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KV während Übergangszeit zum Aufenthaltstitel (Gelesen: 1.764 mal)
Melanny
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20.10.2017 um 13:21:47
 
Hallo,

mein Mann wird eine Rente erhalten (ab November), die über den Freibetrag liegt, um die Familienversicherung in Anspruch zu nehmen. Nun geht es um die freiwillige Versicherung für Drittstaatler in der GKV und damit um die Aufenthaltsgenehmigung von mehr als 12 Monaten.

Wir werden 3 Jahre beantragen und sind zuversichtlich, diese zu bekommen.
Doch da gibt es diese Zeit zwischen Antragstellung und Bewilligung.

Deshalb die Frage: Wie versichern zwischen Antragstellung auf FZF und Genehmigung?

Mit der GKV hatte ich ein Gespräch und das Ergebnis: Es sei nur privat möglich und das schließt dann aber die "Rückkehr" in die GKV aus, da wegen der Zwischenzeit eine private Vorversicherung vorliegen würde.

(Wir waren davon ausgegangen, dass die Old Age Pension wegfällt, wenn er das Land verlässt, um hier zu leben. Er erfüllt aber die Bedingungen, dass das nicht der Fall sein wird.)
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blubb


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Antwort #1 - 20.10.2017 um 15:01:51
 
Hallo,

Fragen zur GKV stellst Du besser in einem dieser Fachforen:

http://www.forum-krankenversicherung.de
&
http://www.krankenkassenforum.de/

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Melanny
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Antwort #2 - 20.10.2017 um 15:16:45
 
Danke.

Genau das hatte ich vor. Ich habe mich im September angemeldet.

Ich erhielt eine E-Mail, die meinen Benutzernamen enthielt sowie Passwort und die Mitteilung, dass ich eine weitere Mail erhalte, in welcher mir die Freischaltung meines Accounts bestätigt wird. Ich erhielt keine weitere Mail, schrieb noch einmal zurück - nichts.

Deshalb stellte ich die Frage hier.
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Aras
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Antwort #3 - 20.10.2017 um 15:49:02
 
Er soll einfach keine private Krankenvollversicherung abschließen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Melanny
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Antwort #4 - 20.10.2017 um 16:11:07
 
Du meinst eine KV, die die Anforderungen
einer substitutiven Krankenvollversicherung nicht erfüllt, z.B. Incoming VS?

Hatte meine KK auch auf der "Negativliste".
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