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VE vs. Bedarfsermittlung (Gelesen: 439 mal)
Luna77
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag VE vs. Bedarfsermittlung
25.10.2017 um 12:27:28
 
Hi zusammen,

Ich, deutsche Staatsbürgerin, möchte gerne meinen Verlobten heiraten. Er ist tunesischer Staatsbürger.
Er war die letzten 1,5 Jahre hier aufgrund einer FZf und ist nun rechtskräftig in tunesien und DE geschieden worden.

Die Befreiung Bonn ehefähigkeitszeugnis läuft bereits.
Ich hab nun vor zwei Wochen ein Telefonat mit der AHB geführt. Diese teilte mir mit, dass eine normale VE für die Zeit bis zur Hochzeit nicht reicht, sondern Sie eine Bedarfsermittlung machen.
Ich habe ein Info-Blatt mit allein Unterlagen bekommen die ich einreichen muss.
Mietvertrag, Arbeitsvertrag, alle Versicherungen, Gehaltszettel, Grundriss meiner Wochnung und die Bescheiningung von der Vermieterin, dass mein verlobter mit einzieht.

Ich hab nun viel gelesen und auch den Mitarbeiter bei der AHB darüber informiert, dass ich deutsche Staatsbürgerin bin.

Nun frage ich mich, wo der Unterschoed zwischen der Bedarfsermittlung und der VE ist? Denn mein Psln war einfach eine VE ab zugeben bei wir verheiratet sind.

Viele Grüße
Luna
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