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Einreise und Besuchsaufenthalt einer Peruanerin in Deutschland (Gelesen: 4.318 mal)
harry19
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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24.10.2017 um 17:56:33
 
Hallo,

Ich habe eine peruanische Freundin, die ich seit mehreren Jahren kenne, da ich früher selbst in Peru gearbeitet habe. Sie soll mich nun in Deutschland besuchen, um zu sehen, ob sie sich mit den Bedingungen hier anfreunden könnte. Mittlerweile gibt es keine Visa-Pflicht mehr für Peruaner, d.h. sie könnte ja bis zu 90 Tagen hierbleiben. Wir möchten die Höchstdauer natürlich so weit wie möglich ausschöpfen.  Die Grund-Bedingungen zur Einreise sind klar: Einladungsschreiben, Nachweis Krankenversicherung, Kreditkarte, Rückflugticket, etc. 

Die eine Frage ist, ob wir Schwierigkeiten bekommen können, wenn wir die 3 Monate fast voll ausschöpfen. Bargeld für 3 Monate wird sie natürlich nicht vorweisen können, insofern müsste die Kreditkarte genügen sowie mein Einladungsschreiben.

Die nächste Frage wäre, wo sie die wenigsten Schwierigkeiten mit der Einreise bekommen würde. Direkte Flüge nach Deutschland gibt es ja nicht, so dass es eigentlich ja nur die 3 Möglichkeiten Madrid, Paris oder Amsterdam bleiben. Theoretisch wäre eine direkte Einreise nach Deutschland möglich, aber nur mit einem langwierigen Flug über Mittelamerika/Karibik, der dann in Frankfurt enden würde. 

Habt ihr Erfahrung in solchen Fällen, was würdet ihr mir empfehlen, wo sie in die Schengen-Zone einreisen sollte und müssten wir beim beabsichtigten 3 monatigen Aufenthalt mit Problemen rechnen? Was müsste ich sonst noch bedenken?

Danke euch im Voraus.
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fab87
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Antwort #1 - 24.10.2017 um 18:19:12
 
Grundbedingungen sind die Dokumente, Kreditkarte etc nicht aber sie sind sicherlich hilfreich die Erfüllung der Einreisebedingungen darzulegen sowie Reisezweck und Rückkehrbereitschaft glaubhaft zu machen.

Schwierigkeiten mit der Einreise kann es überall oder nirgendwo geben. Es wird allerdings erzählt, dass in Spanien aufgrund vieler illegaler Südamerikaner dort teilweise etwas genauer hingeschaut wird. Die Vorraussetzungen sind jedoch in diesem Fall schengenweit gleich. Zu beachten ist jedoch, dass Amsterdamer Grenzpolizisten mit einem als Unterstützung gedachten Einladungsschreiben auf Spanisch und womöglich Deutsch eventuell nicht viel anfangen können bzw. die Bundespolizei mit einem auf Spanisch. Einreise über Deutschland hat den Vorteil, dass man dich schnell anrufen könnte oder anderweitig kontaktieren, falls du am Flughafen sein solltest, falls die BP Zweifel am Reisezweck hat.

Beim Transit über die USA (wohl auche ine Möglichkeit) ist zu beachten, dass hierfür wohl auch ein Visum notwendig wäre.
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harry19
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Antwort #2 - 24.10.2017 um 18:57:49
 
Danke dir,

ja ist schon klar, dass ich 2 verschiedene Einladungsschreiben mache, eines in Deutsch und eines in der Sprache des Lands, wo sie ankommt.
Ähnliches habe ich von Madrid auch schon gehört. Allerdings habe ich bei meinem letzten KLM Flug über Amsterdam gesehen, dass dort auch schon mal gerne genau nachgefragt wird, also nicht bei mir, aber bei anderen Südamerikanern/innen. Von Paris kann ich nichts berichten.
USA kommt für mich nicht in Frage. Ich selbst würde keinen Flug über die USA buchen, auch wenn er 200 Euro günstiger wäre. Das will ich auch keinem Dritten zumuten.
Ist halt die Frage, ob ich wirklich lieber die direkte Ankunft in Frankfurt wähle, wäre halt für sie ein umständlicher Flug, nebenbei etwas teurer.
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Antwort #3 - 25.10.2017 um 00:18:38
 
Hallo,

ob Madrid, Amsterdam oder Paris ist, was die grundsätzliche Kontrollintensität angeht, egal. EU-Außengrenze ist EU-Außengrenze.

