fab87 schrieb am 26.10.2017 um 20:25:59:Das Problem ist das deine Aussage
Nein.
Das Problem ist die Verwendung eines sich im allgemeinen Sprachgebrauch festgesetzten Begriffs "Schengen-Außengrenze" ("vulgo") für eine Handlung, die im grenzpolizeilichen Terminus als Einreise EU (über die EU-Außengrenze) bezeichnet wird. Das könnte man noch etwas tiefergehend differenzieren (Land nur-EU, nur-Schengen, beides, Umsetzung Verordnung (EU) 2016/399 ja/nein, etc.). Ich belasse es mal bei einem Schwank aus meiner beruflichen Vergangenheit, ein bisschen Strickart Petersburger, rezitierend anlässlich der "Inkraftsetzung SDÜ" 1995, O-Ton SG Grenze meiner damaligen Dienststelle: "EU regelt Einreise - Schengen regelt Aufenthalt". Auch wenn in Einzelfällen und hinsichtlich des inneren Zusammenhangs so nicht zu 100% zutreffend, als Allgemeinplatz aber brauchbar.
fab87 schrieb am 26.10.2017 um 20:25:59:Wäre bei getrennten Tickets an den meisten Flughäfen nicht möglich für Negativstaatler
Falsch.
Das entscheidende Kriterium wurde genannt. Bunte Buttons sind klickbar. Und nicht die "meisten Flughäfen", sondern UK (also LHR) wurde von Dir selbst angeführt. Auch bei völlig unterschiedlichen Airlines verschiedener Allianzen, auch wenn nicht bei
jeder einzelnen LVG, kann Gepäck durchgecheckt werden. Mal als Einstieg, wenn Du meine Erfahrung schon als unzutreffend bezeichnest:
Andere geschilderte Erfahrung (Nicht: Hörensagen). Mehr über Google. Und die Verfügbarkeit einer Bordkarte ist im elektronischen Zeitalter d.J. 2017 sowas von problemlos, dass darüber kein Wort mehr verloren werden sollte.
Also wie gesagt, auch das: Falsch.
Was den
TE angeht: Der wird zwar anlässlich des Schlagabtausches hier große Augen haben - hat aber glücklicherweise on-topic auch die für ihn und seine Fragestellungen relevanten, und mehr oder weniger gleichlautenden, Infos bekommen. Halt nur noch etwas mehr Info, als erfragt, wie so oft...
PS: Erklär mir doch einmal, was an meiner Aussage zum von Dir ins Spiel gebrachte "Norwegenbeispiel" denn "ganz genau genommen falsch" sein soll. Hier oder im User.
Ich erkläre hier wenigstens, weshalb meine Aussage so ist, wie ich sie hier äußere und schmeiße nicht nur irgendwelche nicht unterfütterte Behauptungen, Abschweifungen oder wolkigen AA-Sprech wie "hinreichend genau" in den Raum.