die Bindung zur Familie Ihr Kind, Das Studium, Das Wohneigentum sowie das Sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügt.
Komme auch aus Berlin, kenne aber keine Anwalt der in der Thematik fit ist. Für mich auch das erste Mal.
Für Tips und Hinweise vielen Dank
mike
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fab87
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Antwort #1 - 26.10.2017 um 11:12:18
 
Drei Monate sind für für das Land zeigen schon recht lange, gerade, weil sie angeblich ja nicht weg kann, weil sie ihren Sohn pflegt und "studiert". Keine Arbeit (also Verwurzelung) hilft da auch nicht wirklich. Mit einer kürzeren Dauer wäre das mehr plausibel. Und für ein Besuch muss man auch kein A1 Deutsch haben. Das könnte für die Rückkehrbereitschaft womöglich eher noch negativ gedeutet werden, etwa wenn Heiratsabsichten und Umgehung des Visumsverfahren zur Ffz unterstellt werden. Nachweis über Eigentum/Haus etc. ist vllt. grundsätzlich nicht schlecht aber das Eigentum gehört einem wohl auch noch, wenn man im Ausland ist. Habe hier im Forum auch schon öfters gelesen, dass etwa ein Grundstück nicht wirklich etwas besonderes auf den Philipinen ist, andere werden das hier besser beurteilen können.

Ein Deutschkurs beim Goetheinstitut ist zudem definitiv kein Studium. Deutsch lernen kann man auch anderswo, etwa auch in Deutschland - also auch nicht wirklich gut geeignet die Rückkehrwilligkeit zu belegen.

Eine Remonstration bringt nur etwas, wenn etwas neues dargestellt werden kann, hört sich nicht so an als ob das hier so war. Für einen neuen Antrag müsst ihr auch nicht 9 Monate warten.
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Saxonicus
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Antwort #2 - 26.10.2017 um 11:27:55
 
Es wäre sicher besser gewesen, einen kürzeren Besuchszeitraum zu beantragen.

Eine Remonstration macht nur dann Sinn, wenn wesentliche Gründe zur Rückkehrbereitschaft angeführt werden, die beim Visumsantrag noch nicht erwähnt worden sind.
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mike98
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Antwort #3 - 26.10.2017 um 11:49:25
 
Ja das habe ich im nachhinein auch gesehen, dass 3 monate vll zu lang sind. Aber die große Frage, wenn Sie keine Arbeit hat, wie soll man da die Rückkehrbereitschaft darstellen, Ich vergass zu schreiben, das Sie Land und Haus eigenes hat.
Wie lange muss ich warten um erneut einen Antrag zu stellen? Weil die Remonstration ist ja auch negativ ausgefallen.
Soll ich eher den Weg zum VG nach Berlin gehen, das wäre ja ein logischer Schritt.
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fab87
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Antwort #4 - 26.10.2017 um 11:58:55
 
Einen neuen Antrag könnt ihr jederzeit stellen.

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mike98
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Antwort #5 - 26.10.2017 um 12:39:17
 
Eine Frage noch, ich habe meine Unterlagen von DBM nicht zurück bekommen. Muss ich jetzt in Deutschland wieder eine Verpflichtungserklärung abschliessen, oder gilt die alte ? bevor wir einen neuen Antrag stellen ?
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erne
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Antwort #6 - 26.10.2017 um 21:41:36
 
fab87 schrieb am 26.10.2017 um 11:12:18:
Drei Monate sind für für das Land zeigen schon recht lange,


ne, eigentlich nicht.
ABer bei der nicht vorhandenen positiven Visahistorie war das nicht sehr klug.

Sie ist deine Verlobte! Wo wollt Ihr gemeinsam leben?
Wenn in D, dann müsst ihr sehr konkrette Gründe nennen, warum sie zurückkehren wird. Wenn ihr in Indonesien zusammen leben wollt, musst du das glaubhaft machen.
Den Nachweis von A1 zu bringen, war etwas ungeschickt. Die Botschaft wird davon ausgehen, dass sie nach einer (vorher geplanten oder "ungeplanten") Eheschliessung in D gleich einen Antag auf AE stellen wird. Mit einem solchen Verdacht, der nicht aus der Welt geschafft wird, darf sie kein Visum erteilen

mike98 schrieb am 26.10.2017 um 12:39:17:
Muss ich jetzt in Deutschland wieder eine Verpflichtungserklärung abschliessen, oder gilt die alte ? bevor wir einen neuen Antrag stellen ? 


die abgegebene VE gilt 6 Monate nach Ausstellung.
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nixwissen
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Antwort #7 - 26.10.2017 um 23:56:39
 
mike98 schrieb am 26.10.2017 um 11:49:25:
Soll ich eher den Weg zum VG nach Berlin gehen, das wäre ja ein logischer Schritt. 


Ein Schengenvisum einklagen zu wollen ist praktisch aussichtslos, es besteht keinerlei Anspruch darauf.

Gruß,
Norbert
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Antwort #8 - 27.10.2017 um 04:01:30
 
mike98 schrieb am 26.10.2017 um 11:49:25:
Wie lange muss ich warten um erneut einen Antrag zu stellen? Weil die Remonstration ist ja auch negativ ausgefallen.


Bis sie in einer unbefiristeten Beschäftigung steht und Urlaub bekommt. Beschäftigungslos und 3 Monate Aufenthalt ist eine ungünstige Kombinations. Der Drops ist IMHO gelutscht, da hilft auch das VG Berlin nicht mehr.

nixwissen schrieb am 26.10.2017 um 23:56:39:
Ein Schengenvisum einklagen zu wollen ist praktisch aussichtslos, es besteht keinerlei Anspruch darauf.


Es besteht Anspruch auf ein Schengenvisum, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die AV hat nur einen sehr weiten Ermessenspielraum zur Erteilung und ein wesentlicher Punkt ist eben die Rückehrbereitschaft. Es gibt Fälle das wurde ein Schengenvisum erfolgreich eingeklagt, wenn offensichtlich ein Ermessensfehler vorliegt. Hier sehe ich das aber nicht.
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