Madrid wäre natürlich aufgrund der gemeinsamen Sprache günstig, falls es zu einer eingehenderen Befragung kommt.

Wichtig ist überall, dass sie den Zweck (Kurzaufenthalt 90 Tage Besuch bei Dir) und die Mittel (eigene Finanzen / Lebensunterhaltsgewährung durch Dich= Einladung) plausibel darstellen kann. Also Finanzierung und ggf. Rückflugticket.

Gruß
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Antwort #4 - 25.10.2017 um 12:52:06
 
T.P.2013 schrieb am 25.10.2017 um 00:18:38:
ob Madrid, Amsterdam oder Paris ist, was die grundsätzliche Kontrollintensität angeht, egal. EU-Außengrenze ist EU-Außengrenze.


Stimmt schon so aber nur, dass keine Verwirrung entsteht: Schengen und EU Aussengrenze sind keine Synonyme. Bei der Anreise aus Peru wohl wirklich kein Unterschied, aber habe schon von Fällen gehört wo über UK geflogen auf separat gebuchten Tickets geflogen werden sollte und dann dank fehlendem Visum nicht befördert wurde.


Zur Kontrollintensität Ich überschreite mehrmals im Monat Schengenaussengrenzen und man bemerkt doch deutliche Unterschiede. München scheint wesentlich genauer als Köln-Bonn etwa, in Schwechat werden teils trotz neuer Anordnungen die Pässe von Unionsbürgern nicht immer eingelesen und Drittstaatlern nur recht wenige Fragen gestellt, gleich in Ljubljana aber ganz im Gegenteil zu Zürich oder Memmingen. Und natürlich gibt es Länder mit höherem Migrationsdruck was lokal sicherlich auch einen näheren Blick, ein vermehrtes Nachfragen ergeben kann. Die Regeln sind aber eigentlich die gleichen (je nach Zielland werden z.B. unterschiedliche Mindestbeträge pro Tag verlangt). Wenn der Reisezweck und die Erfüllung EInreisebedingungen von euch gut dargelegt werden können sollte eigentlich nichts schief gehen.
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Antwort #5 - 25.10.2017 um 23:52:36
 
fab87 schrieb am 25.10.2017 um 12:52:06:
Schengen und EU Aussengrenze sind keine Synonyme


Tatsächlich!?
Das ist nett, dass Du darauf hinweist. Hätte ich sonst nicht gewusst [/sark.]

Der Punkt ist: Wir sprechen hier nicht über UK, sondern, egal ob aus Peru nach Paris, Madrid, Amsterdam oder FFM eingereist wird, in jedem Fall über ein Überschreiten der EU-Außengrenze.

Zitat:
...aber habe schon von Fällen gehört wo über UK geflogen auf separat gebuchten Tickets geflogen werden sollte und dann dank fehlendem Visum nicht befördert wurde


Auch bei Transit mit Schengenvisum / Positivstaater kommend aus einem Drittland hat man in UK grundsätzlich das Transitpriveleg, "Direkt Airside Transit". Auch bei separat gebuchten Tickets, sofern man den gebuchten Anschlussflug innerhalb 24 Std. vom gleichen FLH belegen kann und den Transitbereich nicht verlassen muss (also ohne baggage claim).
Aber "man hört" viel; Und wie gesagt - von UK war hier sowieso nie die Rede...

" Zitat:
Zur Kontrollintensität Ich überschreite mehrmals im Monat Schengenaussengrenzen


Wie Du selbst schon festgestellt hast: "Schengenaußengrenze" (wenn man so will - also Grenze zwischen EU-Ländern mit Schengenmitgliedschaft (wie z.B. DEU) zu EU-Ländern ohne Schengenmitgliedschaft (z.B. UK)) ist nicht synonym mit EU-Außengrenze.

