Anita11 schrieb am 21.10.2017 um 09:35:04:Die Duldung hat er bekommen, um eine gültigen Reisepass zu beantragen. Er lebt bei mir und bezieht daher keinerlei Leistungen. Ich weiß aber auch nicht, ob ihm sonst überhaupt welche zuständen. Darum geht es jetzt aber auch nicht.
Was gar nicht geht. Ein biometrischer algerischer Reisepass wird nur bei vorhandensein eines gültigen deutschen
AT ausgestellt. So stehts auf der Seite des algerischen Konsulates in deutsch, sicher dann auch in der Landessprache. Er hat also die
ABH angelogen, um eine Duldung zu erhalten. Man kann schon erwarten, das sich ein Staatsangehöriger vor Besuch bei der
ABH über die Möglichkeiten eines Passerhalts informiert.
Normale algerische Reisepässe sind nicht mehr als Reisedokumente gültig. Damit ist er defakto ohne Pass. Und ohne Pass, damit gesicherte Identität kann er in Deutschland nicht heiraten.
Aras schrieb am 20.10.2017 um 20:50:59:Weil ich finde es merkwürdig, dass man unbedingt einen biometrischen Pass braucht. Wer sagt denn bitteschön, dass man einen biometrischen Pass braucht??? ICAO?
Der algerische Staat das Verinabarungen mit ICAO folgt. Demnach sind nur noch biometrische Reisepässe als Reisedokumente gültig.
Er ist ja zudem mit falscher Identität eingereist, deshalb wird nun eben das OLG eine gesicherte Identität haben wollen. Und zwar vom algerischen Staat, irgenwelche Versicherungen wird man nicht mehr glauben. Der Verlobte hat ja bereits nachgewiesen das er lügt wenn es zu seinem eigenen Nutzen ist.