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Einreise und Besuchsaufenthalt einer Peruanerin in Deutschland (Gelesen: 4.274 mal)
T.P.2013
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blubb


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Im Norden, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 26.10.2017 um 21:42:14
 
fab87 schrieb am 26.10.2017 um 20:25:59:
Das Problem ist das deine Aussage


Nein.
Das Problem ist die Verwendung eines sich im allgemeinen Sprachgebrauch festgesetzten Begriffs "Schengen-Außengrenze" ("vulgo") für eine Handlung, die im grenzpolizeilichen Terminus als Einreise EU (über die EU-Außengrenze) bezeichnet wird. Das könnte man noch etwas tiefergehend differenzieren (Land nur-EU, nur-Schengen, beides, Umsetzung Verordnung (EU) 2016/399 ja/nein, etc.). Ich belasse es mal bei einem Schwank aus meiner beruflichen Vergangenheit, ein bisschen Strickart Petersburger, rezitierend anlässlich der "Inkraftsetzung SDÜ" 1995, O-Ton SG Grenze meiner damaligen Dienststelle: "EU regelt Einreise - Schengen regelt Aufenthalt". Auch wenn in Einzelfällen und hinsichtlich des inneren Zusammenhangs so nicht zu 100% zutreffend, als Allgemeinplatz aber brauchbar.

fab87 schrieb am 26.10.2017 um 20:25:59:
Wäre bei getrennten Tickets an den meisten Flughäfen nicht möglich für Negativstaatler


Falsch.
Das entscheidende Kriterium wurde genannt. Bunte Buttons sind klickbar. Und nicht die "meisten Flughäfen", sondern UK (also LHR) wurde von Dir selbst angeführt. Auch bei völlig unterschiedlichen Airlines verschiedener Allianzen, auch wenn nicht bei jeder einzelnen LVG, kann Gepäck durchgecheckt werden. Mal als Einstieg, wenn Du meine Erfahrung schon als unzutreffend bezeichnest: Andere geschilderte Erfahrung (Nicht: Hörensagen). Mehr über Google. Und die Verfügbarkeit einer Bordkarte ist im elektronischen Zeitalter d.J. 2017 sowas von problemlos, dass darüber kein Wort mehr verloren werden sollte.
Also wie gesagt, auch das: Falsch.

Was den TE angeht: Der wird zwar anlässlich des Schlagabtausches hier große Augen haben - hat aber glücklicherweise on-topic auch die für ihn und seine Fragestellungen relevanten, und mehr oder weniger gleichlautenden, Infos bekommen. Halt nur noch etwas mehr Info, als erfragt, wie so oft...

PS: Erklär mir doch einmal, was an meiner Aussage zum von Dir ins Spiel gebrachte "Norwegenbeispiel" denn "ganz genau genommen falsch" sein soll. Hier oder im User.
Ich erkläre hier wenigstens, weshalb meine Aussage so ist, wie ich sie hier äußere und schmeiße nicht nur irgendwelche nicht unterfütterte Behauptungen, Abschweifungen oder wolkigen AA-Sprech wie  "hinreichend genau" in den Raum.
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« Zuletzt geändert: 26.10.2017 um 21:58:03 von T.P.2013 »  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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harry19
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Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 27.10.2017 um 07:57:51
 
In der Tat hat sich eure Diskussion mir auf den ersten Blick nicht erschlossen. Aber es ist auch so, dass ich daraus, neben der eigentlichen Information, Einiges gelernt habe.

Ich bin schon mit dem Ankommen und Umsteigen auf allen möglichen Flughäfen der Welt vertraut, aber halt immer aus der Sicht einen deutschen, unbelasteten Pass in der Hand zu haben. Mit der Sichtweise, um die es hier geht, habe ich aber keine Erfahrung.

Insofern ist es auch vorteilhaft, wenn man mal vor Augen geführt bekommt, welche Privilegien wir doch beim Reisen als Deutsche oder Europäer haben.

Danke euch.
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