Was also soll das dem TE bringen, dessen Bekannte definitiv über eine EU-Außengrenze einreisen muss, um überhaupt in einem EU- oder Schengenland aufhältig werden zu können...?

Der Sinn Deines Beitrags erschließt sich mir nicht. Aber vielleicht ja dem TE.

Wie dem auch sei:
Egal an welchem FLH in welchem Land man die EU-Außengrenze zu überschreiten gedenkt - man muss sich als Drittstaater, speziell als Positivstaater, damit vertraut machen, bei der Einreisekontrolle an der Box oder sogar abgesetzt separat in der "2. Kontrolllinie" zu Reisezweck, Mitteln etc. gemäß der einschlägigen einheitlichen EU-Vorschriften befragt zu werden.
In Anbetracht dessen ist eine gemeinsame Sprache mit dem Kontrollbeamten (also z.B. Madrid...) ein starkes Argument...
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Antwort #6 - 26.10.2017 um 05:46:08
 
T.P.2013 schrieb am 25.10.2017 um 23:52:36:
Der Sinn Deines Beitrags erschließt sich mir nicht.

Mir schon.

Oft und oft erlebe ich, dass Probleme durch Nicht-Synonyme entstehen - "EU"/"Schengen" oder "drei Monate"/"90 Tage" oder "180 Tage"/"Halbjahr".

Daher achte ich peinlichst genau darauf, im Gespräch (real wie auch Forum) selbst die korrekten Begriffe zu verwenden und bestehe im "Real-Gespräch" auch beim Gesprächspartner darauf.

Du und ich müssen damit leben, als Behördenmitarbeiter auch von stillen Mitlesern anders wahrgenommen zu werden als der Forums-Neuling mit 2 Beiträgen...
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Antwort #7 - 26.10.2017 um 10:03:11
 
Tatsächlich verstehe ich auch Deinen Einwurf in diesem Zusammenhang nicht, da ich die korrekten Begriffe genutzt habe.
Sowohl der FLH Paris, der FLH Amsterdam wie auch der FLH Madrid stellen, bei Einreise auf dem Luftweg aus einem Drittland, für den jeweiligen Reisenden die EU-Außengrenze (und zufällig in diesen 3 Fällen zugleich auch, wenn man denn so will, die "Schengen-Außengrenze") dar.

Aber im Prinzip ist es egal, da diese Begriffserörterungen irrelevant und nicht gefragt wurden  - auf die (eine) Frage des TS:

harry19 schrieb am 24.10.2017 um 17:56:33:
Die nächste Frage wäre, wo sie die wenigsten Schwierigkeiten mit der Einreise bekommen würde. [...] Habt ihr Erfahrung in solchen Fällen, was würdet ihr mir empfehlen, wo sie in die Schengen-Zone einreisen sollte ...


lautet meine ungeschwafelte Antwort / Erfahrung:

T.P.2013 schrieb am 25.10.2017 um 23:52:36:
...man muss sich als Drittstaater, speziell als Positivstaater, damit vertraut machen, bei der Einreisekontrolle an der Box oder sogar abgesetzt separat in der "2. Kontrolllinie" zu Reisezweck, Mitteln etc. gemäß der einschlägigen einheitlichen EU-Vorschriften befragt zu werden.
In Anbetracht dessen ist eine gemeinsame Sprache mit dem Kontrollbeamten (also z.B. Madrid...) ein starkes Argument...



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« Zuletzt geändert: 26.10.2017 um 10:16:39 von T.P.2013 »  

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Antwort #8 - 26.10.2017 um 11:17:12
 
Ich schließe mich Petersburger völlig an. Die genaue Benennung ist äußerst sinnig, wiel hier öfters Verwirrung entsteht. Etwa die Vermischung von Visum und AE.   Zudem habe ich nie gesagt, dass es keine EU Außengrenzen sind. Deine Aussage, dass die Kontrollintensität an allen EU Außengrenzen gleich ist, ist in dem Fall also irreführen und wohl falsch - denke mal an die EU Außengrenze (aber keine Schengengrenze) Schweden-Norwegen. Durch die falsche bzw. schwammige und ungenaue Verwendung von Begriffen kann längerfristig dann doch viel Verwirrung entstehen.


Und zu deinem Angaben wg. "Uk Transitprivileg" schon aber eben nicht bei getrennten Tickets, da täuscht dich wohl deine "Erfahrung".

Mit dem sprachlichen Aspekt bei Einreise über MAD oder BCN gebe ich dir Recht, Einreise direkt in Deutschland (scheinbar aber ja reisetechnisch komplizierter) hätte hingegen den Vorteil der leichten Erreichbarkeit.
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Antwort #9 - 26.10.2017 um 18:31:31
 
Danke nochmals für eure Hinweise. Ich komme zunehmend zum Schluss, dass die direkte Einreise in D die günstigere Variante ist. Natürlich ist da die Verständigung für die Einreisende schwieriger, aber ich hoffe darauf, dass meine direkte Greifbarkeit am Flughafen hier ausgleichend wirken kann.

Damit ihr mich richtig versteht: es geht nicht um eine Einreise unter Vorspiegelung falscher Tatsachen. Es geht nur darum, dass wir nicht gerne die Kosten für einen doch nicht billigen Flug in den Sand setzen.

In diesem Sinne: meint ihr dass es einen Unterschied machen würde, ob sie beabsichtigt 2 Monate zu bleiben oder eben 3 Monate?
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Antwort #10 - 26.10.2017 um 19:24:57
 
Es sollte keinen Unterschied machen, wenn man den Reisezweck und die Rückkehrwilligkeit glaubhauft darlegen kann. Das sit bei zwei Monaten womöglich einfacher aber sollte auch bei drei gehen, wenn alles stimmig ist.
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Antwort #11 - 26.10.2017 um 20:09:17
 
fab87 schrieb am 26.10.2017 um 11:17:12:
Deine Aussage, dass die Kontrollintensität an allen EU Außengrenzen gleich ist, ist in dem Fall also irreführen und wohl falsch - denke mal an die EU Außengrenze (aber keine Schengengrenze) Schweden-Norwegen.


Witzig, dass nun nach UK auch noch Schweden und Norwegen in einem Thread auftauchen, in dem es um eine Einreise über Paris, Amsterdam, Madrid oder FFM geht.
Norwegen (bzw. dessen Grenze zu SWE) stellt als Nicht-EU-Land, aber Schengenmitglied, damit zu Schweden eine Schengen-Binnengrenze (und damit regulär keine(!) Grenzkontrollen) und zugleich eine EU-Außengrenze dar. Da in Norwegen aber u.a. die Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) als Richtlinie für die Außengrenzkontrolle als innerstaatliches Recht umgesetzt ist, ist dieser Einwand ein ganz schlechtes Beispiel, das zudem mit der Fragestellung des TE nachwievor nichts zu tun hat.
However, wenn Du mir sagst, dass mein Wissen um Kontrollmodalitäten an europäischen Grenzen mit Deiner Wahrnehmung nicht korrespondiert und damit wohl falsch sei, wird es wohl(sic!) so sein. Was weiß ich schon...

Zitat:
Durch die falsche bzw. schwammige und ungenaue Verwendung von Begriffen kann längerfristig dann doch viel Verwirrung entstehen.


q.e.d. Tjaja, danke dafür.
Btw - und erst durch sachfremde Erwägungen...

Zitat:
Und zu deinem Angaben wg. "Uk Transitprivileg" schon aber eben nicht bei getrennten Tickets, da täuscht dich wohl deine "Erfahrung".


Tja, ich hatte zwar diesbezüglich nicht von "Erfahrung" gesprochen - aber, oh Glückstreffer, Du hast zumindest darin recht, dass ich diesbezüglich sowohl berufliche als auch private Erfahrung habe. Möglicherweise im Gegensatz zu Dir, der diesbezüglich nach eigenem Bekunden nur von "Fällen gehört" hat. Mich täuscht da überhaupt nichts, dafür empfinde ich Hörensagen als laues Argument.
Wer aber möglicherweise keine Erfahrung hat und die Bestimmungen bzgl. des Transitprivilegs nachlesen möchte, kann das auf den entsprechenden offiziellen Websites mit Leichtigkeit tun. Wem das möglicherweise zu komplex ist, kann auch bunte Buttons klicken: Klick mich! (Peru/Transit/somewhere else/no). Ist vielleicht einfacher...
Das entscheidende Kriterium ist nicht das separat gebuchte Ticket, sondern bestenfalls die Erforderlichkeit oder Nicht-Erforderlichkeit des Baggage Claim und damit das Verlassen des Transitbereichs.

Was kommt next? Wird hier nach Schweden, Norwegen, UK, Wien-Schwechat, Köln-Bonn und München noch über San Marino oder den Vatikanstaat doziert, anstatt über Paris, Madrid und Amsterdam?
Oder weiter darüber diskutiert, dass die einheitlich in EU-Richtlinien festgelegten und durch eine eigene Kommission permanent überprüften Kontrollstandards an EU-Außengrenzen (UK, IRL, DNK mal außen vor gelassen) oder meinetwegen auch an nichtsynonymen "'Schengen-Außengrenzen', sofern zugleich EU-Außengrenze" sich in Details(!) unterscheiden könnten?

Langer Rede kurzer Sinn: Mir ist noch immer nicht klar, welchen Sinn Dein Einwand in Beitrag #4, bezogen auf die Fragestellung des TE, haben soll.
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Antwort #12 - 26.10.2017 um 20:24:48
 
harry19 schrieb am 26.10.2017 um 18:31:31:
Ich komme zunehmend zum Schluss, dass die direkte Einreise in D die günstigere Variante ist. Natürlich ist da die Verständigung für die Einreisende schwieriger, aber ich hoffe darauf, dass meine direkte Greifbarkeit am Flughafen hier ausgleichend wirken kann.


Wirkt es.
Aber Einladung+Rückflugticket+plausibel dargelegter Reisezweck reicht an allen von Dir (zur Erinnerung: Paris, Madrid, Amsterdam, Frankfurt/M.) genannten Flughäfen im Normalfall völlig aus, um bestenfalls nach kurzer Befragung problemlos einreisen zu können.

Zitat:
In diesem Sinne: meint ihr dass es einen Unterschied machen würde, ob sie beabsichtigt 2 Monate zu bleiben oder eben 3 Monate? 


Das macht, egal wo, exakt einen Unterschied von "Null" aus (bzw. zéro, zero, cero). *

Gruß

*Ausfluss meiner fast 35-jährigen Berufserfahrung.
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Antwort #13 - 26.10.2017 um 20:25:59
 
Das Problem ist das deine Aussage, zwar für diesen Fall durchaus sinnvoll ist, ganz genau genommen falsch (das Norwegenbeispiel) bzw sehr ungenau ist. Wie Petersburger korrekt schrieb verwirren falsche Benennungen oftmals Leute , etwa stille Mitleser, die dann später vlt. selbst die falschen Begriffe verwenden was noch mehr Verwirrung stiftet. Einfach dem Fall entsprechend Schengenaußengrenze schreiben und alles kein Problem. Und, dass ist der Einwand bz. #4. Man kann mit der Verwendung korrekter Begrifflichkeiten eben viel Ungenauigkeit und Verwirrung vermeiden.

Da dich das scheinbar sehr interessiert: Wäre bei getrennten Tickets an den meisten Flughäfen nicht möglich für Negativstaatler, in UK, da man über die Grenze muss, wenn eine nicht Airside verfügbare Bordkarte benötigt würde. Aber andere Geschichgte.
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Antwort #14 - 26.10.2017 um 20:51:00
 
@fab87
Bitte lass es doch gut sein. Ohne Deinen Einwand hätte ich mich zu den Ungenauigkeiten von T.P.2013 nicht geäußert, weil die Aussagen für den konkreten Fall und hier im Zusammenhang "hinreichend genau" waren.

Dass ich mir aus anderen (!) Gründen sprachliche Genauigkeit zum Prinzip gemacht habe und sie bei anderen im Gespräch zu erzielen suche ist mein Privatvergnügen und Vorteil beim Mitleser bzw. Zuhörer.

Der TS hat von diesem Hin und Her vermutlich keinen Nutzen.
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